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Januar 2011 |
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Auslandskopfüberwachung |
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11-01-24 Drei technische Varianten gibt es dabei, die einzeln oder alle zusammen, dann aber ausdrücklich in dem Beschluss des Ermittlungsrichters benannt werden müssen. Er richtet sich in aller Regel gegen alle vier großen nationalen Mobilnetzbetreiber, die gleichzeitig alle ihre Verbindungen wegen der Kennung des überwachten Mobilgerätes überwachen müssen. Überwachung
beim
Roaming Zur Veranschaulichung: Sobald sich das überwachte Endgerät (rotes Handy) im fremden (inländischen) Mobilnetz anmeldet (hellblau) wird es von dessen zentraler Verwaltung registriert und seine Berechtigung zum Roaming geprüft (2) [rotes Dreieck]. Anschließend können hier auch die Verbindungen des überwachten Geräten aufgezeichnet werden (entweder nur die Verkehrsdaten oder auch die Inhaltsdaten). Bei dieser Variante können auch die Gespräche aufgezeichnet werden,
die mit dem überwachten Gerät mit Endgeräten im Ausland geführt werden. |
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Auslandverbindungen | Quellen-TKÜ | |
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eingehende Verbindungen
ausgehende
Verbindungen
Die
Überwachung der Telekommunikation ist an strenge Voraussetzungen
gebunden und vor allem nur wegen einer Straftat möglich, die
im
Straftatenkatalog aufgeführt ist. Ihre besondere Form der
Auslandskopfüberwachung kommt vor allem bei international handelnden
Diebesbanden
(3),
Schmugglern
oder
Schleusern in Betracht. Sie ist besonders aufwändig und teuer und
nicht zuletzt deshalb eine selten praktizierte Eingriffsmaßnahme. |
Ihre beiden Varianten, Durchsicht der Speichermedien per Onlineverbindung und Protokollierung der Tätigkeiten am PC, die keine Kommunikation sind, sind Maßnahmen der Onlinedurchsuchung, für die es seit dem Urteil des BVerfG keine zulässigen Regeln in der Strafprozessordnung gibt (4), wohl aber im BKA-Gesetz (5). Das schließt auch eine unmittelbare Verwertung von polizeirechtlich zulässig erlangter Beweismittel im Strafverfahren aus (6). |
Anmerkungen | ||
(2) Clearinghouses, 2007 (3) Bandenstraftaten, 17.01.2010
(4)
Bundesverfassungsgericht: Onlinedurchsuchung, 05.04.2008; (5) Onlinedurchsuchung, 01.01.2011
(6)
Mit
Hängen und Würgen und unbrauchbar, 21.12.2008 |
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Cyberfahnder | ||
© Dieter Kochheim, 11.03.2018 |