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Oktober 2009
18.10.2009 elektrischer Stuhl
18.10.2009 Domainnamen 
zurück zum Verweis zur nächsten Überschrift Todesstrafe zum Kotzen kurze Domainnamen
 

 
 
Zweitausendsechshundertvierzig waren genau richtig. Bei höherer Leistung würde es schneller gehen. Aber Kemmler würde vor den Augen der Zeugen zu Asche verbrennen. Weniger wäre zu langsam.
Der Generator brummte im Nebenraum, als alle Platz genommen hatten, auch Kemmler, dem ein Metallband um den Kopf gelegt wurde. Der Henker befestigte eine Elektrode an der Wirbelsäule. Aufgeregt befeuchtete er beide Kontakte mit einer Salzlösung, wurde von Kemmler zur Gelassenheit gemahnt, ging in den Nachbarraum und legte den Schalter um.
William Kemmlers festgeschnallter Körper wand sich in Krämpfen, er wurde knallrot und als nach siebzehn Sekunden der Strom abgestellt wurde, sagte Albert Southwick, einer der Verfechter der Exekution, man habe nach zehn Jahren Forschung eine höhere Stufe der Zivilisation erreicht. Kemmler hing vornüber, so weit es die Lederriemen erlaubten. In die Stille hinein hörten erst die Zeugen in den vorderen Reihen, dann auch die im Rückraum sein Atmen und Röcheln, in das sich die Muckser und binnen weniger Sekunden die Schreie der Anwesenden mischten.
Kemmler hob den qualmenden Kopf und sah eine Frau in der ersten Reihe mit einem Auge an. Das andere war verschmort, gelbliche Flüssigkeit lief heraus und tropfte vom Kinn auf den Anzug.
Southwick rannte in den Nebenraum und kam nicht wieder.
Der Henker sollte den Strom erneut einschalten, aber der Generator war abgestellt. Während aus den Hosenbeinen von Kemmlers Anzug Urin, Blut, Wasser und flüssiger Kot liefen und eine schlierige Lache auf dem Steinboden bildeten, fiel erst ein Mann in der letzten Reihe, dann einer weiter vorne in Ohnmacht.
(1)
 
 

 
Ekelszenen sind sonst nicht sein Ding, weil er die Geschichten der Physiker im 19-ten Jahrhundert eher zurückhaltend und dennoch neugierig und lebendig reflektiert und beschreibt. Bönt (1) schildert aber auch die erste Hinrichtung auf dem elektrischen Stuhl - ebenso reserviert und neutral und kotztreibend.

Das ist genial.

 
21.10.2009: Volkswagen hat sich gegen die deutsche Namensraum-Verwaltung DeNIC (2) durchgesetzt und darf sich künftig unter vw.de präsentieren (3). Solche zweistelligen Second Level Domains unter dem Länderkürzel .de sind selten: Die Deutsche Bahn hat eine - db.de - und die Zeitschrift aus dem Heise-Verlag - ix.de.

Die DeNIC hat bislang keine weiteren Domänen mit nur einem oder zwei Zeichen zugelassen, weil sich technische Konflikte ergeben können, wenn die SLD (4) mit einer Ziffer beginnt oder der Name der SLD gleichlautend mit der Top Level Domain ist (zum Beispiel du.du (5) ).

Die Volkswagen AG wandte sich gegen die Vergaberichtlinie der DeNIC, weil sie sich im Wettbewerb gegenüber BMW benachteiligt sah. Der Wettbewerber konnte unter seinem Namenskürzel auftreten, weil drei Zeichen erlaubt waren.

Mit einer <jetzt> veröffentlichten Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 29.09.2009 (5a) wurde die DeNIC zur Gewährung der SLD vw.de verpflichtet mit der Einschränkung, dass Volkswagens Anspruch dann zurück tritt, wenn die ICANN eine TLD .vw zulässt.

Die DeNIC fährt seit eh und je eine äußerst liberale Vergabepraxis und nur wegen der Kurznamen hat sie sich rigide versperrt.

Auf die Vorgabe des BGH - und wahrscheinlich, um weiteren gerichtlichen Streiten aus dem Weg zu gehen - hat sie schnell reagiert und alle möglichen SLD mit einem oder zwei Zeichen und mit Ziffern am Anfang unter .de freigegeben (6). Am 23.10.2009 beginnt das Bewerbungsverfahren.

23.10.2009: Heute wurden binnen 90 Minuten die ersten 10.000 neuen Kurz-Domains registriert, u.a. ss.de und kz.de (7). Das lässt sich wohl nicht vermeiden.
 

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(1) Ralf Bönt, Die Entdeckung des Lichts, DuMont 2009, S. 348;
Bestellung bei ;
die Mühen der praktischen Naturphilosophen


(2) denic.de; DeNIC

(3) VW erzwingt kurze Domains, contator 16.10.2009;
Denic: Ein- und zweistellige .de-Domains bald erlaubt, tecchannel 16.10.2009

(4) Top Level Domain - TLD;
Second Level Domain - SLD

(5) Die TLD .du gibt es nicht; siehe Liste. Schade.

(5a) BGH, Beschluss vom 29.09.2009 - KZR 70/08

(6) DENIC eG führt neue Domainrichtlinien ab 23. Oktober 2009 ein, denic.de 15.10.2009;
Denic eG – Spektakuläre Wende in der .de-Vergabepraxis! domain-recht.de 16.10.2009

(7) .de-Domains: 10.000 neu zugelassene Domains innerhalb 90 Minuten vergeben, Heise online 23.10.2009
 

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© Dieter Kochheim, 11.03.2018