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Dezember 2008 |
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Kreditforderung trotz Enteignung |
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Es geht um betagte Kreditforderungen aus der Kaiserzeit gegen Vertriebene auf zwischenzeitlich enteigneten Grundstücke, die zum früheren DDR-Staatsvermögen gehören. Durch den Grundlagenvertrag ist die Bundesrepublik Deutschland ihr Rechtsnachfolger geworden und zur Eintreibung verpflichtet (3). Härpfer berichtet ohne Quellenangabe davon, dass der BGH in einem
Urteil aus 2001 die Auffassung vertreten hat, dass entsprechende
Ansprüche verjährt seien. Das ist zutreffend
(4). |
Schließlich berichtet Härpfner ohne Quellenangabe von einer neuen Entscheidung des BGH, wonach Altforderungen zulasten enteigneter Grundstücke noch nicht verjährt seien. Gemeint dürfte das Urteil vom 28.03.2006 sein (5). Fazit 1: Man kann seine Behauptungen auch 'mal mit Quellen belegen. Fazit 2: Es
wird auch schon abgeschrieben - genau so unpräzise
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Anmerkungen | |||
(2)
Susanne Härpfer, Die KfW und die Schulden aus der
Kaiserzeit, Telepolis 03.12.2008; (3) Siehe Bundesfinanzministerium, Altschulden für gesellschaftliche Einrichtungen in den neuen Bundesländern, Monatsbericht des BMF März 2005 (4) BGH, Urteil vom 12.06.2001 - XI ZR 283/00 (5) BGH, Urteil vom 28.03.2006 - XI ZR 425/ 04, lexetius.com
(6)
Die
KfW treibt Schulden aus dem Jahr 1920 ein, banktip.de 07.12.2008 |
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Cyberfahnder | |||
© Dieter Kochheim, 11.03.2018 |