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Mai 2010
21.05.2010 Suchmaschinen
21.05.2010 Öffentlichkeit
zurück zum Verweis zur nächsten Überschrift Suchmaschine mit Vorschaubildern Werbung für den Cyberfahnder

 

 
Mit Mageleo ist jetzt eine Suchmaschine eines deutschen Anbieters erreichbar. lobt besonders, dass die Suchergebnisse samt eines Vorschaubildes angezeigt werden (1). Nicht nur das: Wenn man den Mauszeiger über das kleine Bildchen führt, dann erscheint eine vergrößerte Ansicht. Allerdings wird immer nur die Startseite angezeigt und nicht die Ansicht vom Deep Link.

Mageleo präsentiert sich als Mischung aus Suchmaschine und Portal zu Themen- und Dienstleistungsangeboten nach amerikanischem Vorbild. Seine Suchleistung scheint nicht an die von Google heran zu kommen, die Stringsuche (2) funktioniert jedoch ebenso wie die Ausschlusssuche (3).

Es ist nicht leicht, gegen Google anzustinken. Mageleos Besonderheiten sind noch nicht so ausgefeilt, dass diese Suchmaschine ein ernsthafter Konkurrent ist. Das gilt es zu beobachten.
 

 
In der letzten Zeit hat der Cyberfahnder einige Erwähnungen gefunden. Eine besondere Verbreitung fand die Meldung bei DPA: Skimming und Co.: Der Cyberfahnder erklärt miese Tricks (4). Sie wurde inzwischen 10.000 Mal veröffentlicht oder zitiert (2). Die Besucherzahlen stiegen zwar, blieben aber weit hinter dieser mächtigen Zahl zurück (5).

Am 14.05.2010 berichtete auch der Weser-Kurier über den Cyberfahnder (6): Cyberkriminalität im Überblick. Die Autorin scheint vor allem das Arbeitspapier Cybercrime vor Augen gehabt zu haben. Das Vorschaubild stammt hingegen von einem Zeitpunkt vor dessen Veröffentlichung. Google meldet immerhin 600 Treffer für diese Meldung.

Sehr liebevoll berichtet kartensicherheit.de (7) über den Cyberfahnder und besonders über das Arbeitspapier Skimming.

Ebenso liebevoll sind die jüngsten Eintragungen im Gästebuch des Cyberfahnders.

Zum zweiten Mal verweist ein Autor bei hrr-strafrecht.de auf den Cyberfahnder: Zunächst war das Anfang 2008 Stefan Schlegel (8) und jetzt Goya Gräfin Tyszkiewicz (9). Auch bei dejure.org hat der Cyberfahnder Eingang gefunden (10).

In einem neuen Buch bei (11) wurde jetzt ein kurzes Interview mit mir veröffentlicht (12). Über ein Belegexemplar hätte ich mich schon gefreut.
 

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(1) Mageleo.de - neue Suchmaschine offiziell gestartet, tecchannel 21.05.2010

(2) Bei der Stringsuche wird ein aus mehreren Worten bestehender Suchbegriff durch Anführungszeichen am Anfang und am Ende zusammen gefasst: "Cyberfahnder erklärt miese Tricks".
Bei Google gibt es 9.640 Treffer, bei Mageleo hingegen nur 21.

(3) Bei der Ausschlusssuche wird dem Suchwort ein Minuszeichen vorangestellt. Das führt dazu, dass Treffer mit diesem Suchwort nicht angezeigt werden.

 

 

 
(4) kein Cyberfahnder, 11.05.2010

(5) Von rund 100 täglichen Besuchern stieg die Durchschnittszahl auf knapp 200 Besucher. Das zeigt, dass die Redakteure, die die DPA-Meldung übernommen haben, nur zu einem verschwindend kleinen Teil die Seite selber aufgerufen haben.

(6) Annekatrin Liebisch, Cyberkriminalität im Überblick, Weser-Kurier 14.05.2010

(7) cyberfahnder.de klärt vorbildlich über Computerkriminalität und Skimming auf, kartensicherheit.de 30.03.2010

(8) Stephan Schlegel, "Online-Durchsuchung light" – Die Änderung des § 110 StPO durch das Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung, hrr-strafrecht .de 1/2008

(9) Goya Gräfin Tyszkiewicz, Skimming als Ausspähen von Daten gemäß § 202a StGB? hrr-strafrecht.de 4/2010

(10) Besprechungen: Offene Beschlagnahme von E-Mails, dejure.org

(11) Matthias Becker, Datenschatten. Auf dem Weg in die Überwachungsgesellschaft? Telepolis 21.05.2010

(12) Dieter Kochheim. "Wir müssen an die Alltagskriminalität im Netz." (11)
 

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© Dieter Kochheim, 11.03.2018