|
|
Startseite | ||
Editorial |
18.3.2018 Die erheblichen Gesetzesänderungen im Zusammenhang mit der Vorratsdatenspeicherung, der Quellen-TKÜ und der Onlinedurchsuchung sowie die Entscheidung des BGH zur legendierten Kontrolle aus dem Mai 2017 haben mich dazu veranlasst, den Cyberfahnder wieder mit Inhalten zu füllen. Das Layout habe ich farblich etwas zurückgenommen, was man an den älteren Teilen der Webseite sehr gut erkennen kann. Die alte Frequenz mit täglichen Aktualisierungen wird es nicht wieder geben. Mein "Findungsprozess", in dem ich seit 2007 die Erscheinungsformen des Cybercrime zunächst beschrieben und rechtlich bewertet habe, ist abgeschlossen. Mein Buch ist im September 2015 erschienen und ist natürlich ein Nischenprojekt, das jedenfalls im Polizeibereich fruchtbar angekommen ist, was ich anhand einiger zerfledderter Exemplare eindrücklich sehen konnte. Eine zweite Auflage soll jetzt im BECK-Verlag erscheinen und ihr Entwurf umfasst jetzt fast 1.1000 Druckseiten. An dieser Stelle werde ich Ihnen aktuelle Erkenntnisse zeigen, die ich in der Zwischenzeit - also seit 2012 - gewonnen habe. Das wird mir aber nur nach und nach gelingen, weil der Cyberfahnder immer noch ein HTML-Projekt ist und die Gestaltung der Seiten ein mühseliger Prozess ist, in dem nicht nur der Text formuliert werden muss, sondern auch das Layout samt Textmarken und Hyperlinks einiges an Zeit abverlangt. Ich verbinde diese Arbeit mit der Hoffnung, einigen Praktikern in der Strafverfolgung Anregungen und Hilfen zu vermitteln.
|