Das Bundesjustizministerium hat einen Leitfaden zur
Anbieterkennzeichnungspflicht herausgegeben
(1),
der Abmahnungen vermeiden und mehr Rechtssicherheit schaffen soll
(2).
Ich wünsche ihm mehr Erfolg als der Muster-Widerrufsbelehrung aus dem
Jahr 2002
(3).