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früher Nachruf |
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In den letzten fünf Jahren richtete sich sein Blick immer stärker auf die Interessen, die Strafverteidiger haben und denen er besondere Tipps gab, die auch für mich hilfreich waren, und seit zwei Jahren ganz besonders auf deren Gebühreninteressen. Von einem Strafrichter, egal in welcher Instanz er tätig ist, ist keineswegs zu verlangen, dass er wohlwollend mit der Staatsanwaltschaft und der Polizei umgeht. Zu verlangen ist hingegen, dass er das Interesse der Allgemeinheit an einer effektiven, rechtsstaatlichen und, besonders im Zusammenhang mit der schweren Kriminalität, nachhaltigen Strafverfolgung Augenmaß und auch ein gewisses Maß an Engagement zeigt. Dieses Engagement habe ich in seiner
Veröffentlichungspraxis immer mehr vermisst und insgeheim gemutmaßt,
dass er häufiger lukrative Vorträge für Strafverteidigerveranstaltungen hält. |
Burhoff hat seinen Dienst als Richter am OLG quittiert und ein anständiges Gehalt aufgegeben. Er wird dadurch, jedenfalls langfristig, auf seiner Webseite nicht mehr im gewohnten Umfang die Rechtsprechung des OLG Hamm präsentieren können, weil ihm die Zulieferungen fehlen werden, er wird von den Entwicklungen und Diskussionen in der Justiz abgeschnitten sein und sein Marktwert als Insider aus der Rechtsprechung wird wahrscheinlich schrumpfen. Ich finde seine
Entscheidung mutig, wenn sie denn freiwillig war, was ich nicht weiß,
und dennoch bleibt meine Anteilnahme wegen seines künftigen
wirtschaftlichen Erfolges verhalten. |
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Anmerkungen | ||
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Cyberfahnder | ||
© Dieter Kochheim, 11.03.2018 |