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Januar 2011 |
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Auswertung 2010 |
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11-01-17 Die stärkste Gruppe bilden die Gelegenheitsnutzer, die vermittels einer Suchmaschine bestimmte Seiten aufrufen. Ihr Interesse gilt vor allem den Schlagworten der Cybercrime, an erster Stelle dem Skimming, den Botnetzen und den Vorratsdaten. Ungeachtet dessen werden auch besondere Themen von dieser Besuchergruppe nachgefragt. Das gilt für strafrechtliche Spezialthemen wie der Schaden und die schadensgleiche Vermögensgefährdung und abgelegene Beiträge, die im Cyberfahnder streng genommen nichts zu suchen haben. Eine deutlich kleinere Gruppe ist mit dem Thema Cybercrime vertraut und nutzt die Meldungen und davon bevorzugt jene, die Cybercrime-Themen ansprechen. Diese Besuchergruppe ist die interessanteste, weil sie eigentlich von einer Webseite und ihren Konzept angesprochen werden soll. Gegenüber den von Suchmaschinen geführten Besuchern ist sie eher mäßig vertreten. Die dritte Gruppe ist eng mit der zweiten verknüpft; sie nutzt den Cyberfahnder als Informationsmaschine. Das drückt sich einerseits in den hohen Zugriffszahlen auf die Navigationsseiten Ermittlungen und Telekommunikation und Internet aus und andererseits in der zunehmenden Nutzung des Lexikons. Den größten Erfolg bei geringstem Einsatz müsste danach ein Cyberfahnder haben, der wahllos Texte ohne verbindende Navigation ins Internet stellt und darauf vertraut, dass die Masse der Besucher sowieso per Suchmaschine auf ihn zugreifen. Dagegen sprechen zwei Gründe. Die dominierende Suchmaschine Google
kennt nur zwei Drittel der Cyberfahnder-Seiten und diese und andere
Suchmaschinen könnten mit ihren Crawlern neue Seiten kaum finden, wenn
sie von der Startseite nicht verlinkt und erreichbar wären. Es kommt
hinzu, dass neue Seiten erst mit mehreren Tagen Verzögerung in der
Datenbank von Google verzeichnet sind. |
Ich jedenfalls bin außer Stande, die Popularität vorherzusagen oder gar zu provozieren. Die vereinzelte Popularität von Randthemen lehrt, dass sie - jedenfalls über Suchmaschinen - durchaus eine eigene Stärke entfalten können. Es geht hier aber um die Lehren, die aus den Zugriffszahlen in 2010 zu ziehen sind. Die wiederkehrenden Besucher werden vom Cyberfahnder angesprochen, weil er die Themenbereiche Cybercrime (Meldungen), Strafverfahren und technische Grundlagen bedient (Navigation). Das sind formale Argumente. Ein inhaltliches Argument stammt von einem leitenden Polizisten: Der Cyberfahnder nimmt - für einen Juristen ungewöhnlich - Stellung, pointiert und kritisiert und verbindet das mit außergewöhnlichem Wissen. Der Cyberfahnder ist einerseits frech, denkt um die Ecke und formuliert hintersinnig, andererseits pflegt er eine klare Sprache und kommt auf den Punkt. Das sind persönliche Eigenschaften, die mit einem redaktionellen Konzept nicht projektmäßig realisiert werden können. Wenn ich mich zurück ziehe, dann werden diese Eigenschaften in einem Cyberfahnder-ähnlichem Programm nicht durchweg zu realisieren sein. Das ändert jedoch nichts daran, dass das Themenspektrum durchaus auch von anderen Leuten bedient werden kann. |
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Cyberfahnder | |||
© Dieter Kochheim, 11.03.2018 |