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Twister
meckert 'mal wieder
(1).
Dieses Mal gegen das LG Karlsruhe mit seiner auswärtigen Strafkammer in
Pforzheim. Die hat entschieden
(2),
dass ein Anfangsverdacht gegen einen Homepagebetreiber besteht, der
Links setzt, über die in mehreren Schritten kinderpornographische Bilder
erreicht werden können. Und das ist ganz böse, weil damit die Freiheit
im Internet ein für alle Mal in Frage gestellt ist.
Twister,
ich verlange keine juristische Grundausbildung für sie
(3),
wohl aber von ihnen die Einhaltung der auch für Journalisten geltenden Regel,
Quellen in ihrer Vollständigkeit zu würdigen.
Fangen wir
vorne an: Es handelt sich um einen Beschluss (
§§ 304 ff. StPO) und nicht um ein Urteil (
§ 260 StPO). Dieser Beschluss verweist auf die netzartige Struktur
des Internets und stellt fest, dass
jeder
einzelne Link im Sinne der conditio-sine-qua-non-Klausel
(4)
kausal für die Verbreitung krimineller Inhalte sein kann. An
dieser Aussage ist nichts falsch. Aber das Gericht geht weiter, indem es
konsequent
§ 7
Abs. 1 TMG für Inhaltsanbieter geltend danach fragt, ob sich der
Linksetzer die strafbaren Inhalte auch zu Eigen gemacht hat.
Seit der
breiten öffentlichen Wahrnehmung des Disclaimer-Urteils vom Landgericht
Hamburg
(5)
gockelt die Gemeinde herum und meint, sich mit Lippenbekenntnissen der
Art, "Ich weiß ja gar nicht, was ich anrichte" (Disclaimer) aus jeder
Verantwortung zu stehlen.
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Dabei hat das LG Hamburg nur gesagt, dass derjenige, der ganz gezielt
niedermachende und beleidigende Quellen im Internet zu bestimmten
Personen zusammenstellt, sich ab einer im Einzelfall zu beurteilenden
Menge die misswertenden Urteile zu Eigen macht und zwar so, als ob er
sie selber aussprechen würde.
Auch daran ist nichts falsch. "Ich sag's ja nicht, aber der, der, der
und der sagen, du bist ein Schwein". Ganz objektiv; das sagen die
anderen und der, der das konzentriert protokolliert, ist um keinen Grad
besser.
Das
zivilrechtliche Urteil des Landgerichts Hamburg hat in der Gemeinde
kreative Allgemeinplätze (ich bin blöd und gar nicht verantwortlich für
das, was ich veröffentliche) und Disclaimer-Roboter entstehen lassen,
die Standardtexte zur vermeintlichen Entlastung produziert haben. Humbug
(siehe mein
Impressum).
Dieselbe
Legende provoziert Twister jetzt. Das Landgericht Karlsruhe/Pforzheim
tituliert keine Allverantwortlichkeit für Links, sondern fragt sehr
sensibel danach, was der Linksetzer mit seiner Äußerung bezwecken will.
Es kommt zu dem Ergebnis, dass dieser Mensch, um den es geht,
scheinheilig agiert und alles andere als aufklärerische und
menschenfreundliche Ziele verfolgt. Es könnte sein, dass "Die Ärzte"
dafür die Hintergrundmusik geschrieben haben
(6).
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