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Juli 2008
01.07.2008  
zurück zum Verweis zur nächsten Überschrift keine Amerikanisierung des Folterverbots
 

 
Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof hat gestern in der Sache "Gäfgen" (1) das unzweifelhafte Folterverbot bestätigt, aber davon abgesehen, nach amerikanischem Vorbild ein absolutes Verwertungsverbot für andere Beweise anzuordnen, die aufgrund der gewaltsam erzwungenen Aussage oder in ihrem zeitlichen Anschluss gesicherten Beweise anzuordnen (2).

Gäfgen hatte in der Hauptverhandlung gegen sich das Geständnis wiederholt.
 

zurück zum Verweis Anmerkungen
 

 
(1) verbotene Methoden

(2) Peter Nowak, Folterverbot mit ein wenig Ambivalenz, Telepolis 01.07.2008
Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof bekräftige im Fall Gäfgen absolutes Folterverbot, bescheinigte aber der deutschen Justiz ein faires Verfahren
 

 

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© Dieter Kochheim, 11.03.2018