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Oktober 2008
22.10.2008 Kriminalität
zurück zum Verweis zur nächsten Überschrift Wergeld statt Vendetta
 

 
Unter diesem Titel berichtet Wissenschaft aktuell (1) über eine Doktorarbeit des Niederländers Han Nijdam, in der er ein Sühne- und Ausgleichssystem der Friesen beschreibt, die Lex Frisionum, das im Mittelalter entstand und verhindert hat, dass die aus Südeuropa bekannte Blutrache entstand. Dadurch entstand ein verbindliches und immer weiter ausgeformtes Regelwerk über Bußgeldzahlungen nach körperlichen Angriffen, Tötungen und sonstigen Verfehlungen.

Zwei Beispiele aus dem Artikel:

"Wenn ein Edler einen anderen Edlen tötet, hat er 80 Solidi zu zahlen. Von dieser Wiedergutmachung gehören zwei Teile den Nachkommen des Opfers und ein Teil der übrigen Familie", heißt es beispielsweise in der Lex Frisionum.

"Wenn ein Mann in eines anderen Mannes Bier pinkelt, dann hat er zwei Mal 15 Unzen zu zahlen und muss 15 Eide schwören, dass er unschuldig ist."

Die Friesen siedelten im Mittelalter in den heutigen Niederlanden und in Ostfriesland. Sie bildeten dörfliche Stämme, denen in der Tat ein Häuptling vorstand. Dadurch verfügten sie über feste Familienverbände, in denen das Wohl der Sippe stark im Gegensatz zum individuellen Interesse ausgeprägt war.
 

 
Die Meldung erinnert mich an ein spannendes Werk von Uwe Wesel, das ich kurz nach meinem Examen las und das nur noch antiquarisch erhältlich ist (2). Wesel betreibt darin „historische Rechtsanthropologie“ und schildert anhand von historischen Quellen und Fallbeispielen von lebenden Naturvölkern (Eskimo, Mbuti), dass sich materielle und Verfahrensrechte zunächst als eine Art zwischenstaatliches Recht zum Ausgleich von Ansprüchen und Schäden zwischen Sippen herausgebildet hat. Individualrechte entstanden danach erst später in staatlichen Gebilden zum Schutz von Eigentumsordnungen. Das bedeutete hingegen nicht, dass jedem Rechte gewährt wurden. Privatrechtsordnungen dienten besonders zur Sicherung der Leibeigenschaft, der Sklavenhaltung, des Patriarchats und des Feudalismus. Das bekannteste historische Beispiel dafür ist das Römische Recht.
 

 

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(1) Doris Marszk, Wergeld statt Vendetta, Wissenschaft aktuell 17.10.2008

(2) Uwe Wesel, Frühformen des Rechts in vorstaatlichen Gesellschaften, Suhrkamp 1985
 

 

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© Dieter Kochheim, 11.03.2018