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Juni 2010 |
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Stärkung der Pressefreiheit |
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Der Referentenentwurf für ein Gesetz zur Stärkung der Pressefreiheit
im Straf- und Strafprozessrecht (PrStG)
(3)
schlägt die Schaffung eines neuen Absatzes in
§ 353b StGB vor, der die Pressevertreter von der strafrechtlichen
Haftung als Teilnehmer an einem Geheimnisverrat freistellen soll: Diese Einschränkung der Strafbarkeit ist nicht neu, sondern bereits vom BVerfG in dem Cicero-Urteil festgesetzt worden (1). Deshalb hält der Deutsche Richterbund die Neuregelung für unnötig (2). Grundsätzliche Rechtsfragen sollen vom Gesetzgeber und nicht von der Rechtsprechung geklärt werden. Deshalb teile ich die Kritik des DRB in diesem Punkt nicht. Nur zur Klarstellung: Kein Pressevertreter darf einen Geheimnisträger
zum Geheimnisverrat anstiften oder bei der Beschaffung von Geheimnissen
tätig unterstützen. Solche Handlungen betrachten sowohl das BVerfG wie
auch der Rederentenentwurf als strafbar. |
Ich kann nicht ausschließen, dass die in der Strafverfolgung tätigen Polizisten, Staatsanwälte und Richter Fehler machen. Einen generellen Freibrief kann es deshalb nicht geben. Andererseits sticht der DRB den Finger in die richtige Wunde. Vor allem die Staatsanwaltschaften und die Justiz erhalten von ihren obersten Bundesverwaltungen und der gesetzgebenden Gewalt äußerst wenig Rückendeckung und eher von Misstrauen geprägte Vorgaben. Die Berichtspflichten in den §§ 100b, 100e und 100g StPO sind mehr als ein drohender Fingerzeig in diese Richtung (4). Die Distanzierung der obersten Gewaltverantwortlichen könnte als ein Ausdruck schlechten Gewissens angesehen werden. Er wäre von der Erkenntnis geprägt, Aufgaben bedenkenlos auf den nachgeordneten Apparat zu schieben, ohne dafür auch die sachlich und personell nötigen Ressourcen zu geben. Den Effekt davon nennt man Arbeitsverdichtung. Strafverfolger sind nicht gut, aber auch nicht schlecht bezahlte Profis mit Universitäts- oder Fachhochschulabschluss, die ihr Handwerk gelernt haben. Das gerät manchmal in Vergessenheit und das vielfach mit einer ganz fatalen Folge: Besonders bei der Polizei und in der Justiz brauchen wir engagierte und gleichzeitig stand- und prinzipienfeste Demokraten. Sie haben tief gehende Eingriffsbefugnisse und müssen ihr Handeln nicht nur an Gesetz und Verfassung, sondern auch an Moral, Gerechtigkeit und Verhältnismäßigkeit ausrichten. Sie und ihre Alltagssituation zu ignorieren kann bestenfalls Gleichgültigkeit gegenüber Staat, Gesellschaft und Wirtschaft provozieren. Das kann nicht gut sein. |
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Anmerkungen | ||||
(2) Stellungnahme des Deutschen Richterbundes zum Referentenentwurf für ein Gesetz zur Stärkung der Pressefreiheit im Straf- und Strafprozessrecht (PrStG), 23.06.2010
(3)
Referentenentwurf für ein Gesetz zur Stärkung der Pressefreiheit im
Straf- und Strafprozessrecht (PrStG), 15.02.2010 |
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Cyberfahnder | ||||
© Dieter Kochheim, 11.03.2018 |