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November 2008 |
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Ausdehnung des Altersschutzes |
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Wichtigste Neuerung ist dabei die Aufnahme von sogenannten jugendpornographischen Schriften in das Strafgesetzbuch, die ein "tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen" wiedergeben und künftig eigenständig im Rahmen des § 184c StGB normiert werden. (1) Gegen die Heraufsetzung des Alters von den abgebildeten Personen im Zusammenhang mit pornographischen Abbildungen hat die von mir geschätzte Twister bereits gewettert (2) und dabei zweierlei übersehen:
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Die von den Kritikern ins Feld geführten, vom Anblick her eher jugendlich wirkenden erwachsenden Damen, scheinen mir sehr selten vorzukommen. Häufiger dürfte die Erscheinung sein, dass aufgetakelte und glattgesichtige Damenkinder das Abenteuer suchen, denen ich, borniert wie ich bin, die Mutterschaft und die lebenslange Präsenz im Internet ersparen möchte. Wenn die kindwirkenden Damen in der Minderheit sind und die missbrauchs- und schwankerschaftsgefährdeten Mädchen in der Überzahl, dann brauchen wir uns über die Sinnhaftigkeit des neuen Gesetzes keine Gedanken machen. Geschätzte Twister: Basta! |
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Anmerkungen | |||||||
(2)
Bettina Winsemann, Schwarz-rot-goldene Burkas bitte,
Telepolis 07.11.2008 |
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Cyberfahnder | |||||||
© Dieter Kochheim, 11.03.2018 |