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Februar 2011 |
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weltweite Datenmenge | Linksammlung i-dex |
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11-02-24 Qualität und Nutzwert: Was sind das für Daten? Automatisch erstellte Protokolle? Zeitgeschichtliche Momentaufnahmen? Literatur und Wissenschaft? Backups, verworfene Konzepte oder anderer Müll? Die pure Menge sagt gar nichts aus. Verfügbarkeit: Können in dem digitalen Bestand überhaupt noch die Daten erkannt werden, die einen Nutzwert haben könnten? Das berührt Fragen nach der Strukturierung von Datenbeständen, Verschlagwortung oder sonstige Kennzeichen und nach den Dateiformaten. Einfache Texte im ASCII-Format und unkomprimierte Bilddateien (zum Beispiel TIF) lassen sicherlich rekonstruieren, auch wenn sie schon zwei Jahrzehnte alt sind. Seinerzeit musste die Technik aber mit geringen Speichermengen, Disketten und geringen Netzbandbreiten umgehen. Backups und Archive wurden mit Methoden und Programme möglichst stark komprimiert, die heute schon lange überholt und womöglich nicht mehr verfügbar sind. Hinzu kommen die Verschlüsselungen und proprietäre Programme, die heute nicht mehr unterstützt, nicht mehr lauffähig und schlicht nicht mehr verfügbar sind. Archivierung: Damit sind zwei Probleme angesprochen, die schon erwähnten Dateiformate und die Haltbarkeit von Datenträgern. Gebrannte CDs und DVDs können nach rund 10 Jahren ihren Geist aufgeben, industriell gefertigte nach 20 Jahren. Die Daten bleiben nur erhalten, wenn sie regelmäßig auf frische Datenträger umkopiert werden. Trotz aller Datenfülle könnte unsere Epoche später nur noch als die Dunkle Zeit überliefert sein, aus der nur noch Fragmente bekannt sind.
15.02.2011: Über interessante Einzelheiten bei den politischen
Reaktionen auf Wikileaks, die technische und rechtliche Abschottung und
neu entstandene Whistleblowing-Plattformen berichtet Boutin in
(5). |
11-02-25 Die Beschreibungen beschränken sich auf Gruppenüberschriften und
Stichworte und man muss sich mit den knappen Angaben beschäftigen sowie etwas suchen, um
fündig zu werden. Dann offenbart sich aber auch das eine oder andere
Schmuckstück. |
Geheimnisverrat von Wikileaks | ||
Das Schild stammt von Timm Ulrichs und wurde im Rahmen einer Kunstaktion in Hannovers Innenstadt aufgestellt (1). Die Aktion ist schon witzig gewesen. Das Besondere an diesem Schild ist jedoch die "Kunst am Schild", also der mit Edding bewaffnete Widerstand eines Mitbürgers: "Nö!" |
11-02-26 Er referiert die einschlägigen Vorschriften aus dem Strafrecht und dem Wettbewerbsrecht und kommt zu dem zutreffenden Ergebnis, dass sich nach deutschem Strafrecht zwar die Informanten, nicht aber die Whistleblowing-Plattform durch die Veröffentlichung strafbar machen würden, es sei denn, ihre Mitarbeiter oder Zuträger hätten zum Geheimnisverrat direkt angestiftet. Im übrigen dürfte die Pressefreiheit gegen die meisten Angriffe als Schutzschild greifen. Gefährdet sind hingegen die Host-Betreiber, die die geheimen Dokumente unmittelbar präsentieren. Sie können sich vor allem zivilrechtlicher Ansprüche (Abmahnungen, Klagen wegen Unterlassung) aussetzen und zermürbt werden, ohne dass ihnen Grundrechte wie die Pressefreiheit zur Seite stehen. Haar behauptet zu recht, dass geheime Informationen nur dadurch vor
ihrer Veröffentlichung geschützt werden können, wenn sie an ihrer Quelle
vor unberechtigte und Vervielfältigung gesichert werden. Daneben
erwartet er ein zunehmend scharfes Vorgehen gegen das Whistleblowing und
schließt:
Denn eines ist klar: Eine ungehinderte Veröffentlichung geheimer
Informationen ist auf lange Sicht nicht hinnehmbar – weder für Staaten
noch für Unternehmen. |
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Anmerkungen | ||
(2) Jan Oliver Löfken, 295.000.000.000.000.000.000 Bytes – Inventur des Weltwissens, Wissenschaft aktuell 11.02.2011 (3) weitere Einzelheiten: Matthias Gräbner, Die große Daten-Inventur, Telepolis 11.02.2011 (4) Tobias Haar, Ausposaunt. WikiLeaks zwischen Aufklärung und Geheimnisverrat, ix 02/2011, S. 92
(5)
Paul
Boutin, Die Unwägbarkeiten des Leaking-Geschäfts,
Technology Review 15.02.2011 |
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Cyberfahnder | ||
© Dieter Kochheim, 11.03.2018 |