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Unter
Berufung auf einen Bericht im Spiegel meldet tagesschau.de, dass der
Bundespräsident Köhler die Unterzeichnung des Gesetzes zur Erschwerung
des Zugangs zu kinderpornografischen Inhalten in Kommunikationsnetzen
(1)
verweigert
(2).
Köhler habe zunächst von der Bundesregierung "ergänzende
Informationen" zu der geplanten Neuregelung erbeten. Erst nach deren
Auswertung wolle er darüber entscheiden, ob er das Gesetz unterzeichnen
werde oder nicht.
Welcher Art die "ergänzenden Informationen" sind, wird nicht
berichtet.
Gleichzeitig berichtet die Wirtschaftswoche
(3):
Innenminister Thomas de Maizière (CDU) und Justizministerin Sabine
Leutheusser-Schnarrenberger ( FDP) <wollen> das von der FDP
kritisierte „Zugangserschwerungsgesetz“ für den Kampf gegen
Kinderpornografie im Netz ... vorerst nicht anwenden – per Erlass ans
Bundeskriminalamt.
Wie das
gehen soll, weiß ich nicht. Wenn das Gesetz durch Unterschrift des
Bundespräsidenten und Veröffentlichung im Bundesanzeiger (
Art. 82 Abs. 1 S. 1 GG) Gesetz wird, kann es nicht einfach Mal so
durch eine einfache Verwaltungsanordnung außer Kraft gesetzt werden (
Art. 20 Abs. 3 GG).
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Die
genaueste Vorhersage über das Abschneiden der CDU bei der jüngsten
Bundestagswahl lieferte ein Wettspiel
(4).
Dahinter steckt eine Prognosebörse, deren Teilnehmer
über die Entwicklung bestimmter Kennzahlen spekulieren. Mit
ihnen
wird seit Ende der achtziger Jahre experimentiert, um mit
geringem Aufwand Kursentwicklungen, Projektdauern und Verkaufszahlen
vorherzusagen. Die Teilnehmer setzen dabei Spielgeld ein und können
allenfalls mit Anerkennung oder kleinen Präsenten rechnen. Am Stichtag
wird abgerechnet.
Während für Meinungsumfragen mindestens 1.500 Teilnehmer benötigt
werden, reichen für Prognosebörsen meistens 20 bis 50 Teilnehmer aus.
Ihr Geheimnis ist, dass die die Spekulanten offenbar ein feines
ökonomische Gespür für Entwicklungen und Tendenzen entwickeln.
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