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August 2009 |
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gegen die Freibeuter im Internet | geliebter Feind: Der Kunde |
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Die Herkunft der Experten lässt vermuten, was sie unter Internetpiraterie verstehen: Bereitstellen und Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke in öffentlich zugänglichen Datennetzen und vor allem durch File-Services und Peer-to-Peer-Verbindungen. Aus dem Ergebnisprotokoll erfährt man nichts dazu. Es beschränkt sich auf jene Positionen ... die ... neue Horizonte für die weitere Debatte eröffnet haben. (S. 7) Eine solche Position stammt von Herrn Engeln: Das Netz brauche ... keine neuen Regeln, sondern endlich bezahlbare und benutzbare Inhalte. (S. 8) Das wird nicht vertieft. Statt dessen geht es um Sanktionen, die nicht zu einer breiten Kriminalisierung führen dürften, um Änderungen in den Nutzungsbedingungen der Zugangsprovider, um die Ansprache der Betroffenen, den Ausbau legaler Angebote, damit sie attraktiver und ... konkurrenzfähiger sind (S. 9), und um Geschäftsmodelle. Und schließlich:
Es müsse ein
deutlicher Unterschied gemacht werden zwischen
... „Einzeltätern“ und den als kriminell zu kennzeichnenden
Machenschaften, denen nur noch mit dem Strafrecht begegnet
werden könne. (S. 10) |
Wichtige Stichworte fehlen hingegen: Vertrauensbildung und Kundenbindung. Die Erfahrungen aus der Vergangenheit zeigen nämlich, dass die Urheberrecht-Verwerter ihre Kunden eher als Feinde angesehen haben, die sie gerne auch mit Schlechtleistungen beliefern. Sie haben das Digital Rights Management eingeführt und die Käufer unter einen Generalverdacht gestellt, Un-CDs verkauft, die bewusst technische Standards brechen und nicht abspielbar sind, sowie teure Zusammenstellungen, deren Schrott auch noch bezahlt werden soll. Und nicht zuletzt haben sie die unsäglichen Raubkopierer=Verbrecher-Kampagnen durchgeführt und unterstützt. Herrn Hebigs Forderung nach einer
End- to-End
Neutralität des Internets (S. 12), verbunden mit einer sanften
Kritik an die eingeführten Websperren, bleibt eine einsame Stimme im
Protokoll:
wer die
Freiheit aufgäbe, um Sicherheit zu gewinnen, würde am Ende beides
verlieren. |
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Recht und Justiz | |||||
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Ein rechtsbesetzter Raum braucht jedoch klare,
verständliche und besonders solche Regeln, die die Interessen aller am
Markt Beteiligten berücksichtigen. Davon sind die "Körbe" mit den
Urheberrechtsreformen weit entfernt. Sie disqualifizieren sich durch
kurzgedachte Verfahren und sinnleere Begriffe wie das
gewerbliche Ausmaß. Auch an die Justiz hat die Expertenrunde gedacht, ohne dass deutlich wird, auf was sie hinaus will ( links unten, S. 13). Die Rede ist von der begrenzten Leistungsfähigkeit und fehlenden Leistungsbereitschaft der Staatsanwaltschaft. Diese zurückhaltenden Worte lassen Zweifel daran aufkommen, ob die Experten wissen, wovon sie reden. Hinter der "Leistungsbereitschaft" stehen drei Aspekte: die personellen und sachlichen Ressourcen, die Schwerpunktsetzung bei der Kriminalitätsbekämpfung, soweit das unter dem Legalitätsprinzip möglich ist ( § 152 Abs. 2 StPO), und
die
Strafverfolgung als Anliegen der Öffentlichkeit
(6). |
Unter diesen Gesichtspunkten könnten sich die Straftaten von Taschendieben, Wohnungseinbrechern und Skimming-Tätern oder besoffenen Autofahrern, Schlägern und Betrügern als erheblich gefährlicher für das öffentliche Klima erweisen als Raubkopien von Hitparaden-Songs und filmischen Liebesschnulzen. Bei der "Expertenrunde" sind zwei Lobbyistengruppen aufeinander gestoßen. Die Verwerter wollen ihre Einnahmen sichern und die Zugangsprovider teure Begehrlichkeiten im Zusammenhang mit Auskünften, Sperren und Warnungen abwenden, wobei sie auch ein Kapazitätsproblem haben, das sich in den Bandbreiten wegen des Downloads äußert. Der Wirtschaftsdialog zwingt die Beteiligten, von bornierten Maximalforderungen abzurücken - ich nenne das das Gitte-Prinzip (7) - und in Kooperationen zu denken, die auch die Interessen des anderen berücksichtigen. Jetzt fehlt noch die Einbindung der wichtigsten Gruppe: Die zahlenden
Käufer. |
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Anmerkungen | |||||
(2)
Workshops zum Wirtschaftsdialog für mehr Kooperation bei der Bekämpfung
der Internetpiraterie, BMWi 18.08.2009;
(3)
Spitzenreiter bei Google: |
(5) dreiste Geschäfte mit Fälschungen (6) BVerfG, Beschluss vom 13.06.2007 - 1 BvR 1550/03, 2357/04, 603/05 (Auskunftsansprüche gegenüber dem BaFin)
(7)
"ich will alles und das sofort" (Song, 1982) |
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Cyberfahnder | |||||
© Dieter Kochheim, 11.03.2018 |