Web Cyberfahnder
  Cybercrime    Ermittlungen    TK & Internet    Literatur    intern    Impressum 
Juli 2011
27.07.2011 Internetermittlungen
     
zurück zum Verweis zur nächsten Überschrift Verdeckte Ermittlungen im Internet

 

 

 
Einen Überblick über die wichtigsten Ermittlungsmaßnahmen im Internet gibt der Aufsatz

Dieter Kochheim, Verdeckte Ermittlungen im Internet, #0.9, 24.07.2011
66 Seiten, rund 300 Fußnoten, vollständig verlinkt, ca. 1 MB

Ich nehme damit die Argumente und Schlüsse wieder auf, die auch den Gegenstand der Präsentation über die verdeckten Ermittlungen im Internet gebildet haben und untermauere ihre Argumentation.
 
Dass das notwendig und überfällig war zeigen mir schon die Reaktionen, die allein die Präsentation ausgelöst hat. Darauf, dass ich vor allem die gesetzlichen Vorschriften über den Verdeckten Ermittler ernsthaft ins Spiel gebracht habe, wurde vielfach mit Überraschung, Verständnislosigkeit und resignierender Akzeptanz reagiert.
 

zurück zum Verweis Ermittlungsmaßnahmen
 

 
In seinem Urteil zur Onlinedurchsuchung hat das BVerfG 2008 neben das Grundrecht auf Kommunikationsgeheimnis einen weiteren Technikschutz gestellt und das Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme formuliert. Beide bilden zusammen mit dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung den Rahmen, an dem sich strafverfahrensrechtliche Eingriffsermächtigungen messen lassen müssen.

In demselben Urteil befasst sich das BVerfG aber auch mit der Frage, welche Handlungen den Strafverfolgungsbehörden im Internet gestattet sind, ohne dass sie messbar in die Grundrechte der Kommunikationpartner eingreifen. Das gilt auf jeden Fall für die Beschaffung frei zugänglicher Informationen im Internet, die Nutzung von Informationssammlungen und -diensten, soziale Netzwerke und Foren und das ausdrücklich auch in der Weise, dass die Tatsache verschwiegen wird, ein Strafverfolger zu sein (Fake Accounts). Bis zu diesen Schwellen sind die Ermittlungsmaßnahmen auf jedem Fall von der Ermittlungsgeneralkausel des § 161 Abs. 1 StPO umfasst.

Dazu benennt das Gericht ausdrücklich zwei Grenzen: Die Dokumentation der gesammelten Informationen, ihr Quervergleich mit anderen Informationen und ihre Auswertung verlangen dann nach einer besonderen Eingriffsermächtigung, wenn sie eine besondere Gefahrenlage für die Persönlichkeit des Betroffenen bedeuten würden.

Die zweite Grenze ergibt sich aus der Tiefe der Kommunikation, die mit Verdächtigen und Beschuldigten unter Verschweigen der Tatsache geführt wird, dass ihr Kommunikationspartner ein Strafverfolger ist und er dabei ein schutzwürdiges Vertrauen
des Betroffenen in die Identität und die Motivation seines Kommunikationspartners ausnutzt, um persönliche Daten zu erheben, die
<er> ansonsten nicht erhalten würde.

Auf diesem Hintergrund gibt der Aufsatz einen Überblick über die wichtigsten Ermittlungsmaßnahmen, die im Zusammenhang mit den Ermittlungen im Internet von Bedeutung sind. Sie reichen von den Auskünften von Providern und Diensten (zum Beispiel wegen Bestandsdaten) über die Beschlagnahme von E-Mails, technische Überwachungsmaßnahmen (Verkehrsdaten, Überwachung der Telekommunikation, Onlinedurchsuchung) bis hin zu der längerfristigen Beobachtung und Kommunikation mit Beschuldigten in Netzwerken, Foren und geschlossenen Hackerboards.

Die Betrachtung der einzelnen Maßnahmen zeigt, dass vor allem die personalen Ermittlungen bereits wegen Straftaten erlaubt sind, die "erheblich" sind. Die technischen sind regelmäßig erst zulässig, wenn es tatsächlich um "schwere" Kriminalität geht.

Die Grundlagen dazu werden im einzelnen entwickelt und die einzelnen Maßnahmen wegen ihrer Voraussetzungen vorgestellt. Das Ergebnis spiegelt sich in der folgenden
Tabelle mit den wichtigsten Ermittlungsmaßnahmen wider.
 

zurück zum Verweis Ermittlungsmaßnahmen im Überblick
Maßnahme Kap. Gesetz   Straftaten  

allgemeine Informationen aus dem Internet

3.3

§ 161 I

Polizei

alle

 

Newsletter, Foren, Informationssammlungen

3.3

§ 161 I

Polizei

alle

 

Beteiligung an Diskussionen

3.3

§ 161 I

Polizei

alle

 

einfache Legendierung (Fake Account)

3.3

§ 161 I

Polizei

alle

 

Auskünfte von Behörden und anderen Einrichtungen

3.1.1

§ 161 I

Polizei

alle

 

Herausgabeersuchen

3.1.6

§ 95 I

Polizei

alle

§ 95 II (Gericht)

Bestandsdaten von Provider

3.1.2

§ 161 I

Polizei

alle

Bußgeld

technische Observationshilfen

3.2.1

§ 100h

Polizei

alle

kurzfristige Observation, einmalig

kurzfristige Beobachtung von Verdächtigen und Beschuldigten

3.3.4

§ 161 I

Polizei

alle


Staatsanwaltschaftliches Auskunftsersuchen

3.1.5

§ 161a

StA

alle

§ 161a II (Gericht)

Beschlagnahme

3.1.7

§ 94 II

Gericht, GiV

alle

Zwang

Verkehrsdaten und Dateien in Mobilgeräten

3.1.3

§§ 94, 100g III

Gericht, GiV

alle

Zwang

Dateien beim Hostprovider

3.1.9

§ 94 II

Gericht, GiV

alle

Zwang

Beschlagnahme von E-Mails

3.1.8

§§ 95, 99, 110 I

Gericht, GiV

alle

§ 95 II (Gericht)

offene Ferndurchsuchung

3.1.10

§ 110 III

Gericht, GiV

alle

Zwang. Annex zu §§ 102, 103

technische Observationshilfen

3.2.1

§ 100h

Gericht, GiV

erhebliche

längerfristige Observation

Scheinkauf

3.3.5

Rspr.

StA, GiV

erhebliche


Keuschheitsprobe

3.3.6

Rspr.

StA, GiV

erhebliche


Nicht offen ermittelnder Beamter

3.3.4

Rspr.

StA, GiV

erhebliche

„NoeP“

dauerhafte legendierte Beobachtung

3.3.4

§ 110b I

StA, GiV

erhebliche

Verdeckter Ermittler

Beobachtung von Beschuldigten ohne Kommunikation

3.3.4

§ 163f

StA, GiV

erhebliche

Längerfristige Observation

Beobachtung von Beschuldigten mit Kommunikation

3.3.4

§ 110b II

Gericht, GiV

erhebliche

Verdeckter Ermittler

IMSI-Catcher

3.2.3

§ 100i

Gericht, GiV

erhebliche


Verkehrsdaten, Standortdaten

3.1.4

§ 100g

Gericht, GiV

schwere

§§ 100b III, 95 II

Überwachung der Telekommunikation

3.2.2

§ 100a

Gericht, GiV

schwere

§§ 100b III, 95 II

Serverüberwachung

3.2.4

§ 100a

Gericht, GiV

schwere

§§ 100b III, 95 II

Quellen-TKÜ

3.2.5

§ 100a

Gericht, GiV

schwere

§§ 100b III, 95 II

Onlinedurchsuchung

3.2.6

verboten




Quellen-Zugriff auf nicht kommunikative Aktivitäten

3.2.7

verboten




Spyware

3.2.8

verboten




zurück zum Verweis Inhaltsverzeichnis

5

Einleitung

9

1. Internet und Strafverfahrensrecht

10

1.1 Gefahrenabwehr und Strafverfahren

11

1.2 Dokumentation und Auswertung

12

1.3 Geltung des Strafverfahrensrechts

14

2. Grundrechte und Eingriffsmaßnahmen

14

2.1 Telekommunikationsgeheimnis

15

2.2 informationelle Selbstbestimmung

15

2.3 Integrität informationstechnischer Systeme

16

2.4 Wohnung

17

2.5 Internetermittlungen und Grundrechte

19

3. Ermittlungsmethoden

19

3.0.1 tatsächlichen Anhaltspunkte (§ 152
Abs. 2 StPO) für eine Straftat

19

3.0.2 welche Straftat kommt in Betracht?

19

3.0.3 Wahl der Mittel

20

3.0.4 Eilbedürftigkeit

20

3.0.5 materielles Cybercrime-Strafrecht

21

Tatbestände der Cybercrime

22

Strafrahmenübersicht

24

Eingriffsmaßnahmen

25

3.1 Auskünfte und Sachbeweise

25

3.1.1 Auskünfte von Behörden und
anderen Einrichtungen

26

3.1.2 Bestandsdaten

26

3.1.3 Verkehrsdaten und Dateien in Mobilgeräten

27

3.1.4 Verkehrsdaten und Funkzellendaten

28

3.1.5 Staatsanwaltschaftliches Auskunftsersuchen

29

3.1.6 Herausgabeersuchen

30

3.1.7 Beschlagnahme

30

3.1.8 Beschlagnahme von E-Mails

32

3.1.9 Beschlagnahme von Dateien beim Hostprovider

32

3.1.10 Ferndurchsuchung. Fernzugriff

34

3.2 technische Mittel

35

3.2.1 technische Observationshilfen

36

3.2.2 Überwachung der Telekommunikation

38

3.2.3 IMSI-Catcher

39

3.2.4 Serverüberwachung

39

3.2.5 Quellen-TKÜ

40

3.2.6 Onlinedurchsuchung

40

3.2.7 Quellen-Zugriff auf nicht
kommunikative Aktivitäten

40

3.2.8 Spyware

41

3.3 personale Ermittlungen

42

3.3.1 verdeckte personale Ermittlungen

43

3.3.2 Grenzen zwischen VP und NoeP

46

3.3.3 Verdeckter Ermittler im gewalttätigen
Umfeld

47

3.3.4 Beobachtungen und Kommunikation
bei Internetermittlungen

49

3.3.5 Scheinkauf

49

3.3.6 Keuschheitsprobe

50

Anhang

51

A.1 Staatsanwaltschaft und
Strafverfolgung

51

A.2 Verhältnis zur Polizei

52

A.3 Verfahren der Strafrechtspflege

52

A.3.1 Vorfeldermittlungen

52

A.3.2 Vorermittlungen

53

A.3.4 unbekannte Täter

53

A.3.5 bekannte Täter

53

A.4 Eingriffsrechte während der
Vorermittlungen

54

A.4.1 Vorermittlungen nach der StPO

55

A.4.2 Prävention und Vorfeld

55

A.4.3 beobachtete Erscheinungsformen

56

A.4.4 Initiativermittlungen

56

A.4.5 Ermächtigung zu Vorermittlungen

57

A.4.6 Merkwürdigkeiten

58

A.4.7 Eingriffsrechte im Stadium der
Vorermittlungen

58

A.4.8 Fazit

59

A.5 Geltung von Beweisen und
Erfahrungen

60

A.5.1 Geltung

61

A.5.2 Geltung und Wechselwirkungen

62

A.5.3 Kategorisierung des Geltungsgrades

63

A.5.4 Bewertung von Beweisen und Erfahrungssätzen

64

B. Hintergrund: Carding-Boards

zurück zum Verweis Cyberfahnder
© Dieter Kochheim, 11.03.2018