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Mai 2009 |
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förmliche Absprachen |
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Die an der Bundesregierung beteiligten Fraktionen (2) haben im Januar einen Gesetzesentwurf vorgelegt, nachdem der Bundesrat bereits 2007 aktiv geworden war (3). Er sieht umfassende Belehrungs- und Protokollierungspflichten vor und schließt einen vorschnellen Rechtsmittelverzicht aus. Der Rechtsausschuss des Bundestages hat am 25.03.2009 den Entwurf beraten und dazu Experten angehört, deren Stellungnahmen veröffentlicht wurden. Die Berufsverbände und die Praxis unterstützen das Vorhaben vom
Grundsatz her und kritisieren einzelne Formulierungen
(4),
wobei jedoch der Deutsche Richterbund deutliche Kritik an überzogenen
Formalien und Verwertungsverboten übt
(5).
Grundsätzliche Kritik äußert dagegen Gillmeister
(6)
und entwickelt Alternativtexte, die präziser und klarer zu sein scheinen
als die stellenweisen Ausschweifungen im Gesetzentwurf. |
Ungewöhnlich und subjektiv ist die Stellungnahme von RiBGH Fischer (8). Auf dem ersten Blick wirkt sie frisch und lebendig, auf dem zweiten eher selbstgerecht und vage, jedenfalls an ihrem Anfang, wo er die Praxis rügt, dass sie das geltende Verfahrensrecht häufig nicht einhalte. Das betrifft insbesondere die Verpflichtung zur umfassenden Wahrheitsermittlung, das Verbot von Zusagen bestimmter Strafhöhen, von Maßregel-Aussprüchen oder Neben- und Folgeentscheidungen, das Verbot der Verpflichtung zum Rechtsmittelverzicht sowie die Erfordernisse der Verfahrensöffentlichkeit. Öffentliche Verlautbarungen hierzu sind, nach Erfahrungen des Verfassers, meist von Beschwichtigung und Vorwürfen an die jeweils andere Seite, häufig auch von Unehrlichkeit geprägt. Umfang und praktische Folgen des tatsächlichen Abspracheverhaltens werden verharmlost, soweit es das jeweils eigene Verhalten betrifft. Fischer verteilt Schelte gegen (einzelne) überlastete Richter,
Konfliktverteidiger und die Justizpraxis als solche, ohne dass die
Allgemeingültigkeit seiner Kritik hinterfragt werden kann. |
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Anmerkungen | ||||||||||
(2) CDU/CSU, SPD, Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der Verständigung im Strafverfahren, BT-Drs. vom 27.01.2009 - 16/11736 (3) Bundesrat, Entwurf eines Gesetzes zur Regelung von Absprachen im Strafverfahren, BT-Drs. 31.01.2007 - 16/4197
(4)
Alfred Dierlamm, Bundesrechtsanwaltskammer,
24.03.2009; (5) Christoph Frank, Deutscher Richterbund, März 2009
(6)
Ferdinand Gillmeister, Gutachterliche Äußerung,
23.03.2009 |
(8)
Thomas Fischer, Stellungnahme, 22.03.2009 |
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Cyberfahnder | ||||||||||
© Dieter Kochheim, 11.03.2018 |