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Dezember 2008 |
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25 Jahre Volkszählungsurteil |
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In der jüngsten Diskussion um
unverzeihliche Datenmissbräuche wird der Ruf nach dem Staat laut,
der tätig werden soll
(4).
Dabei ist der Schutz durch die Grundrechte in erster Linie ein Schutz
des Einzelnen gegen Übergriffe des Staates. Erst in zweiter Linie sind
die verfassungsrechtlichen Schutzrechte eine Auslegungshilfe und eine
Handlungsvorgabe für die gesetzgebende Gewalt. Sie geben keinen
unmittelbaren Anspruch gegen Privatpersonen und -unternehmen. |
Die Diskussion um die Vorratsdatenhaltung lässt fast überhaupt nicht mehr erkennen, wozu sie gedacht ist: Befriedung und Sicherung des gesellschaftlichen Alltagslebens durch Abwehr von Gefahren durch kriminelle und terroristische Aktionen. Die politische Diskussion blendet die Strafverfolgung als Staatsziel fast vollständig aus und konzentriert sich auf terrororientierte Sprechblasen. Das ist für die Meinungsbildung wenig hilfreich. Einen anderen Schwerpunkt für die Diskussion würde ich mir wünschen:
Wie stellen wir den Zugang zu persönlichen Daten sicher, wenn es
notwendig ist, wie verhindern wir den unkontrollierten Zugriff durch
öffentliche Einrichtungen und wie verhindern wir den Missbrauch durch
privatunternehmerische Zyniker und Kriminelle. Ich habe dazu eine
Hinterlegungsstelle angeregt. |
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Anmerkungen | |||
(2) Informationelle Selbstbestimmung
(3)
BVerfG, Urteil vom 27.02.2008 - 1 BvR 370/07, 595/07;
(4)
Verfassungsrichter: Staat muss Bürger stärker vor Datenmissbrauch
schützen, Heise online 15.12.2008 |
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Cyberfahnder | |||
© Dieter Kochheim, 11.03.2018 |