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Am 15.12.1983 verkündete das Bundesverfassungsgericht seine als
Volkszählungsurteil berühmt gewordene Entscheidung
(1).
Aus dem
allgemeinen Persönlichkeitsrecht (
Art. 2 Abs. 1 i.V.m.
Art. 1
Abs. 1 GG) leitete es eine grundrechtsgleiche Erweiterung ab, die
als das Recht auf
informationelle Selbstbestimmung in die rechtswissenschaftliche
und öffentliche Diskussion einging. Erst in diesem Jahr erweiterte das
Gericht den informationellen Schutz um das
Grundrecht auf Gewährleistung der
Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme
(3).
In der jüngsten Diskussion um
unverzeihliche Datenmissbräuche wird der Ruf nach dem Staat laut,
der tätig werden soll
(4).
Dabei ist der Schutz durch die Grundrechte in erster Linie ein Schutz
des Einzelnen gegen Übergriffe des Staates. Erst in zweiter Linie sind
die verfassungsrechtlichen Schutzrechte eine Auslegungshilfe und eine
Handlungsvorgabe für die gesetzgebende Gewalt. Sie geben keinen
unmittelbaren Anspruch gegen Privatpersonen und -unternehmen.
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Ungeachtet der Berechtigung informationeller Schutzrechte ist die
veröffentlichte Diskussion eher von einer Infophobie geprägt. Die
Datenmissbräuche der jüngsten Vergangenheit zeigen hingegen, dass es die
privaten Einrichtungen sind, die eine unverantwortliche Leichtfertigkeit
an den Tag legen, wenn es um ihre gesammelten Kundendaten geht.
Datamining,
Scoring
und die Bereitstellung der Daten an
unkontrollierte Callcenter werden jedenfalls in der Öffentlichkeit
nicht thematisiert und schon gar nicht im Hinblick auf fehleranfällige
Auswertungen oder Gefahren für die Betroffenen.
Die Diskussion um die
Vorratsdatenhaltung lässt fast überhaupt nicht mehr erkennen, wozu
sie gedacht ist: Befriedung und Sicherung des gesellschaftlichen
Alltagslebens durch Abwehr von Gefahren durch kriminelle und
terroristische Aktionen. Die politische Diskussion blendet die
Strafverfolgung als Staatsziel fast vollständig aus und konzentriert
sich auf terrororientierte Sprechblasen. Das ist für die Meinungsbildung
wenig hilfreich.
Einen anderen Schwerpunkt für die Diskussion würde ich mir wünschen:
Wie stellen wir den Zugang zu persönlichen Daten sicher, wenn es
notwendig ist, wie verhindern wir den unkontrollierten Zugriff durch
öffentliche Einrichtungen und wie verhindern wir den Missbrauch durch
privatunternehmerische Zyniker und Kriminelle. Ich habe dazu eine
Hinterlegungsstelle angeregt.
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