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Oktober 2008 |
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Warnung vor opendownload.de |
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10.06.2009: Das Landgericht Mannheim hat mit Urteil vom 12.05.2009 - 2 O
268/08 - mehrere Klauseln aus den Geschäftsbedingungen der Firma Content
Service Ltd. als wettbewerbswidrig beanstandet, die u.a. das Portal
opendownload.de betreibt
(3).
Dies gelte wegen der Drohung mit einer Strafanzeige wegen Betruges bei
falschen Angaben zum Geburtstag und den Verzicht auf das Widerrufsrecht.
Nicht beanstandet wurde die Kennzeichnung eines Jahresbeitrages für das
Abonnement in Höhe von 96 Euro. |
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Anmerkungen | |||
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Cyberfahnder | |||
© Dieter Kochheim, 11.03.2018 |