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Dezember 2008
11.12.2008 Kommunikationsmedien
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Das Bundesverfassungsgericht hat am 03.12.2008 die Entscheidung eines Kammervorsitzenden des Landgerichts Oldenburg bestätigt, die Journalisten die Nutzung von Laptops im Gerichtssaal untersagt (1). Begründet wird das Verbot damit, dass moderne Multimedia-Laptops auch über Mikrofone und Kameras verfügen können (wie Mobiltelefone auch).

Solche Aufnahmegeräte sind im Gerichtssaal von Gesetzes wegen untersagt ( § 169 S. 2 GVG): Ton- und Fernseh-Rundfunkaufnahmen sowie Ton- und Filmaufnahmen zum Zwecke der öffentlichen Vorführung oder Veröffentlichung ihres Inhalts sind unzulässig.
 

 

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(1) BVerfG, Beschluss vom 03.12.2008 - 1 BvQ 47/08
 

 

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© Dieter Kochheim, 11.03.2018