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Arbeitspapier Skimming |
Der zweite Hauptteil widmet sich den finanzwirtschaftlichen Prozessen
des bargeldlosen kartengestützten Zahlungsverkehrs, ohne deren
Verständnis auch die Rechtsfragen nur ungenügend geklärt werden können.
Ihre wesentlichen Ergebnisse sind, dass die Finanzwirtschaft mit dem
Autorisierungs- und dem Clearingverfahren ein mächtiges technisches
Instrument entwickelt hat, das es zulässt, den internationalen
Zahlungsverkehr in Echtzeit so durchzuführen, und dass jeder Zahlungsvorgang
von der Bank geprüft werden kann, die eine Zahlungskarte ausgestellt
hat. Im Zuge der Autorisierung wird die Kontodeckung auch von Debitkarten geprüft und durch die Übermittlung eines Genehmigungscodes
die Garantie zur Auszahlung erklärt. Diese Mechanismen machen – neben
Kreditkarten – auch Debitkarten zu Zahlungskarten mit Garantiefunktion. |
Das Arbeitspapier schließt mit knappen Anmerkungen zum Strafverfahrensrecht und einem Glossar.
Die einzelnen Facetten, die im Cyberfahnder berichtet und weiter entwickelt wurden, fasst das Arbeitspapier zusammen. Es liefert jetzt eine geschlossene Argumentation über die Strafbarkeit des Skimmings von der Herstellung der notwendigen Hardware, über ihre Installation, das Ausspähen von Kartendaten und PIN bis hin zum finalen Missbrauch.
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Cyberfahnder | ||
© Dieter Kochheim, 11.03.2018 |