Das Bundesverfassungsgericht hat am 03.12.2008 die Entscheidung eines
Kammervorsitzenden des Landgerichts Oldenburg bestätigt, die
Journalisten die Nutzung von Laptops im Gerichtssaal untersagt
(1).
Begründet wird das Verbot damit, dass moderne Multimedia-Laptops auch
über Mikrofone und Kameras verfügen können (wie Mobiltelefone auch).
Solche Aufnahmegeräte sind im Gerichtssaal von Gesetzes wegen
untersagt (
§ 169 S. 2 GVG):
Ton- und
Fernseh-Rundfunkaufnahmen sowie Ton- und Filmaufnahmen zum Zwecke der
öffentlichen Vorführung oder Veröffentlichung ihres Inhalts sind
unzulässig.
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