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schnöde Formalitäten |
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1978 ist Polanski aus den USA geflohen. Jetzt geht es darum, dass er sich 2006 endgültig in der Schweiz niedergelassen hat, dort auch ein eigenes Chalet bewohnt und sich vor der US-Strafverfolgung in Sicherheit wähnte. Bei seiner Einreise in die Schweiz im September 2009 wurde er aufgrund eines internationalen Haftbefehls aus den USA festgenommen. Seine Auslieferungshaft verbüßte er seit Dezember 2009 als Hausarrest in seinem Domizil, an das er mit einer elektronischen Fußfessel gebunden war. Jetzt hat die Schweiz seine Auslieferung abgelehnt und ihn wieder in Freiheit entlassen.
Das hingegen wäre typisch. |
Es ist geradezu köstlich, dass die kleine Schweiz mit der Argumentation reagiert, die man von den USA gewohnt ist: Es fehlen die durchgreifenden Beweismittel. Noch köstlicher sind die berichteten Reaktionen aus den USA: Stellt euch nicht so an. Das ist eine ganz schlimme Sache, die da passiert ist. Wie könnt ihr euch einfach auf schnöde Formalitäten zurückziehen. Mit der Rechtsstaatlichkeit anderer Rechtsstaaten haben die USA anscheinend Probleme und besonders deshalb, weil die eigenen Maßstäbe dabei völlig in Vergessenheit zu geraten scheinen. Der wilde, wilde Westen kommt dann richtig zur Geltung, wenn auf die weiß-rot gestreifte Brust getrommelt wird: Wir jagen ihn bis zu seinem Lebensende.
Man muss ihn deshalb nicht als Mensch mögen und in die Arme schließen. Menschen- und Grundrechte schützen aber auch ihn. Das heißt: Eine Rechtsordnung zeigt ihre Größe erst dadurch, dass sie sich von affiger Brusttrommelei verabschiedet. Das ist möglicherweise zu viel von den USA verlangt, wo
Strafverfolgung und politische Karriere eng verbunden zu sein scheinen -
wenn man Gerüchten Glauben schenken kann. |
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Anmerkungen | ||
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Cyberfahnder | ||
© Dieter Kochheim, 11.03.2018 |