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November 2009 |
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Freiheit für die Bösen |
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Wir werden den Zugriff der Bundesbehörden auf die gespeicherten Vorratsdaten der Telekommunikationsunternehmen bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Verfassungsmäßigkeit der Vorratsdatenspeicherung aussetzen und bis dahin auf Zugriffe zur Abwehr einer konkreten Gefahr für Leib, Leben und Freiheit beschränken (3). Das ist die Aussage im Koalitionsvertrag (S. 98). Das ist der neuen und älteren Justizministerin zu wenig und selbst die von wenig Entscheidungsfreude getragenen Eilentscheidungen des BVerfG gehen ihr nicht weit genug (4). Die Bundesbehörden sollen künftig nicht nur bis zur Entscheidung des BVerfG nur zur Abwehr schwerer Gefahren für Leib, Leben und Freiheit einer Person auf Vorratsdaten zugreifen dürfen - also nur bei schlichtem Polizeirecht, sondern zur Strafverfolgung überhaupt nicht mehr (siehe links oben). In der Strafverfolgung auf Bundesebene sind der Generalbundesanwalt, das Bundeskriminalamt und die Bundespolizei tätig. Die werden sich ebenso freuen wie der Finanzminister, dem die Einnahmen aus der Tabaksteuer wegen der nicht verfolgbaren Schmuggelware wegbrechen.
Die Justizministerin wendet sich besonders gegen die Verfolgung von
Betäubungsmittel-, Steuer- und anderen Straftaten, die sie von
§ 100g StPO ausgenommen sehen will. Das BVerfG hat dagegen den
Anwendungsbereich dieser Vorschrift auf den
Straftatenkatalog des
§
100a Abs. 2 StPO
vorläufig beschränkt. |
Dass sie an ihrer Klage gegen die Vorratsdatenhaltung festhalten will, ist von naturgesetzlicher Vorherbestimmbarkeit. Wenn ich recht informiert bin, hat sie jedoch nicht geklagt, sondern sich beschwert. Kleiner Fehler. Kann ja mal vorkommen. Wie die Justizministerin das Ziel der Koalition fördern will, die Internetkriminalität verstärkt zu bekämpfen, entnehme ich dem Interview nicht. Und schon gar nicht, wie das ohne dem, jedenfalls punktuellen, Zugriff auf Vorratsdaten möglich werden soll. Entgegen den Internetsperren setzt die Justizministerin jetzt auf wirkungsvolle Maßnahmen. Kinderpornos sollen gelöscht werden. Prima, das finde ich auch. Dazu soll ein internationales Providernetzwerk herhalten. Das mag gegenüber großen und bekannten Rogue Providern funktionieren, nicht aber bei denen, die getarnte IPs und Domänen gegen neugierige Frager abschotten.
Nach einem
Jahr werden wir vor einem Scherbenhaufen stehen. |
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Anmerkungen | |||||
(3) Wachstum. Bildung. Zusammenhalt, Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP, 17. Legislaturperiode, Entwurf 24.10.2009 |
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Cyberfahnder | |||||
© Dieter Kochheim, 11.03.2018 |