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November 2009
04.11.2009 Phishing
04.11.2009  Eingriffsmaßnhmen
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Einen Bericht über die Wirkungsweise moderner Phishing-Malware und über ihre Abwehr gibt Moritz Jäger in (1). Er beschreibt die Funktionen und Gefahren, die Ihnen aus dem Cyberfahnder geläufig sind. Den Leuten, die den Cyberfahnder für verblendet, paranoid und neben der Spur ansehen, sei dieser Aufsatz sehr empfohlen. So ganz falsch kann ich nicht liegen.
 

 
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, rezitiert Peter Mühlbauer in (2). Damit verquirlt er verschiedene Probleme und Sachverhalte, die er schließlich der neuen Justizministerin zur wohlgefälligen Betrachtung empfiehlt.

Er berichtet von einem tricksenden Staatsanwalt, dem ein Kollege schließlich zugestanden habe, er habe zwar einen Fehler gemacht, aber nicht gewusst, dass das ein Fehler sei. Er sei einem Verbotsirrtum erlegen.

Davon leitet Mühlbauer zu einem Fall eines Brandstiftungs-Verdächtigen über, dessen Telefon zu Recht wohl überwacht wurde, wobei aber die Polizisten nicht gleich den Hörer wie eine zu heiße Kartoffel haben fallen lassen, als er mit seinem Verteidiger telefonierte. Verteidigergespräche sind tabu, darüber brauchen wir nicht zu sprechen. Schauen wir uns aber den § 161 StPO genauer an: Auch Verteidigergespräche dürfen abgehört werden, wenn der Verteidiger in Verdacht ist, an der Tat seines Mandanten beteiligt zu sein oder ihn rechtswidrig zu begünstigen.

Ich weiß nicht, was im Ausgangsfall wirklich passiert ist und ob ein Verdacht gegen den Verteidiger bestand. Unterschätzen darf man auch nicht die Verschleierungstaktiken der Verdächtigen, die auch gerne 'mal "Verteidigerpost" und andere Reizworte einflechten, weil sie wissen, dass sie ihnen den Hals retten können.

Was ich sagen will: Wie blauäugig seid Ihr eigentlich, Ihr Journalisten!
 

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(1) Moritz Jäger, URLzone räumt Konten ab, tecchannel 04.11.2009
 

 
(2) Peter Mühlbauer, Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, Telepolis 04.11.2009
 

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© Dieter Kochheim, 11.03.2018