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KFD Kampf für Datenschutz,
Deutscher Bundesverband
Verbraucherservice,
DVDW Gesellschaft gegen
Datenmissbrauch und Werbebelästigung mbH und
Deutscher Verband gegen Datenmissbrauch und Werbebelästigung sind die angeblichen
Datenschutzhelfer, vor denen laut
die
Verbraucherzentrale Sachsen warnt
(1).
Ihr Trick: Ihre Mitarbeiter rufen Privatpersonen und bieten ihnen an, in
eine Werbesperrliste gegen unerwünschte Werbeanrufe aufgenommen zu
werden. Ungeachtet dessen, ob die Angerufenen darauf eingehen oder das
Gespräch beenden, sollen alsbald Rechnungen über jeweils etwa 60 € ins
Haus flattern.
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Ich habe noch nichts von einer solchen (wirksamen) Werbesperrliste
gehört. Allein das Ansinnen dürfte deshalb betrügerisch sein.
Eine Forderung für eine angebliche Leistung zu erheben, von der das
Unternehmen oder auch nur der einzelne Mitarbeiter weiß, dass sie nicht
beauftragt wurde, dürfte seinerseits als Betrug strafbar sein (
§ 263 StGB). Dass es sich bei den genannten Firmen durchweg um
Scheinfirmen handeln soll, ist ein weiteres starkes Indiz dafür.
Einfach gestrickte und deshalb immer wieder erfolgreiche
Kriminalität.
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