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November 2009 |
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Sprung nach oben | Hamburger Spruchpraxis |
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Weit davon entfernt ist die .de-Domain, die infolge der Änderung ihrer Zulassungsbedingungen (4) einen kräftigen Sprung nach oben gemacht hat. Die erste Zwei-Zeichen-Domain soll tv.de gewesen sein, unter der jetzt Hauppauge wirbt, und die erste reine Ziffern-Domin 42.de, wo sich nichts tut. Schade eigentlich, wo man hier doch die eine Antwort auf alle Fragen findet.
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Mit ihr setzt sich satirisch, unfair und böswillig Kompa auseinander (5). Sein programmatischer Untertitel lautet: Seit Jahren hebt der Bundesgerichtshof die seltsamen Urteile der Hamburger Pressekammer auf. Kompa geht mit dem Hamburger Gericht pointiert und einseitig zu Gericht. Gerade das macht viel Spaß beim Lesen. Ganz falsch kann er auch nicht liegen, denn tatsächlich gibt es die Urteile des BGH, die schließlich einen ganz anderen Zungenschlag haben. Wenn ich mich recht entsinne, dann entscheidet der BGH jedoch über die Urteile des OLG und nicht über die des LG. Sollte sich da ein falscher Eindruck eingeschlichen haben?
18.11.2009: BGH zur Haftung für Äußerungen von Interviewpartnern
(6). |
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Anmerkungen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
(2) CnNIC, Domain Names Registered Under ".CN". Stand: Juli 2009. (3) DeNIC, Domainzahlenvergleich international (Stand: September 2009); keine neuen Zahlen verfügbar. (4)
siehe auch
Zweitverwertung |
(6)
Markus Kompa, BGH lockert die Haftung für Interviews,
Telepolis 18.11.2009 |
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Cyberfahnder | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
© Dieter Kochheim, 11.03.2018 |