Cybercrime | Ermittlungen | TK & Internet | Literatur | intern | Impressum |
August 2008 |
|
|||||
Einführung: Cybercrime und IT-Strafrecht |
Organigramm der Cybercrime arbeitsteilige = modulare Cybercrime |
Die Übersichtsseite zur Cybercrime wurde überarbeitet und ihr eine neue Einführung zur Seite gestellt. Darin erfolgt jetzt auch die Klarstellung, dass der Cyberfahnder immer dann von Cybercrime spricht, wenn es um ihre kriminologischen Erscheinungsformen geht, und von IT-Strafrecht, wenn es um ihre Strafbarkeit nach dem deutschen Strafrecht geht. Der Aufsatz über die
arbeitsteilige und organisierte Cybercrime eröffnet eine neue
Perspektive bei der Analyse der Cybercrime. Wichtig ist nicht der
IT-geprägte Blick auf ihre sich wandelnden Erscheinungsformen, sondern
auf das mit ihr verfolgte kriminelle Ziel. Damit stellt sie sich in ihrer
grenzüberschreitenden Ausprägung als eine planvolle, zielgerichtete und
modular organisierte Kriminalität dar, die stark
arbeitsteilig ist und in einzelnen Ausprägungen als organisierte
Kriminalität angesehen werden muss (
modulare Cybercrime). |
nicht vom Skimming, sondern vom Zahlungskartenmissbrauch, nicht vom Phishing, sondern vom Homebankingmissbrauch, und nicht von Botnetzen, sondern vom Missbrauch von PC-Clustern zu sprechen.
11.08.2008: Im Anschluss an die Vorstellung der
Grafiken
und Animationen im Cyberfahnder wurde jetzt auch die
Schwerpunkt-Seite über
Telekommunikation und Internet überarbeitet und dem neuen Stil
angepasst. |
Cyberfahnder | ||
© Dieter Kochheim, 11.03.2018 |