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Mit
Mageleo ist jetzt eine Suchmaschine eines deutschen Anbieters
erreichbar.
lobt besonders, dass die Suchergebnisse samt eines Vorschaubildes
angezeigt werden
(1).
Nicht nur das: Wenn man den Mauszeiger über das kleine Bildchen führt,
dann erscheint eine vergrößerte Ansicht. Allerdings wird immer nur die
Startseite angezeigt und nicht die Ansicht vom Deep Link.
Mageleo präsentiert sich als Mischung aus Suchmaschine und Portal zu
Themen- und Dienstleistungsangeboten nach amerikanischem Vorbild. Seine
Suchleistung scheint nicht an die von Google heran zu kommen, die
Stringsuche
(2)
funktioniert jedoch ebenso wie die Ausschlusssuche
(3).
Es ist nicht leicht, gegen Google anzustinken. Mageleos
Besonderheiten sind noch nicht so ausgefeilt, dass diese Suchmaschine
ein ernsthafter Konkurrent ist. Das gilt es zu beobachten.
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In der
letzten Zeit hat der Cyberfahnder einige Erwähnungen gefunden. Eine
besondere Verbreitung fand die Meldung bei DPA: Skimming und Co.: Der
Cyberfahnder erklärt miese Tricks
(4).
Sie wurde inzwischen 10.000 Mal veröffentlicht oder zitiert
(2).
Die Besucherzahlen stiegen zwar, blieben aber weit hinter dieser
mächtigen Zahl zurück
(5).
Am 14.05.2010 berichtete auch der Weser-Kurier über den Cyberfahnder
(6):
Cyberkriminalität im Überblick. Die Autorin scheint vor allem das
Arbeitspapier Cybercrime vor Augen gehabt zu haben. Das Vorschaubild
stammt hingegen von einem Zeitpunkt vor dessen Veröffentlichung. Google
meldet immerhin 600 Treffer für diese Meldung.
Sehr liebevoll berichtet
kartensicherheit.de
(7)
über den Cyberfahnder und besonders über das
Arbeitspapier Skimming.
Ebenso liebevoll sind die jüngsten Eintragungen im
Gästebuch des Cyberfahnders.
Zum zweiten Mal verweist ein Autor bei
hrr-strafrecht.de auf den Cyberfahnder: Zunächst war das Anfang 2008
Stefan Schlegel
(8)
und jetzt Goya Gräfin Tyszkiewicz
(9).
Auch bei
dejure.org hat der Cyberfahnder Eingang gefunden
(10).
In einem neuen Buch bei
(11)
wurde jetzt ein kurzes Interview mit mir veröffentlicht
(12).
Über ein Belegexemplar hätte ich mich schon gefreut.
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(1)
Mageleo.de - neue Suchmaschine offiziell gestartet, tecchannel
21.05.2010
(2)
Bei der Stringsuche wird ein aus mehreren Worten bestehender Suchbegriff
durch Anführungszeichen am Anfang und am Ende zusammen gefasst:
"Cyberfahnder erklärt miese Tricks".
Bei Google gibt es 9.640 Treffer, bei Mageleo hingegen nur 21.
(3)
Bei der Ausschlusssuche wird dem Suchwort ein Minuszeichen
vorangestellt. Das führt dazu, dass Treffer mit diesem Suchwort nicht
angezeigt werden.
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(4)
kein Cyberfahnder, 11.05.2010
(5)
Von rund 100 täglichen Besuchern stieg die Durchschnittszahl auf knapp
200 Besucher. Das zeigt, dass die Redakteure, die die DPA-Meldung
übernommen haben, nur zu einem verschwindend kleinen Teil die Seite
selber aufgerufen haben.
(6)
Annekatrin Liebisch, Cyberkriminalität im Überblick,
Weser-Kurier 14.05.2010
(7)
cyberfahnder.de klärt vorbildlich über Computerkriminalität und Skimming
auf, kartensicherheit.de 30.03.2010
(8)
Stephan Schlegel, "Online-Durchsuchung light" – Die
Änderung des § 110 StPO durch das Gesetz zur Neuregelung der
Telekommunikationsüberwachung, hrr-strafrecht .de 1/2008
(9)
Goya
Gräfin Tyszkiewicz, Skimming als Ausspähen von Daten
gemäß § 202a StGB? hrr-strafrecht.de 4/2010
(10)
Besprechungen: Offene Beschlagnahme von E-Mails, dejure.org
(11)
Matthias Becker, Datenschatten. Auf dem Weg in die
Überwachungsgesellschaft? Telepolis 21.05.2010
(12)
Dieter Kochheim. "Wir müssen an die Alltagskriminalität im Netz."
(11)
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