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Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz warnt vor opendownload.de
(1).
Die Webseite auf der Adresse des Domaininhabers Alexander Varin aus
Mannheim [Content Services Ltd
(2)]
bietet schnelle Downloads an. Erfahrungsgemäß landen jedoch immer wieder
die Interessenten von Open Source auf der Seite und wundern sich - nicht
so sehr über die umfangreichen Daten, die sie zur Registrierung
eintragen müssen, sondern - nach Ablauf der Widerrufsfrist über die
Rechnung, die sie nicht nur über ihre Registrierungseingaben und
Erklärungen informiert, sondern auch darüber, dass sie ein
längerfristiges Abonnement abgeschlossen hätten ... für den Bezug von
Open Source.
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Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz betrachtet die Forderungen als
ungerechtfertigt und stellt
Musterschreiben zur Abwehr unberechtigter Forderungen zur Verfügung.
10.06.2009: Das Landgericht Mannheim hat mit Urteil vom 12.05.2009 - 2 O
268/08 - mehrere Klauseln aus den Geschäftsbedingungen der Firma Content
Service Ltd. als wettbewerbswidrig beanstandet, die u.a. das Portal
opendownload.de betreibt
(3).
Dies gelte wegen der Drohung mit einer Strafanzeige wegen Betruges bei
falschen Angaben zum Geburtstag und den Verzicht auf das Widerrufsrecht.
Nicht beanstandet wurde die Kennzeichnung eines Jahresbeitrages für das
Abonnement in Höhe von 96 Euro.
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