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11-01-17
Der
Cyberfahnder bedient drei Benutzergruppen.
Die
stärkste Gruppe bilden die Gelegenheitsnutzer, die vermittels einer
Suchmaschine bestimmte Seiten aufrufen. Ihr Interesse gilt vor allem den
Schlagworten der Cybercrime, an erster Stelle dem
Skimming, den Botnetzen und den Vorratsdaten.
Ungeachtet dessen werden auch besondere Themen von dieser
Besuchergruppe nachgefragt. Das gilt für
strafrechtliche Spezialthemen wie der
Schaden und
die schadensgleiche Vermögensgefährdung und abgelegene
Beiträge, die im Cyberfahnder streng genommen nichts zu suchen haben.
Eine
deutlich kleinere Gruppe ist mit dem Thema Cybercrime vertraut und nutzt
die
Meldungen und davon bevorzugt jene, die Cybercrime-Themen
ansprechen.
Diese Besuchergruppe ist die interessanteste, weil sie eigentlich von
einer Webseite und ihren Konzept angesprochen werden soll. Gegenüber den
von Suchmaschinen geführten Besuchern ist sie eher mäßig vertreten.
Die
dritte Gruppe ist eng mit der zweiten verknüpft; sie nutzt den
Cyberfahnder als
Informationsmaschine. Das drückt sich einerseits in den hohen Zugriffszahlen
auf die
Navigationsseiten
Ermittlungen
und
Telekommunikation und Internet aus und andererseits in der
zunehmenden Nutzung des
Lexikons.
Den größten
Erfolg bei geringstem Einsatz müsste danach ein Cyberfahnder haben, der
wahllos Texte ohne verbindende Navigation ins Internet stellt und darauf
vertraut, dass die Masse der Besucher sowieso per Suchmaschine auf ihn
zugreifen.
Dagegen sprechen zwei Gründe. Die dominierende Suchmaschine Google
kennt nur zwei Drittel der Cyberfahnder-Seiten und diese und andere
Suchmaschinen könnten mit ihren Crawlern neue Seiten kaum finden, wenn
sie von der Startseite nicht verlinkt und erreichbar wären. Es kommt
hinzu, dass neue Seiten erst mit mehreren Tagen Verzögerung in der
Datenbank von Google verzeichnet sind.
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Am meisten
werden Beiträge zu populären Themen nachgefragt. Das ist für sich eine
Binsenweisheit. Nur, was ist "populär"? "Skimming" war für mich zunächst
kein solches Thema und die "schadensgleiche Vermögensgefährdung" schon
gar nicht. Die Zahlen belegen, dass sich Popularität erst im Nachhinein
zeigt.
Ich jedenfalls bin außer Stande, die Popularität vorherzusagen oder
gar zu provozieren.
Die
vereinzelte Popularität von Randthemen lehrt, dass sie - jedenfalls über
Suchmaschinen - durchaus eine eigene Stärke entfalten können.
Es geht hier
aber um die Lehren, die aus den Zugriffszahlen in 2010 zu ziehen sind.
Die wiederkehrenden Besucher werden vom Cyberfahnder angesprochen, weil
er die Themenbereiche Cybercrime (Meldungen), Strafverfahren und
technische Grundlagen bedient (Navigation). Das sind formale Argumente.
Ein inhaltliches Argument stammt von einem leitenden Polizisten: Der
Cyberfahnder nimmt - für einen Juristen ungewöhnlich - Stellung,
pointiert und kritisiert und verbindet das mit außergewöhnlichem Wissen.
Der Cyberfahnder ist einerseits frech, denkt um die Ecke und
formuliert hintersinnig, andererseits pflegt er eine klare Sprache und
kommt auf den Punkt.
Das sind persönliche Eigenschaften, die mit einem redaktionellen
Konzept nicht projektmäßig realisiert werden können.
Wenn ich mich
zurück ziehe, dann werden diese Eigenschaften in einem
Cyberfahnder-ähnlichem Programm nicht durchweg zu realisieren sein. Das
ändert jedoch nichts daran, dass das Themenspektrum durchaus auch von
anderen Leuten bedient werden kann.
zur Auswertung
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