|
|
Überwachung der Online-Kommunikation
(Telefonie, E-Mail, News-Groups und Chat) vor der
Verschlüsselung
|
|
Dokumentation der laufenden Aktivitäten
am PC (Screenshots, Keylogging)
|
|
Durchsicht und Suche nach gespeicherten
Daten und Dateien |
|
|
Ein
Schweizer Programmentwickler hat den Quelltext einer Skype-Wanze
veröffentlicht
(1).
Sie soll es ermöglichen, die akustischen Daten der Internettelefonie,
die mit Skype geführt wird, mitzuschneiden und an einen Angreifer zu
übermitteln.
Die Beschränkung auf Skype greift zu kurz. Insgesamt geht es um die
Quellenüberwachung, also die Überwachung der Kommunikation und der
Arbeitsvorgänge im Endgerät bei der
Datenverarbeitung und bevor eine Verschlüsselung einsetzt.
In Bezug auf die Onlinedurchsuchung sind drei Formen zu
unterscheiden, von denen die erste, die Überwachung der
Online-Kommunikation, von
§
100a StPO zugelassen sind und die beiden anderen Formen bislang
keine Regelungen in der Strafprozessordnung haben.
Als ich die
Demonstration eines Programms zur Quellenüberwachung sah, überkamen mich
ungute Gefühle:
Das, was kommerzielle Anbieter können, ist auch kriminellen Entwicklern
möglich.
Was passiert eigentlich, wenn sich ein Entwickler solcher Programme von
Kriminellen kaufen lässt, damit sie Überwachungen abwehren und selber
einsetzen können?
|
Genau das
ist jetzt passiert. Der Entwickler, von dem die Rede ist, war einer der
Hauptaktionäre der Firma ERA IT Solutions und in deren Vorstand. Diese
Firma entwickelt Programme zur Quellenüberwachung.
Davon ist die Skype-Wanze nur eine Funktion von mehreren, so dass
noch nicht der Super-GAU eingtreten ist.
Ein Anlass zur Sorge bleibt dennoch.
|