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November 2008
22.11.2008  
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Unter dem Begriff Carding fasst das Bundeskriminalamt den gezielten und umfassenden Missbrauch von ausgespähten Daten zusammen.

Die Grafik zeigt die Bestellung bei einem Online-Kaufhaus mit ausgespähten Daten. Mit diesen werden zunächst die Zugangsdaten zum Kundenkonto abgeändert (Passwort) und sodann die Lieferadresse.
 

 
Die anschließende Bestellung wird dann entweder an die Adresse eines Agenten, an eine Scheinadresse (zum Beispiel leer stehende Wohnung in einem Mehrfamilienhaus) oder direkt an ein gemietetes Fach in einer Paketstation geliefert.

Das Nachsehen hat das Opfer, dessen Daten missbraucht werden. Seinem Konto werden die Kosten belastet und es hat den Ärger am Hals.
 

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© Dieter Kochheim, 11.03.2018