Cybercrime | Ermittlungen | TK & Internet | Literatur | intern | Impressum |
Oktober 2009 |
|
|
||||||
Todesstrafe zum Kotzen | kurze Domainnamen |
|
Das ist genial. |
Die DeNIC hat bislang keine weiteren Domänen mit nur einem oder zwei Zeichen zugelassen, weil sich technische Konflikte ergeben können, wenn die SLD (4) mit einer Ziffer beginnt oder der Name der SLD gleichlautend mit der Top Level Domain ist (zum Beispiel du.du (5) ). Die Volkswagen AG wandte sich gegen die Vergaberichtlinie der DeNIC, weil sie sich im Wettbewerb gegenüber BMW benachteiligt sah. Der Wettbewerber konnte unter seinem Namenskürzel auftreten, weil drei Zeichen erlaubt waren. Mit einer <jetzt> veröffentlichten Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 29.09.2009 (5a) wurde die DeNIC zur Gewährung der SLD vw.de verpflichtet mit der Einschränkung, dass Volkswagens Anspruch dann zurück tritt, wenn die ICANN eine TLD .vw zulässt. Die DeNIC fährt seit eh und je eine äußerst liberale Vergabepraxis und nur wegen der Kurznamen hat sie sich rigide versperrt. Auf die Vorgabe des BGH - und wahrscheinlich, um weiteren gerichtlichen Streiten aus dem Weg zu gehen - hat sie schnell reagiert und alle möglichen SLD mit einem oder zwei Zeichen und mit Ziffern am Anfang unter .de freigegeben (6). Am 23.10.2009 beginnt das Bewerbungsverfahren.
23.10.2009: Heute wurden binnen 90 Minuten die ersten 10.000 neuen
Kurz-Domains registriert, u.a. ss.de und kz.de
(7).
Das lässt sich wohl nicht vermeiden. |
||
Anmerkungen | ||||
|
(3)
VW erzwingt kurze Domains, contator 16.10.2009;
(4)
Top Level Domain - TLD; (5) Die TLD .du gibt es nicht; siehe Liste. Schade. (5a) BGH, Beschluss vom 29.09.2009 - KZR 70/08
(6)
DENIC eG führt neue Domainrichtlinien ab 23. Oktober 2009 ein,
denic.de 15.10.2009;
(7)
.de-Domains: 10.000 neu zugelassene Domains innerhalb 90 Minuten
vergeben, Heise online 23.10.2009 |
|||
Cyberfahnder | ||||
© Dieter Kochheim, 11.03.2018 |