Der
Vorsitzende hatte zunächst die Zuziehung (nur) eines Ergänzungsrichters
angeordnet. Nachdem RiLG Dr. B. gegen den im Zusammenhang mit der
Terminierung dieses Verfahrens stehenden Widerruf seiner
Urlaubsbewilligung Widerspruch eingelegt und eine beisitzende Richterin
ihre Schwangerschaft angezeigt hatte, ordnete der Vorsitzende die
Zuziehung eines weiteren Ergänzungsrichters an. Zu dem für den 25.
Oktober 2007 anberaumten Hauptverhandlungstermin meldete sich RiLG Dr.
B. kurz vor Terminsbeginn telefonisch dienstunfähig erkrankt; der
weitere Ergänzungsrichter, VRiLG S. , erschien. Nach Aufruf der Sache,
Feststellung des soeben Gesagten, Anhörung der Verfahrensbeteiligten und
Beratung hierzu wurde das Verfahren durch Gerichtsbeschluss ausgesetzt
und neuer Termin für den 8. November 2007 bestimmt. Am selben Tag
ordnete der Vorsitzende die Zuziehung von drei Ergänzungsrichtern an.
Dies veranlasste das Präsidium des Landgerichts, am 29. Oktober 2007 den
Geschäftsverteilungsplan dahingehend zu ändern, dass zum weiteren
Ergänzungsrichter RiLG L. bestimmt wurde, in der Reihenfolge nach den
bereits namentlich bestimmten. Hierüber wurden die Verteidiger der
Angeklagten unterrichtet. Die Besetzung des Gerichts wurde dahingehend
bekannt gegeben, dass an der Hauptverhandlung nunmehr RiLG Dr. B. ,
VPräsLG R. und RiLG L. als Ergänzungsrichter mitwirkten. Am 8. November
2007 teilte der Vorsitzende nach Aufruf der Sache mit, dass sich RiLG
Dr. B. erneut kurz vor dem Termin telefonisch dienstunfähig erkrankt
gemeldet habe. In der Besetzung mit zwei Ergänzungsrichtern, VPräsLG R.
und RiLG L. , nahm das Gericht sodann einen maschinenschriftlich
vorbereiteten Antrag der Verteidigung auf amtsärztliche Untersuchung von
RiLG Dr. B. sowie die Rüge, das Gericht sei hinsichtlich der Zahl der
Ergänzungsrichter unvollständig besetzt, entgegen, bevor der Vorsitzende
schriftlich (zu Protokoll) die Anordnung auf Zuziehung eines dritten
Ergänzungsrichters aufhob. Es folgten Befangenheitsanträge und
Besetzungsrügen. Die Dienstunfähigkeit von RiLG Dr. B. wurde noch am 8.
November 2007 amtsärztlich festgestellt. Am dritten Hauptverhandlungstag
schied eine Beisitzerin aus, an ihre Stelle rückte VPräsLG R. , der am
darauf folgenden Hauptverhandlungstag krankheitsbedingt ebenfalls
ausscheiden musste. Der an seine Stelle tretende RiLG L. wirkte sodann
am Verfahren bis zur Urteilsverkündung mit.
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11-01-13
Wenn alles
schief geht, Richter krank (oder schwanger) werden und die Verteidiger
keine Gelegenheit auslassen, den Fortgang der Hauptverhandlung zu
torpedieren, dann kann eine Gerichtsverhandlung zu einem
nervenaufreibenden Martyrium werden. Über ein solches hat der BGH zu
entscheiden gehabt (1).
49 Seiten angefüllt mit Verfahrensfragen und Steuerrecht. Diese
Entscheidung eignet sich nicht zur Besprechung im Rahmen des
Cyberfahnders. Wer jedoch einen Eindruck davon bekommen will, mit
welchen Schwierigkeiten die Justiz in der Praxis zu kämpfen hat, sollte
sich diesen Beschluss in Ruhe durchlesen. Er behandelt ein
außergewöhnliches, plakatives und damit beispielgebendes Verfahren, das
in aller Deutlichkeit zeigt, welchen Belastungen - tatsächlicher Art und
wegen der geforderten fachlichen Kompetenz - Justizjuristen ausgesetzt
sind.
Mein Blick gilt besonders den Staatsanwälten, die in aller Regel
einzeln und allein die Aufgaben des Beamten der Staatsanwaltschaft in
der Hauptverhandlung ausüben müssen. Das ist Stress pur und jedes noch
so dicke Fell nutzt sich unter solchen Umständen ab oder wird zu
Borniertheit. Diese ist hingegen die schlechteste Voraussetzung für
diesen Job, der eine Aufgabe ist, auf den die Verfassung baut.
Als Betroffener fühlt man sich mehr als allein gelassen.
Unterstützung, Betreuung und Mediation für Staatsanwälte gibt es in
aller Regel nicht. Das würde ja einerseits Schwäche eingestehen und
andererseits Führungsverantwortung bedeuten. Von dieser wird gesprochen,
aber nicht wahrgenommen. Das würde Geld kosten, das für diese Zwecke
nicht zur Verfügung steht.
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11-01-14
Der
Schlagertitel ist schwer in Frage zu stellen.
Die Tränen
von Frauen enthalten ein chemisches Signal, das die sexuelle
Erregbarkeit von Männern reduziert (2).
Nach einer israelischen Untersuchung wirken weinende Frauen auf Männer
unattraktiver und abreizend. Die Forscher vermuten dahinter einen noch
nicht identifizierten chemischen Reizstoff in der Tränenflüssigkeit,
quasi ein Antipheromon, das unabhängig vom optischen Signal wirkt. Das
könnte bedeuten, dass Tränen insgesamt besänftigend wirken.
Das hab' ich nicht gedacht.
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