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März 2009
03.03.2009 Betriebsgeheimnisse
03.03.2009 Trends
zurück zum Verweis zur nächsten Überschrift flüchtige Daten brave neue Welt
 

 
Eine Studie aus den USA zeigt den laxen Umgang mit unternehmensbezogenen Daten:

65 Prozent der Befragten sagten, sie hätten E-Mail-Listen mitgenommen, 45 Prozent wollten Geschäftsinformationen, 39 Prozent Kundendaten, 35 Prozent Arbeitnehmeraufzeichnungen und 16 Prozent finanzielle Informationen nicht zurücklassen.

37 Prozent der Befragten waren entlassen worden, 38 Prozent hatten einen neuen Job gefunden und 21 Prozent sind gegangen, weil sie einer Kündigung zuvorkommen wollten. 61 Prozent nahmen Dokumente oder Festplatten mit, 53 Prozent kopierten Daten auf DVDs und 42 Prozent auf USB-Sticks. Immerhin 24 Prozent gaben an, dass sie nach Verlassen des Arbeitgebers noch auf dessen Computernetzwerk zugreifen konnten. (1)

In Deutschland gilt der schon alte Grundsatz, dass der Arbeitnehmer alles nutzen darf, was er im Kopf hat. Er darf aber keine verkörperten Informationen mitnehmen, wenn ihm das nicht ausdrücklich erlaubt wurde. Das bedarf aber einer genauen Definition und Absprache darüber, was das informative Werkzeug des einen und des anderen ist.

Will der Arbeitgeber auch die Nutzung von Wissen verhindern, muss er mit dem Arbeitnehmer ein Konkurrenzverbot vereinbaren, das ihm Geld kostet (Grundsätze: § 90a Handelsgesetzbuch).

Im Silicon Valley gelten vielleicht andere Grundsätze. Der digitale Arbeitsmensch wird nur zu monatelangen Projekten eingestellt und dann trennt man sich. Dieses Prinzip kennt keine soziale Verantwortung des Arbeitgebers und umgekehrt keine Loyalität des Arbeitnehmers. Und ehrlich: Warum auch?
 


Einem Artikel zufolge wurde ein Studentenstreik an der New York University schlicht dadurch gestoppt, dass die Universitätsleitung das Campus-WLAN ausschalten und den Strom in den Studentenräumen abstellen ließ. Hilflose Adepten des Internet-Zeitalters, die vielleicht nie in ihrem Leben eine Streikzeitung gesehen haben und nur den elektronisch vermittelten Protestzug kennen, stimmen bedenklich. (2)

Schlechte Planung, schlechte Logistik ...


Das Doppelzimmer sollte 149 Euro kosten. "Wir zahlen maximal 100 - sonst gibt es eine miese Kritik im Internet", drohten zwei Touristen ganz unverblümt an der Rezeption des "A&O-Hotels" in München. (3)

Heute nennt man das eBayisierung (4), früher nannte man das Erpressung.


Klaus Schmeh berichtet in über den Geheimcode in der Wettervorhersage, in Todesnachrichten und Zigarrenbestellungen. (5) Er setzt damit seine Berichterstattung über die Kryptologie fort. Zuletzt schrieb er über unlesbare Texte.
  

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(1) Studie: Mit den Angestellten gehen auch die Daten, Heise online 27.02.2009
 

 
(2)  Hal Faber, , Heise online 01.03.2009

(3) "Rabatt - oder miese Noten", Heise online 27.02.2009

(4) Sorry eBay, aber Ihr habt die Bewertungspraxis populär gemacht!

(5) Klaus Schmeh, Botschaften mit doppeltem Boden, Telepolis 01.03.2009
 

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© Dieter Kochheim, 11.03.2018