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Zusammen mit
der Untreue (
§ 266 StGB) bildet der Betrug (
§ 263 StGB) des Kern des klassischen Vermögensstrafrechts.
Im Hinblick auf die Cybercrime ist von Bedeutung der Computerbetrug (
§ 263a StGB), der anstelle eines getäuschten Menschen die
rechtswidrige Manipulation eines automatischen
Datenverarbeitungsvorgangs setzt.
Mit seinem
Urteil vom 26.04.2001 hat der BGH
seine Rechtsprechung zum Offertenbetrug fortgesetzt
(1). Es geht dabei um
Angebotsschreiben, die äußerlich wie Rechnungen aufgemacht sind und über
eine nicht bestehende Forderung täuschen sollen. Der BGH sieht solche
Offerten jedenfalls dann als einen versuchten Betrug an, wenn die
typischen Rechnungsmerkmale in den Vordergrund gestellt werden und die
Hinweise darauf, dass es sich nur um ein Angebot handelt, nur im
Kleingedruckten zu finden sind.
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Zur Täuschung führt der BGH aus:
Die Täuschungshandlung besteht nach dem Wortlaut des Gesetzes in der
Vorspiegelung falscher oder in der Entstellung oder Unterdrückung wahrer
Tatsachen. Als Tatsache in diesem Sinne ist nicht nur das tatsächlich,
sondern auch das angeblich Geschehene oder Bestehende anzusehen, sofern
ihm das Merkmal der objektiven Bestimmtheit und Gewißheit eigen ist
(...). Hiernach ist die Täuschung jedes Verhalten, das objektiv
irreführt oder einen Irrtum unterhält und damit auf die Vorstellung
eines anderen einwirkt (...).
(2)
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Mit dem Vorwurf des Betruges (
§ 263 StGB) habe ich mich besonders tief 12 Jahre lang auseinander
setzen müssen. Dabei habe ich festgestellt, dass sich die meisten Fälle
bereits mit zwei einfachen Fragen darauf testen lassen, ob wirklich ein
Betrug vorliegt:
1. |
Hat er gelogen? |
2. |
Was hat er dafür bekommen? |
Müssen Sie nur eine der beiden Fragen mit "nein" beantworten, ist der
Wurm drin im Sachverhalt.
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Der Schnelltest missachtet alle Besonderheiten und erhebt überhaupt
nicht den Anspruch, die ausgefeilte Rechtsprechung, die Feinheiten
zwischen Vorbereitung und Versuch, Garantenpflichten und vielen
Problemen mehr berücksichtigen zu können.
Aus den Erfahrungen mit dem komplexen Regelgehalt des Betrugsvorwurfs
würde ich mir so einfache Vorschriften wünschen, wie es sie in
Frankreich geben soll:
Wer einen ungedeckten Scheck gibt, wird bestraft.
Und meinetwegen nur zu einer (schmerzhaften) Geldbuße. Einfache Regel,
einfache Folge. Punkt.
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