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August 2011 |
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brave neue Welt |
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06.08.2011 Android-Trojaner zeichnet Gespräche auf, Heise online 03.08.2011 06.08.2011 Der BGH erklärt's: Für die Hintermänner 50%, für den Operator 40 % und für die Läufer 10 % der Beute. Warum habe ich nur das dumme Gefühl, dass ich als Erster 2008 den Begriff "Läufer" eingeführt habe, den jetzt jeder benutzt, ohne an den Cyberfahnder zu denken?
BGH, Beschluss vom 29.06.2011 - 1 StR 136/11, Rn 3
bis 7 07.08.2011 In der nächsten Entwicklungsstufe klemmt sich dabei die Malware ein und erhöht den Überweisungsbetrag. Nichts einfacher als das. Diese Methode erinnert an die, die schon seit einigen Jahren im Gange ist. Der Käufer überweist einen Betrag und meldet sich dann mit einer traurigen Geschichte: Bruder krank, Katze tot oder was auch immer. Jedenfalls: Er will vom Vertrag zurücktreten und sein Geld zurück. Ganz Kumpel, wie er ist, dürfe man auch 10 % für die eigenen Bemühungen behalten. Nach der Rücküberweisung kann zweierlei passieren. Entweder wurde der Verkäufer nur als Geldwäscher missbraucht und gerät dadurch vielleicht in den Blick der Strafverfolgung. Oder er wurde als Finanzagent missbraucht. Dann wird die Gutschrift wieder storniert und er hat noch einmal gutes eigenes Geld an den Täter verloren.
Vorgegaukelte Fehlüberweisung kommt teuer, Heise online 06.08.2011 |
Cyberfahnder | |
© Dieter Kochheim, 11.03.2018 |