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Koalitionsvereinbarungen zur Rechtspolitik
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Kanzlerin
(2) |
Angela Merkel |
CDU |
Auswärtiges Amt |
Guido Westerwelle |
FDP |
Finanzen |
Wolfgang Schäuble |
CDU |
Inneres |
Thomas de Maizière |
CDU |
Verkehr |
Peter Ramsauer |
CSU |
Gesundheit |
Philipp Rösler |
FDP |
Landwirtschaft |
Ilse Aigner |
CSU |
Verteidigung |
Karl-Theodor zu Guttenberg |
CSU |
Arbeit |
Franz Josef Jung |
CDU |
Justiz |
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger |
FDP |
Wirtschaft |
Rainer Brüderle |
FDP |
Familie |
Ursula von der Leyen |
CDU |
Bildung |
Annette Schavan |
CDU |
Entwicklungshilfe |
Dirk Niebel |
FDP |
Umwelt |
Norbert Röttgen |
CDU |
Kanzleramt |
Ronald Pofalla |
CDU |
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Innere
Sicherheit und Rechtspolitik sind Themenfelder, in denen sich deutliche
Unterschiede in den Auffassungen bei den zwei bis drei neuen
Koalitionspartnern erwarten lassen. Der jetzt veröffentlichte Entwurf zum
Koalitionsvertrag birgt jedoch nur wenige echte Überraschungen
(1).
Die
Schwerpunkte der Rechtspolitik sind auf das Justiz- und das Innenressort
verteilt. Um die Urheber- und sonstigen Schutzrechte kümmert sich das
Wirtschaftsministerium. Das neue Kabinett verspricht eine starke
Positionierung der FDP in der Rechtspolitik.
Sabine
Leutheusser-Schnarrenberger soll wieder Justizministerin werden
(2)
[siehe
Kasten links]. Das war sie bereits von 1992 bis 1996, worauf sie aus
Protest gegen das Votum der FDP für den Großen Lauschangriff zurücktrat
(3).
Zusammen mit ihren Parteikollegen Gerhart Baum und Burkhard Hirsch
wandte sie sich an das Bundesverfassungsgericht
(4),
das am 03.03.2004 die ursprüngliche Fassung des
§ 100c StPO aufhob
(5),
die nachgebesserte Fassung dann aber bestätigte
(6).
2007 erhob Burghard Hirsch - auch im Namen seiner FDP-Kollegen Solms und
Leutheusser-Schnarrenberger - Verfassungsbeschwerde gegen die
Vorratsdatenhaltung, die seit dem 01.01.2008 Gesetz wurde
(7).
Leutheusser-Schnarrenberger zeichnet sich somit - im Gegensatz zum
wirtschaftsliberal ausgerichteten Flügel der FDP - als
freiheitlich-liberale Politikerin aus, die Rechtspolitik unter Stärkung
der grund- und verfassungsrechtlichen Vorgaben betreiben wird.
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Bundesinnenminister soll Thomas de Maizière werden
(8).
Er bringt eine langjährige Erfahrung im parlamentarischen Geschäft mit
und war zuletzt der Chef des Kanzleramtes und Beauftragter der
Bundesregierung für die Nachrichtendienste.
Er bezeichnet sich als Wertkonservativer
(9)
und wird als kein Freund der FDP angesehen. Er soll streitbegeistert und
ein schwerer Verhandlungspartner sein, dabei aber auch loyal und
unverbrüchlich an Kompromissen festhaltend. Seine Politik ist eher
deregulierend ausgerichtet.
Von ihm stammt der Satz in Merkels erster Regierungserklärung "Wir
wollen mehr Freiheit wagen".
(10)
Nach Schily
und Schäuble wird de Maizière ein eigenes Profil als Innenpolitiker
entwickeln müssen. Der erste Anschein verspricht Augenmaß und mehr
Zurückhaltung als bei Schäuble, der sich bei manchen Themen eher als
Dampframme betätigt hat.
Mit Rainer Brüderle
als Bundeswirtschaftsminister kommt der wirtschaftsliberale Flügel der
FDP zum Einsatz. Auf seiner Homepage verrät er
(11),
dass er für eine
freiheitliche Wirtschaftsverfassung eintritt, in deren Rahmen sich
der Staat auf seine Kernaufgaben zurückziehen soll, für
Bürokratieabbau und gegen
Mindestlöhne.
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Sicherheitsarchitektur. Verdeckte Ermittlungen |
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Für die
Entscheidung über die Anordnung der verdeckten Ermittlungsmaßnahmen
nach dem Abschnitt zur Gefahrenabwehr gegen den internationalen
Terrorismus im BKA-Gesetz soll künftig ein Richter am Bundesgerichtshof durch
Vermittlung des Generalbundesanwalts zuständig sein. Diese Zuständigkeit tritt
an die Stelle der bisherigen Zuständigkeit des Amtsgerichts am Sitz des BKA. [S.
91] |
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Der
Koalitionsvertrag präsentiert ab Seite 88 die Positionen der neuen
Regierung zur Innenpolitik. Die Präambel zeigt die Handschrift der FDP.
Sie wendet sich gegen die Erweiterung staatlicher Eingriffsbefugnisse
und gleichzeitig bestärkt sie das Gewaltmonopol, den Frieden und die
Sicherheit.
In den
Einzelheiten sind hingegen keine ganz großen Änderungen zu erkennen.
Es soll eine neue Sicherheitsarchitektur zunächst geprüft und dann
eingeführt werden. Hierdurch könnten sich die Zuständigkeiten zwischen
den Landespolizeien einerseits und der Bundespolizei andererseits
ergeben. Auch die Trennung zwischen Bundespolizei und Zoll steht in
Frage.
Die Koalition bekennt sich hingegen ausdrücklich zum Trennungsgebot
zwischen Polizei und Nachrichtendienste.
In Bezug
auf das BKA-Gesetz soll der
Schutz
des Kernbereichs privater Lebensgestaltung optimiert
und das
Maß an Grundrechtsschutz durch Verfahren erhöht werden. Das dürfte
im Polizeirecht zu Regeln führen, wie sie mit den
§§ 100a Abs. 4,
101 StPO im Strafverfahrensrecht bereits bestehen.
Mit der neuen Zuständigkeitsregelung über die Anordnung verdeckter
Ermittlungsmaßnahmen nach dem Polizeirecht [siehe
Kasten links] wird das beschworene Trennungsprinzip gleich wieder in
Frage gestellt. Der Generalbundesanwalt als ausgewiesene
Strafverfolgungsbehörde soll nunmehr die polizeirechtlichen Maßnahmen
vor dem Bundesgerichtshof vertreten.
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In der
Schaffung systemfremder Zuständigkeitsregeln ist der Gesetzgeber nie
verlegen gewesen, wie er es im Zusammenhang mit dem
§ 100d Abs. 1 StPO (Zuständigkeit der Staatsschutzkammer
(12)
) und dem Gesetz zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des
geistigen Eigentums (
erstinstanzliche Zuständigkeit des Landgerichts).
Verdeckte Ermittlungen sind aus dem Straf-, dem Polizei- und dem
Recht der Nachrichtendienste bekannt. Wünschenswert wäre eine gemeinsame
Verfahrensordnung über das "Wie" ihrer Durchführung, die gleichartige
Anforderungen an den Schutz des Kernbereichs der persönlichen
Lebensführung, an die Mitteilungspflichten, an die Rechtsmittel und
schließlich zu den Berichtspflichten formuliert. Gegenwärtig wird in
jedem betroffenen Gesetzeswerk das Rad neu erfunden. Sie werden
aufgebläht und uneinheitlich. Mit einer solchen Verfahrensordnung
könnten sich die Fachgesetze auf die fachlichen Voraussetzungen der
Maßnahmen beschränken und wegen der Einzelheiten auf das gemeinsame
Verfahrensgesetz verweisen.
Mehrere
Gesetzeswerke sollen zunächst unverändert bleiben, aber überprüft
werden. Das gilt für das Waffenrecht, die strafbare Ausbildung in
Terrorcamps und schließlich die Überwachung der Telekommunikation [S.
92].
Das klingt nach furchtbar vielen neuen Berichtspflichten und danach,
dass man sich nicht recht hat einigen können.
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digitale Spaltung der Gesellschaft. Cybercrime |
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Wir vertrauen darauf, dass der bestehende Wettbewerb die neutrale
Datenübermittlung im Internet und anderen neuen Medien (Netzneutralität)
sicherstellt, wer den die Entwicklung aber sorgfältig beobachten und nötigenfalls mit dem
Ziel der Wahrung der Netzneutralität gegensteuern. [S. 93]
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Betrug
und Identitätsdiebstahl im Internet müssen konsequent verfolgt werden
und zugleich müssen Möglichkeiten der sicheren Kommunikation mehr in
den Mittelpunkt gerückt werden. Kinder und Jugendliche werden wir durch
konsequente Durchsetzung des geltenden Jugendschutzrechts vor ungeeigneten
Inhalten schützen. [S. 93]
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Wir werden gemeinsam mit den Ländern Möglichkeiten der verbesserten
Strafverfolgung in Kommunikationsnetzen wie z. B. Internetstreifen durch die
Polizei, Schwerpunktstaatsanwaltschaften für Kriminalität im Internet oder
erleichterte elektronische Kontaktaufnahme mit der Polizei anstreben. Gleichermaßen
werden wir uns auf internationaler Ebene für Lösungen stark machen, um
Kinderpornographie sowie Kriminalität allgemein im Internet besser bekämpfen zu
können. [S. 93]
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Die
digitale Spaltung der Gesellschaft soll durch die Förderung der
Breitbandtechnik [S. 93] und dem Erhalt des Netzneutralität verhindert
werden (siehe
Kasten links).
Dem folgen die Forderungen nach mehr IT-Kompetenz, nach Verfolgung der
Internetkriminalität und zur Durchsetzung des Jugendschutzes. [S. 93]
Das
Internet ist kein rechtsfreier Raum. Diese Aussage zieht sich durch
weite Passagen des Koalitionsvertrages.
Die konkreten Stichworte sind Betrug, Identitätsdiebstahl und
Kinderpornographie. Sie sind eher Erscheinungsformen der IT-Kriminalität
im weiteren Sinne. Nur der Identitätsdiebstahl kann auch in der Form
"echter" Cybercrime auftreten, wenn er durch Missbrauch und Manipulation
der IT begangen wird.
An der richtigen Zielsetzung ändert das nichts. Der Koalitionsvertrag
will die Strafverfolgung in diesem Bereich erleichtern und fördern,
obwohl das Beispiel "Internetstreifen" eher präventiv wirkt als der
Strafverfolgung dient.
Das bedeutet aber auch, dass die Vorratsdatenhaltung erhalten bleiben
muss. Ohne sie können schon begangene Internetstraftaten überhaupt nicht
verfolgt werden. Weiter bedeutet das, dass die Vorratsdaten auch der
einfachen und mittleren Kriminalität zugänglich sein müssen. Der Streit
der Koalitionäre im Detail ist somit vorprogrammiert.
Wegen der
polizeirechtlichen Nutzung von Vorratsdaten gibt der Koalitionsvertrag
eine genaue Auskunft: Sie sollen auf die
Zugriffe
zur Abwehr einer konkreten Gefahr für Leib, Leben und Freiheit
beschränkt werden. Insoweit verbreitet Stefan Krempl in der
Unfug, wenn er
schreibt:
Zur reinen Strafverfolgung sollen Ermittler somit nicht in den
Datenhalden schürfen dürfen.
(13)
Er verkennt den höheren Rang des Strafverfahrensrechts und, dass sich
die Koalitionspartner nur zum Polizeirecht äußern.
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Interessant
ist der Aspekt, der unter dem Stichwort
"Schwerpunktstaatsanwaltschaften" aufgenommen wird. Solche kennen wir
bislang vor Allem im Zusammenhang mit den Wirtschaftsstrafsachen (
§ 74c GVG) und der Kinderpornographie. IT-Strafsachen werden im
Gerichtsverfassungsgesetz nicht definiert. Nur der Computerbetrug wird
als Wirtschaftsstrafrecht verstanden, wenn zur Beurteilung des Falles
besondere Kenntnisse des Wirtschaftslebens erforderlich sind (
§ 74c Abs. 1 Nr. 6 GVG).
Über das
Für und Wider einer Fachabteilung für IT-Straftaten wird schon einige
Zeit in den Staatsanwaltschaften diskutiert. Ich vertrete dabei die
Auffassung, dass jedenfalls das IT-Strafrecht im weiteren Sinne so breit
vertreten ist, dass sie im Hinblick auf Betrugshandlungen und einfache
Identitätsdiebstähle in jedem Dezernat bearbeitet werden müssen. Nur die
Fälle, die nur mit tiefem technischen Verständnis bearbeitet werden
können, bedürfen m.E. einer besonderen Zuständigkeit.
Um die Erscheinungsformen der Internet- und "reisenden" Kriminalität
im Übrigen sinnvoll bekämpfen zu können, bedarf es auch einer neuen
Regelung über die örtliche Zuständigkeit, weil sie interregional
auftreten und Staatsgrenzen regelmäßig überschreiten. Beispiel gebend
ist die örtliche Zuständigkeit am Ergreifungsort (
§ 9 StPO). Ihm entsprechend müsste auch das (auch höherrangige)
Gericht an dem Ort zuständig sein, wo es eine Eingriffsmaßnahme angeordnet hat, die mit der
Untersuchung in unmittelbarer Beziehung steht.
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Urheberrecht. Websperren |
allgemeine Rechtspolitik |
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Das Internet darf kein urheberrechtsfreier Raum sein. Wir werden deshalb
unter Wahrung des Datenschutzes bessere und wirksame Instrumente zur
konsequenten Bekämpfung von Urheberrechtsverletzungen im Internet schaffen. Dabei
wollen wir Möglichkeiten der Selbstregulierung unter Beteiligung von
Rechteinhabern und Internetserviceprovidern fördern. Wir werden keine Initiativen
für gesetzliche Internetsperren bei Urheberrechtsverletzungen ergreifen.
[S. 95 f.]
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Das
Urheberrecht ist der neuen Koalition ein besonderes Anliegen [S. 95] und
sie droht den "Dritten Korb" an. Seine Konturen bleiben äußerst unklar
und die Positionen des neuen Fachministers lassen erwarten, dass die
Rechteverwertungsindustrie weiter gefördert und die Alltagskultur
geschurigelt werden
(14).
Sie braucht Zitate und niederschwellige Regelverstöße im Zusammenhang
mit Abbildungen und Melodien, um eine kulturelle Identität zu erhalten
und zu entwickeln, ohne hinter jedem Türspalt einen
Rechteverwertungsagenten befürchten zu müssen, der anschließend
Rechtsanwälte zu dollaräugigen Forderungsschreiben veranlasst.
Die
gelegentlich diskutierten Internetsperren wegen Urheberrechtsverstößen
sind jedenfalls vom Tisch. Das ist auch gut so
(15).
Die Sperren in Bezug auf die Kinderpornographie sollen ebenfalls
suspendiert werden [S. 97]. Statt dessen sollen die kriminellen
Veröffentlichungen an ihren Quellen bekämpft werden.
Das ist ein wenig blauäugig, weil das Netz interregional ist und
seine Standorte ohne merkliche Zeitverzögerungen erreichbar sind.
Verbote können hingegen nur in Staatsgrenzen durchgesetzt werden und
darüber hinaus nur mit Hilfe von Übereinkommen, deren Wirkungen Zeit
beanspruchen.
An dieser Stelle wird der Koalitionsvertrag wirkungslos bleiben.
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In
§ 160a StPO soll die Unterscheidung zwischen Verteidigern mit
starken Verwertungsverboten und Rechtsanwälten mit schwächeren entfallen
[S. 99]. Die neue Kronzeugenregelung (
§ 46b StGB) und die Sicherungsverwahrung (
§§ 66 ff. StGB) sollen eingeschränkt werden [S. 99], die
Pressefreiheit soll gestärkt und die Bekämpfung des Menschenhandels und
der Zwangsverheiratung verstärkt werden [S. 99].
Schließlich soll der Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte (
§ 113 StGB) verschärft bestraft und - eine sehr sinnvolle Regelung -
die Pflicht zum Erscheinen bei der Polizei zur Vernehmung eingeführt
werden [S. 100]. Damit hört endlich der Tadelmatz auf: Ich sage aus,
aber nur vor dem Staatsanwalt. Unnötige und durch nichts
gerechtfertigte Mehrarbeit, die damit ein Ende findet.
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Fazit |
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Aus der
besonderen Sichtweise, die dem Cyberfahnder eigen ist, birgt der
Koalitionsvertrag keine Alarmmeldungen. Mit der neuen Justizministerin
und dem künftigen Wirtschaftsminister werden starke FDP-Positionen in
die Rechtspolitik einfließen, die eher bei ihm als bei ihr scheuklappige
Aktivitäten erwarten lassen.
Interessant wird die Entwicklung des neuen Innenministers - besonders
deshalb, weil er bislang die Knorrigkeit seiner beiden Vorgänger nicht
gezeigt hat.
Wegen der
strafverfahrensrechtlichen Eingriffsmaßnahmen weist der
Koalitionsvertrag aus, dass sich die FDP hat bremsen lassen. Das, was
dort an FDP-Positionen übrig blieb, bleibt zunächst auch im
Vernünftigen. Die Regierungspraxis wird zeigen, wie die
Koalitionsparteien damit umgehen können.
Koalitionsverträge definieren Vorhaben und Visionen. Ihr Erstkontakt mit
der Realität ist meistens schmerzhaft. Die justizpolitischen
Entwicklungen der nächsten Jahre versprechen interessant zu werden.
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Anmerkungen |
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(1)
Wachstum. Bildung. Zusammenhalt, Koalitionsvertrag
zwischen CDU, CSU und FDP, 17. Legislaturperiode, Entwurf 24.10.2009
(2)
Das ist das neue Kabinett, Augsburger Allgemeine 23.10.2009
(3)
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
(4)
ebenda
(3)
(5)
BVerfG, Urteil vom 03.03.2004 - 1 BvR 2378/97, 1 BvR 1084/99
(6)
BVerfG, Beschluss vom 11.05.2007 - 2 BvR 543/06
(7)
Hirsch macht ernst mit Verfassungsbeschwerde, Spiegel online
20.12.2007
(8)
ebenda
(2);
Thomas de Maizière
(9)
Merkels Feuerwehrmann, stern.de 19.10.2009
(10)
ebenda
(9)
(11)
rainer-bruederle.de
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(12)
jetzt besondere Strafkammer gemäß
§ 74a GVG.
(13)
Stefan Krempl, Internet-Sperren vorerst vom Tisch,
c't 23/2009
(14)
Redensarten: schurigeln
(15) keine
Einsicht in Websperren-Vertrag
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Cyberfahnder |
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© Dieter Kochheim,
11.03.2018 |