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Nach vorläufiger Schätzung kostet die Einführung des elektronischen
Personalausweises mit einem elektronischen Identitätsnachweis:
Einführungskosten wegen der Fachanwendung zwischen 2009 und 2011 in Höhe
von 1,71 Mio. Euro,
Einführungskosten wegen der Servertechnik zwischen 2009 und 2011 in Höhe
von 4,02 Mio. Euro,
laufende Pflegekosten für die Fachanwendung ab 2010 in Höhe von jährlich
240.000 Euro,
laufende Betriebskosten für die Hardware ab 2012 in Höhe von jährlich
795.000 Euro und
einen Stellenmehrbedarf von 33,5 Stellen.
Die Zahlen stammen aus dem Gesetzentwurf der Bundesregierung über
Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis
(1)
und müssen wahrscheinlich mit den Faktoren 2 oder 3 an den
funktionierenden Echtbetrieb angepasst werden. Der neue Ausweis soll
gleichzeitig 123,29 Millionen Euro an Bürokratiekosten einsparen
(2).
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Diese
Einsparungen werden vor allem bei Überprüfungen nach dem
Geldwäschegesetz erzielt. Eine weitere im Konvolut enthaltene
Stellungnahme kommt vom Bundesrat. Die Kammer möchte den Online-Abruf
gespeicherter Lichtbilder in den Persoanlausweisregistern nicht auf die
Verfolgung von Straftaten beschränken, sondern allgemein zum "Zwecke der
Gefahrenabwehr" nutzbar machen.
Die Speicherung der Fingerabdrücke erfolgt
nach dem Gesetzentwurf nur auf freiwilliger Basis und wegen der
Funktionen für die digitale Signatur kann jeder selbst entscheiden, ob
er sie freischalten lassen will oder nicht.
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