|
Twister
regt sich über die niedersächsischen Innen- und Justizminister auf, die
in einer gemeinsamen Erklärung die Bundesregierung und besonders das
Bundesjustizministerium zur Neufassung der Vorschriften über die
Vorratsdatenspeicherung gedrängt haben
(1).
Innovativ, hintersinnig und investigativ entdeckt sie einen ganz
schlimmen Fehler in der Argumentation der Landesminister: Die wollen
jeden eBay-Betrug mit den Vorratsdaten verfolgen!
Recht haben Sie, Twister. Die Vorratsdaten haben zwei
Anwendungsbereiche. In ihrer Mehrzahl dienen sie zu Bewegungsprofilen,
zum Nachweis, ob sich ein bestimmtes Endgerät zu einem bestimmten
Zeitpunkt in einer bestimmten Funkzelle befunden hat, und zur Erkennung
von Verbindungen zwischen bislang unbekannten Täterstrukturen. Als
einzelnes Datum dienen sie zur Auflösung von Bestandsdaten, also zur
Klärung der einfachen Frage, wem zu einem bestimmten Zeitpunkt eine
bestimmte dynamische IP-Adresse zugewiesen gewesen ist. Das Erste ist
ein Anwendungsfall des
§ 100g StPO und das Andere des
§ 113 TKG in Verbindung mit den
§ 96 und bitte wieder
§ 113a TKG in einer verfassungskonformen Formulierung.
|
Twister setzt den Enkelbetrug mit dem eBay-Betrug gleich und hält
beide für nichtige Bagatellen. Der Enkelbetrug erfolgt in aller Regel
durch Täter, die sich damit einen erheblichen Teil ihrer
Lebenshaltungskosten ergaunern wollen, mithin gewerbsmäßig handeln und
in vielen Fällen auch bandenmäßig. Das Eine ist ein besonders schwerer
Fall des Betruges und kann mit Freiheitsstrafe bis zu 10 Jahre bestraft
werden (
§ 263 Abs. 3 Nr. 1 StGB) und das andere ist ein qualifiziertes
Verbrechen, bei dem es zunächst um 1 Jahr Mindest-Freiheitsstrafe geht (
§ 263 Abs. 5 StGB). Beide Taten sind nach der Einschätzung des
BVerfG keine Bagatellen, weil sie nicht nur im
Straftatenkatalog des
§
100a Abs. 2 StPO aufgeführt sind, sondern auch Freiheitsstrafen von
mehr als 5 Jahren androhen.
Merken Sie sich das bitte!
|