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Praxis: Phishing mit URLzone | L-Sch übernehmen Sie! |
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Er berichtet von einem tricksenden Staatsanwalt, dem ein Kollege schließlich zugestanden habe, er habe zwar einen Fehler gemacht, aber nicht gewusst, dass das ein Fehler sei. Er sei einem Verbotsirrtum erlegen. Davon leitet Mühlbauer zu einem Fall eines
Brandstiftungs-Verdächtigen über, dessen Telefon zu Recht wohl überwacht
wurde, wobei aber die Polizisten nicht gleich den Hörer wie eine zu
heiße Kartoffel haben fallen lassen, als er mit seinem Verteidiger
telefonierte. Verteidigergespräche sind tabu, darüber brauchen wir nicht
zu sprechen. Schauen wir uns aber den
Ich weiß nicht, was im Ausgangsfall wirklich passiert ist und ob ein Verdacht gegen den Verteidiger bestand. Unterschätzen darf man auch nicht die Verschleierungstaktiken der Verdächtigen, die auch gerne 'mal "Verteidigerpost" und andere Reizworte einflechten, weil sie wissen, dass sie ihnen den Hals retten können. Was ich sagen will: Wie blauäugig seid Ihr eigentlich, Ihr
Journalisten! |
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Anmerkungen | ||
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Cyberfahnder | ||
© Dieter Kochheim, 11.03.2018 |