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November 2008
10.11.2008 Jugendpornographie
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Seit dem 05.11.2008 sind verschärfte Strafvorschriften zum Schutz der sexuellen Selbstbestimmung im Kraft:

Wichtigste Neuerung ist dabei die Aufnahme von sogenannten jugendpornographischen Schriften in das Strafgesetzbuch, die ein "tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen" wiedergeben und künftig eigenständig im Rahmen des § 184c StGB normiert werden. (1)

Gegen die Heraufsetzung des Alters von den abgebildeten Personen im Zusammenhang mit pornographischen Abbildungen hat die von mir geschätzte Twister bereits gewettert (2) und dabei zweierlei übersehen:

Der schrecklichste Missbrauch, der kinderpornographisch dokumentiert wird, findet an Klein- und vorpubertären Kindern statt. Diesen Ekelkram zu bekämpfen ist das oberste Ziel der Strafverfolgung.
 
Verkehrsfähigkeit schafft Markt für Missbrauch. Auch wenn jugendlich wirkende, (fast) erwachsende Damen zweifellos über ihre körperliche und grafische Verfügbarkeit selber entscheiden sollen, darf die Gefahr, dass ihre professionelle Präsentation und die damit verbundenen Gestaltungsgrenzen angereizt überschritten werden, nicht unterschätzt werden.
 

 
Das soll heißen: Wenn die Grenzgänger bei der Förderung, Organisation und Verbreitung solcher pornographischer Praktiken, Beschreibungen und Abbildungen abgeschreckt werden können, die die sexuelle Selbstbestimmung von Kindern und Jugendlichen betreffen können, dann ist das gut.

Die von den Kritikern ins Feld geführten, vom Anblick her eher jugendlich wirkenden erwachsenden Damen, scheinen mir sehr selten vorzukommen. Häufiger dürfte die Erscheinung sein, dass aufgetakelte und glattgesichtige Damenkinder das Abenteuer suchen, denen ich, borniert wie ich bin, die Mutterschaft und die lebenslange Präsenz im Internet ersparen möchte.

Wenn die kindwirkenden Damen in der Minderheit sind und die missbrauchs- und schwankerschaftsgefährdeten Mädchen in der Überzahl, dann brauchen wir uns über die Sinnhaftigkeit des neuen Gesetzes keine Gedanken machen.

Geschätzte Twister: Basta!
 

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(1) Strafgesetzbuch kennt ab morgen den Begriff "Jugendpornographie", Heise online 04.11.2008;
Gesetz zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses des Rates der Europäischen Union zur Bekämpfung der sexuellen Ausbeutung von Kinder und der Kinderpornographie vom 31.10.2008, Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 50, S. 2149

(2) Bettina Winsemann, Schwarz-rot-goldene Burkas bitte, Telepolis 07.11.2008
 

 

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© Dieter Kochheim, 11.03.2018