|
Welche
Netzpublikationen werden von der Deutschen Nationalbibliothek gesammelt?
Zum Sammelgebiet Netzpublikationen gehören alle Darstellungen in
Schrift, Bild und Ton, die in öffentlichen Netzen zugänglich gemacht
werden. Die Abgabepflicht umfasst sowohl Internetpublikationen mit
Entsprechung zum Print-Bereich als auch web-spezifische Medienwerke.
Beispiele für Netzpublikationen sind elektronische Zeitschriften,
E-Books, Hochschulprüfungsarbeiten, Digitalisate, Musikdateien oder auch
Webseiten.
Es gibt allerdings einige Einschränkungen bei der Sammelpflicht.
Zeitlich begrenzte Vorabveröffentlichungen, reine Software- oder
Anwendungstools und auch Fernseh- und Hörfunkproduktionen werden nicht
gesammelt.
Außerdem nicht gesammelt werden Netzpublikationen, die rein privaten
oder gewerblichen Zwecken dienen. Generell sind damit Webseiten gemeint,
die z. B. aus privaten Fotos und Urlaubsbeschreibungen oder
Darstellungen der Dienstleistungen und Angebote einer Firma bestehen,
die meist nur das private Umfeld oder Kunden interessieren. Wenn die
Webseiten jedoch themen- oder personenbezogene Informationen enthalten,
die von öffentlichem Interesse sind, wie z. B. über Personen des
öffentlichen Lebens oder über Kleintierzucht, sind sie für die Deutsche
Nationalbibliothek sammelpflichtig.
(1)
|
Die Pflichtablieferungsverordnung – PflAV - vom 17.10.2008
(2)
verpflichtet die Verbreiter von Medienwerken zur Ablieferung ihrer
Netzpublikationen
(3)
und lässt erhebliche Anwendungsprobleme wegen des Kreises der
Ablieferungspflichtigen, der Form, in der die Ablieferung erfolgen soll,
und die Rolle der Hostprovider.
Die von der Nationalbibliothek genannten Beispiele (siehe links)
lassen erkennen, dass alle Webpräsentationen umfasst sind, die bereits
eine einfache Argumentationstiefe haben und sich an einen größeren Kreis
von Interessenten wenden als bei reinen privaten Bekanntschaften oder
allein zu Werbezwecken.
Der zum Nabel gerichtete Blick offenbart, dass das auch den
Cyberfahnder betrifft.
Die zur Archivierung
bestimmten Dateiformate umfassen vor Allem PDF und HTML. Die
Vorgaben über die Ablieferung sind bürokratisch und erscheinen nur
auf dem ersten Blick überschaubar. Bei sich ständig ändernden Webseiten
ist ein ganz erheblicher Aufwand zu erwarten, der jeglichen Spaß missen
lässt.
|
Dabei wäre es so einfach gewesen, mit den großen Hostprovidern eine
Vereinbarung über die Ablieferung zu treffen oder mit den Methoden der
Suchmaschinen selbständig nach Netzinhalten zu suchen. Das jetzt
aufgelegte System wird hingegen allen Beteiligten noch viel Spaß
bereiten.
|