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  Die Seite  Auflösung von DNS-Adressen beschäftigt sich mit der Frage, wie ich 
		zu einer im Browser eingegebenen Adresse gelange und woher die 
		Informationen über den Speicherort der Zielseite stammen. Sie wurde 
		jetzt bei  Mister Wong gelistet. Schön und gut, aber erfolglos. Die Seite wurde 
		nur am 06.05.2009 und das auch nur zweimal aufgerufen. 
		 Am 
		03.05.2009 wurde plötzlich die Seite  Erklärungen zu DNSstuff.com 817 Mal aufgerufen. Diese Seite gehört 
		zu denen, die dauerhaft auf Interesse stoßen. Bei Google befindet sie 
		sich auf Rang 5 bei dem Suchwort "dnsstuff". Der plötzliche Anstieg, der zu insgesamt 1.321 Aufrufen führte. 
		bleibt unerklärlich. Fast alle Besucher wurden von Google vermittelt 
		(1.174) und irgendeine Werbung für diese Seite ist nicht zu finden. 
		 Das am 
		16.05.2009 eingestellte Positionspapier    strafbare 
			Vorbereitung und Versuch beim Skimming wurde bislang 76 Mal 
		aufgerufen. Im deutschsprachigen Google befindet es sich auf Rang 4 der 
		Suchwortkombination "skimming pdf". Weniger Resonanz findet das am 17.05.2009 eingestellte 
		Positionspapier über die 
			
			   Verwertung verdeckt erlangter Beweise. 
		Es wurde 29 Mal aufgerufen, was nicht verwundert, weil es ein fachliches 
		Spezialthema behandelt, das nicht jeden interessiert. 
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  Die 
		kontroverse Diskussion um Websperren gegen kinderpornographische 
		Internetangebote  (1) 
		weitet sich im Hinblick auf Zensurvorwürfe aus.  hat den 
		Jugendschutzfilter JusProg untersucht und dabei herausgefunden, dass er 
		vor Allem auch kritische politische Angebote sperrt, neben zwei 
		Webseiten politischer Parteien auch die von Telepolis  (2). Genügend Fachverstand wird man dem Anbieter der Software zum Schutz 
		des Nachwuchses vor jugendgefährdenden Angeboten nicht abstreiten 
		können:    Hinter 
		JusProg stehen zwei der größten deutschen Internet-Erotikanbieter. 
		Vorstandsvorsitzender des Vereins ist Mirko Drenger, seines Zeichens 
		Geschäftsführer der Fundorado GmbH, einer Tochtergesellschaft der 
		freenet AG und der ORION Versand GmbH & Co. KG. Die Beispiele bei
		 belegen die 
		Gradwanderung zwischen gutem Willen und inakzeptabler Zensur, die der 
		Verantwortliche für Sperrlisten unternimmt. Eine freie Gesellschaft 
		benötigt freie Informationen, die auch solche Meinungen und 
		Vorstellungen umfassen, die nicht jedermann teilt. Aber die Möglichkeit 
		muss bestehen, sie wahrnehmen und sich mit ihnen auseinandersetzen zu 
		können. Sonst war es das mit der Freiheit.
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