Web Cyberfahnder
  Cybercrime    Ermittlungen    TK & Internet    Literatur    intern    Impressum 
Januar 2011
16.01.2011 Cyberfahnder
     
zurück zum Verweis Übersicht: Themen im Cyberfahnder Knalle in Moskau, Bukarest und Sofia

 
2011
2010
2009
2008
2007
 

11-01-25 
Womit hat sich der Cyberfahnder im März 2008 befasst? Was waren die beherrschenden Themen 2009?

Die Übersichtsseite zeigt rund 140 sortierte Meldungen seit 2007 und gibt damit Einblick in die Zeitgeschichte des Internets und die Entwicklungsgeschichte des Cyberfahnders. Es handelt sich ausschließlich um solche Meldungen, auf die mit Grafiken die Aufmerksamkeit gerichtet wurde.

Vorsicht! Sie könnten sich festlesen!
 

11-01-26 
Vernehmlich knallende Korken von Krim- und anderen Sektflaschen hat im In- und Ausland die heutige Ankündigung der Bundesjustizministerin ausgelöst, ihr Ministerium werde ein Gesetz zur Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung vorlegen, das eine Speicherung der Verkehrsdaten bei den Zugangsprovidern für die Dauer von 7 Tagen zulassen werde, damit Bestandsdaten verlässlich abgefragt werden können (1).

Ein Grund mehr, sich für den Fisch zu bedanken ...

Aus der Presseerklärung des Niedersächsischen Justizministers vom 17.01.2011 (2):

Das Quickfreeze-Verfahren sei allenfalls zu Ermittlungszwecken einsetzbar, wenn man im Voraus genau wisse, dass Verabredungen zu Straftaten über ein bestimmtes Mobiltelefon oder eine Internetverbindung in naher Zukunft geplant seien. „In solchen, kaum üblichen Fällen wäre aber auch eine richterlich genehmigte, inhaltliche Überwachung gerechtfertigt“, so der Justizminister. Ein Rückgriff auf in der Vergangenheit liegende Verbindungen, etwa um Kontakte zwischen Tätern oder zu Opfern sowie Aufenthaltsorte während der Tatzeit zu ermitteln, sei damit nicht möglich. „Gerade bei zum Beispiel Betrugsdelikten durch konspirativ vorgehende Tätergruppen, die erst später entdeckt und zur Anzeige gebracht werden, sind Verkehrsdaten meist die einzigen Ermittlungsansätze“, hob Busemann hervor.

Auch das Bundesverfassungsgericht habe festgestellt, dass „Quickfreeze“ keine wirkliche Alternative zu Speicherungspflichten für die Telekommuni­kationsanbieter sei. Unter Ziffer IV 3 der Entscheidung vom 2. März 2010 (1 BvR 256/08, 1 BvR 263/08, 1 BvR 586/08) heißt es: „Der Gesetzgeber darf eine sechsmonatige Speicherung der Telekommunikationsverkehrsdaten auch als erforderlich beurteilen. Eine vergleichbar effektive Aufklärungs­möglichkeit liegt insbesondere nicht im sogenannten Quick-Freezing-Verfahren (…)“.

 

zurück zum Verweis Anmerkungen
 


(1) Ministerin lehnt Vorratsdatenspeicherung ab, sueddeutsche.de 16.01.2011

(2) Suchen Sie selber. Ich habe sie im Wortlaut.
 

 

zurück zum Verweis Cyberfahnder
© Dieter Kochheim, 11.03.2018