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August 2008
08.08.2008 Schwerpunkt Cybercrime
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Organigramm der Cybercrime
 

arbeitsteilige = modulare Cybercrime
 

 
Mit dem Aufsatz über die arbeitsteilige und organisierte Cybercrime ist das Schwerpunktthema weitgehend abgehandelt. Lücken bestehen noch im Hinblick auf die Strafbarkeit bestimmter Erscheinungsformen, die noch nachgetragen werden müssen.

Die Übersichtsseite zur Cybercrime wurde überarbeitet und ihr eine neue Einführung zur Seite gestellt. Darin erfolgt jetzt auch die Klarstellung, dass der Cyberfahnder immer dann von Cybercrime spricht, wenn es um ihre kriminologischen Erscheinungsformen geht, und von IT-Strafrecht, wenn es um ihre Strafbarkeit nach dem deutschen Strafrecht geht.

Der Aufsatz über die arbeitsteilige und organisierte Cybercrime eröffnet eine neue Perspektive bei der Analyse der Cybercrime. Wichtig ist nicht der IT-geprägte Blick auf ihre sich wandelnden Erscheinungsformen, sondern auf das mit ihr verfolgte kriminelle Ziel. 

Damit stellt sie sich in ihrer grenzüberschreitenden Ausprägung als eine planvolle, zielgerichtete und modular organisierte Kriminalität dar, die stark arbeitsteilig ist und in einzelnen Ausprägungen als organisierte Kriminalität angesehen werden muss ( modulare Cybercrime).
 

 
Deshalb sollte der Blick nicht auf die sich wandelnden Erscheinungsformen, sondern auf den Verwertungsprozess gerichtet werden, auf den die Cybercrime ausgerichtet ist. Deshalb ist es sinnvoll

nicht vom Skimming, sondern vom Zahlungskartenmissbrauch,

nicht vom Phishing, sondern vom Homebankingmissbrauch, und

nicht von Botnetzen, sondern vom Missbrauch von PC-Clustern

zu sprechen.

11.08.2008: Im Anschluss an die Vorstellung der Grafiken und Animationen im Cyberfahnder wurde jetzt auch die Schwerpunkt-Seite über Telekommunikation und Internet überarbeitet und dem neuen Stil angepasst.
 

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© Dieter Kochheim, 11.03.2018