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Altersfreigabe |
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15.02.2008:
Das Verfahren der Altersfreigabe nach Maßgabe des 2003 geänderten
Jugendschutzgesetzes bei dem Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle
e.V. - USK - beschreibt Armin Anstett:
Armin
Anstett, "freigegeben ab...", Telepolis 25.03.2008
Wie verläuft die Vergabe von Alterskennzeichen bei der
Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle e.V. (USK) in Berlin
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Medienkonsum macht dumm |
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15.02.2008:
Nach einer Studie des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen
besteht ein Zusammenhang zwischen dem Umfang und der Dauer der Spiele-
und Mediennutzung bei Kindern einerseits und ihren Schul(miss)erfolgen
andererseits. Je weniger sie daddeln, desto besser seien ihre
Pisa-Erfolge (1).
Danach würden
alle vier PISA-Verlierergruppen – Jungen, Migranten, Norddeutsche,
Ärmere – schon als Viertklässler über eine erheblich größere Ausstattung
mit Fernsehern, Spielkonsolen und Computern verfügen als ihre jeweilige
Gegengruppe. ... Laut Studie besitzen Jungen zu 38 Prozent eine eigene
Spielkonsole, Mädchen dagegen nur zu 16 Prozent. Beim Vergleich von
Migranten mit deutschen Kindern falle der Unterschied mit 44 zu 22
Prozent ähnlich groß aus. Norddeutsche Kinder verfügten zu 42 Prozent
über ein eigenes Fernsehgerät, süddeutsche nur zu 27 Prozent.
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Sind das statistische Spielereien oder ernsthafte wissenschaftliche
Aussagen?
(1)
Studie:
Übermäßiger Medienkonsum korreliert mit schlechten PISA-Ergebnissen,
Heise online 15.02.2008
Christian Pfeiffer, Thomas Mößle,
Matthias Kleimann, Florian Rehbein,
Die PISA-Verlierer – Opfer ihres Medienkonsums. Eine Analyse auf der
Basis verschiedener empirischer Untersuchungen, KGN Februar 2008
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Änderungen des JugSchG vom Bundesrat verabschiedet |
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15.02.2008:
Der Bundesrat hat die Änderungen im Jugendschutzgesetz genehmigt, die
die Bundesregierung vorgeschlagen hat (1). Er fordert jedoch eine
Ausweitung, die nicht nur Computer-, sondern auch Videospiele umfasst,
wobei er auf ein Gutachten zum Jugendschutzgesetz des
Hans-Bredow-Instituts verweist (2).
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(1)
Bundesrat befürwortet geplantes Verbot "gewaltbeherrschter" Spiele,
Heise online 15.02.2008
Kabinettsbeschluss vom 19.12.2007
(2)
Hans-Bredow-Institut, Analyse des Jugendmedienschutzsystems.
Jugendschutzgesetz und Jugendmedienschutz-Staatsvertrag, Endbericht, Oktober 2007
Bundesrat billigt Verbot von "Killerspielen" für Jugendliche, Heise
online 13.06.2008
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§ 12 JugSchG
Bildträger mit Filmen oder Spielen
...
(2) 1Auf die Kennzeichnungen nach Absatz 1 ist auf dem Bildträger und
der Hülle mit einem deutlich sichtbaren Zeichen hinzuweisen.
2Das Zeichen ist auf der Frontseite der
Hülle links unten auf einer Fläche von mindestens 1200
Quadratmillimetern und dem Bildträger auf einer Fläche von
mindestens 250 Quadratmillimetern anzubringen.
3Die
oberste Landesbehörde kann ...
(5) 1Bildträger, die Auszüge von Film- und Spielprogrammen enthalten,
dürfen abweichend von den Absätzen 1 und 3 im Verbund mit periodischen
Druckschriften nur vertrieben werden, wenn sie mit einem Hinweis des
Anbieters versehen sind, der deutlich macht, dass eine Organisation der
freiwilligen Selbstkontrolle festgestellt hat, dass diese Auszüge keine
Jugendbeeinträchtigungen enthalten. 2Der Hinweis ist sowohl auf der
periodischen Druckschrift als auch auf dem Bildträger vor dem Vertrieb
mit einem deutlich sichtbaren Zeichen anzubringen. 3§ 12 Abs. 2 Satz 1
bis 3 gilt entsprechend. 4Die Berechtigung nach Satz 1 kann die oberste
Landesbehörde für einzelne Anbieter ausschließen.
§ 13 JugSchG
Bildschirmspielgeräte
...
(3) Auf das Anbringen der Kennzeichnungen auf Bildschirmspielgeräten
findet § 12 Abs. 2 Satz 1 bis 3
entsprechende Anwendung.
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§ 15 JugSchG
Jugendgefährdende Trägermedien
...
(2) Den Beschränkungen des Absatzes 1 unterliegen, ohne dass es einer
Aufnahme in die Liste und einer Bekanntmachung bedarf, schwer
jugendgefährdende Trägermedien, die
1. |
einen der in
§ 86,
§ 130,
§ 130a,
§ 131,
§ 184,
§ 184a oder
§ 184b des Strafgesetzbuches bezeichneten Inhalte haben, |
2. |
den Krieg verherrlichen, |
3. |
Menschen, die sterben oder schweren körperlichen oder seelischen
Leiden ausgesetzt sind oder waren, in einer die Menschenwürde
verletzenden Weise darstellen und ein tatsächliches Geschehen
wiedergeben, ohne dass ein überwiegendes berechtigtes Interesse
gerade an dieser Form der Berichterstattung vorliegt, |
3a. |
besonders realistische, grausame und reißerische Darstellungen
selbstzweckhafter
Gewalt beinhalten, die das Geschehen beherrschen, |
4. |
Kinder oder Jugendliche in unnatürlicher, geschlechtsbetonter
Körperhaltung darstellen oder |
5. |
offensichtlich geeignet sind, die Entwicklung von Kindern oder
Jugendlichen oder ihre Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und
gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit schwer zu gefährden. |
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§ 18 JugSchG
Liste jugendgefährdender Medien
...
(1) 1Träger- und Telemedien, die geeignet
sind, die Entwicklung von Kindern oder Jugendlichen oder ihre Erziehung
zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit
zu gefährden, sind von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien
in eine Liste jugendgefährdender Medien aufzunehmen.
2Dazu zählen vor allem unsittliche,
verrohend wirkende, zu Gewalttätigkeit, Verbrechen oder Rassenhass
anreizende Medien sowie Medien, in denen
1. |
Gewalthandlungen wie Mord- und Metzelszenen selbstzweckhaft
und detailliert dargestellt werden oder |
2. |
Selbstjustiz als einzig bewährtes Mittel
zur Durchsetzung der vermeintlichen Gerechtigkeit nahe gelegt wird. ...
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§ 28 JugSchG
Bußgeldvorschriften
...
(2) Ordnungswidrig handelt, wer als Anbieter vorsätzlich oder fahrlässig
1. |
entgegen § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2,
auch in Verbindung mit Abs. 5 Satz 3 oder § 13 Abs. 3, einen Hinweis
nicht, nicht richtig oder nicht in der vorgeschriebenen Weise gibt, |
2. |
einer vollziehbaren Anordnung nach § 12 Abs. 2
Satz 3 Nr. 1, auch in Verbindung mit
Abs. 5 Satz 3 oder § 13 Abs. 3, oder nach § 14 Abs. 7 Satz 3
zuwiderhandelt, ... |
§ 29a JugSchG
Weitere Übergangsregelung
Bildträger mit Kennzeichnungen nach § 12 Abs. 1, deren Zeichen den
Anforderungen des § 12
Abs. 2 Satz 1, aber nicht den Anforderungen des § 12 Abs. 2 Satz 2
entsprechen, dürfen bis
zum 31. August 2008 in den Verkehr gebracht werden.
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Gewaltfilme per Handy |
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19.01.2008:
Die Studie Jugend, Information, (Multi-)Media - JIM - kommt zu dem
Ergebnis:
Jeder zehnte
jugendliche Handybesitzer in Deutschland hat schon einmal Pornografie
oder Gewaltdarstellungen auf sein Mobiltelefon geschickt bekommen
(1).
Gegen den Eingang von Nachrichten kann man sich kaum wehren. So sind
es zwei andere Fragen, die mehr Erkenntniswert versprechen: Warum
verschickt jemand solche Bilder und Videos? Wie sind die Bilder und
Videos entstanden?
Aus dem Internet sind sozusagen "Evergreens" bekannt, die immer wieder
auftauchen und deren Verbreitung zeitweisen Moden entspricht. Das dürfte
bei der "Handy-Kultur" nicht anders sein.
Aus anderen Untersuchungen (2) sind Moden bekannt, auf fremde
Menschen grundlos einzuschlagen oder gewalttätige Angriffe - mit
verschiedenen Techniken, inzwischen aber bevorzugt per Handy -
aufzuzeichnen und mit den Untaten der Kumpels zu prahlen.
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Die Ursachen für die Übergriffe und die damit verbundene Lust an der
Aufzeichnung und Verbreitung werden von der JIM-Studie nicht
angesprochen. Sie führt nur aus:
29 Prozent
der Jugendlichen und damit fast doppelt so viele wie 2006 (17 Prozent)
berichteten, sie hätten schon einmal mitbekommen, wie Gewalthandlungen
mit dem Handy aufgezeichnet wurden (1).
(1)
Jeder
zehnte Jugendliche bekam schon Pornos oder Gewalt aufs Handy,
tecchannel 17.01.2008
Jeder
zehnte Jugendliche bekam schon Pornos oder Gewalt aufs Handy, Heise
online 18.01.2008
(2)
Bullying,
Slapping, Snuffing |
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Änderungen des Jugendschutzgesetz |
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19.12.2007:
Heute hat das Bundeskabinett den Entwurf zur ersten Änderung des
Jugendschutzgesetzes verabschiedet, das Spiele und Darstellungen mit
besonders
realistischen, grausamen und reißerischen Gewaltdarstellungen und
Tötungshandlungen einem weit gehenden Verbot unterwirft. Der
Einsatz kindlicher und jugendlicher "Testkäufer" ist darin nicht mehr
enthalten.
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Bundesregierung beschließt Verbot "gewaltbeherrschter" Spiele, Heise
online 19.12.2007
Siehe auch
kein
verschärfter Jugendschutz. |
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Förderung der Gewalt durch Medien |
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03.12.2007:
Eine Studie über die Auswertung früherer Untersuchungen des Rowell
Huesmann von der University of Michigan kommt zu dem Ergebnis, dass das
Erleben von
Gewaltszenen im Fernsehen oder bei Videospielen ... die Aggressivität
der Zuschauer erhöhe.
Den Aussagewert beurteile ich mit Zurückhaltung.
1. |
Die Studie stellt in den Vordergrund die Kosten für
das Gesundheitswesen, die durch aggressives Verhalten entstehen. Das
ist eine berechtigte Fragestellung.
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2. |
Die Auswirkungen aggressiven Verhaltens haben zwei
Vorfragen: Was sind die Ursachen für die Aggressionsbereitschaft und
durch welche Einflüsse wird eine latente Agressivität gefördert?
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3. |
Medizinische Studien stellen organische
Erscheinungen in den Vordergrund (
biologische Quelle der Wut,
Pädophilie durch Entwicklungsstörung). In der strafrechtlichen Praxis wird
deshalb zwischen der Einsichts- und der Steuerungsfähigkeit
unterschieden. Die Einsichtsfähigkeit ist das Vermögen, die
absehbaren und schädlichen Folgen für sich selbst, für andere oder
für wertvolle Güter zu erkennen. Die Steuerungsfähigkeit betrifft
hingegen das Vermögen, nach dieser Einsicht auch zu handeln.
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4. |
Wegen der Ursachen kommen jedoch auch wirtschaftliche,
soziale und persönliche Lebensumstände zum Tragen.
Erst
kommt das Fressen, dann die Moral, schrieb
Bertolt Brecht zu recht.
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5. |
Mich hat eher die von Basil Bernstein gegründete Linie der
Sozialforschung überzeugt, nach der für das Denken, Sprechen und
Handeln soziale Faktoren ausschlaggebend sind (
Killerspiele machen keine Killer).
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6. |
Danach sind Medien, Spiele und Bezugsgruppen vor allem in
der Lage, Neigungen und Bereitschaften zu fördern, Beißhemmungen
abzubauen und, medizinisch betrachtet, die Steuerungsfähigkeit
zu behindern. Sie sind aber nicht die Ursache für die
Aggressionsbereitschaft. |
Die Anlass
gebende Meldung dürfte deshalb eher so zu werten sein, dass Medien in
der Lage sind, vorhandene Agrressionspotentiale zu fördern und zum
Durchbruch zu verhelfen. Auch dem gilt es entgegen zu steuern.
Marita
Willemsen, Gewalt
in Medien macht aggressiv und erhöht Kosten im Gesundheitswesen,
wissenschaft-aktuell.de 03.12.2007
Florian
Rötzer, Mediengewalt senkt beim Betrachter
Aggressionshemmung, Telepolis 10.12.2007
Gehirn-Scans haben gezeigt, dass das Betrachten von Filmen mit
Gewaltdarstellungen bestimmte neuronale Wirkungen verursacht.
Einfluss von Computerspielen besser als sein Ruf, Heise online
15.12.2007
Florian
Rötzer, Mediale Gewalt verhindert reale Gewalt,
Telepolis 09.01.2008
Mimesis oder Katharsis ist nach einer Studie über die befriedende
Wirkung von Kinofilmen mit Gewaltdarstellung die falsche Alternative
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Gewalt in den Medien wird von Kindern
auf lange Sicht
verinnerlicht
04.12.2007: Mediengewalt erhöht bei Kindern erst auf lange Sicht ihre
Gewaltbereitschaft, wohingegen bei Erwachsenen Gewaltbereitschaft bloß
kurzzeitig gefördert wird. Dieses Ergebnis einer Meta-Studie steht im
Einklang mit Theorien, nach denen aufgrund gefestigter Ansichten und
Vorstellungen bestimmte Effekte nur kurzzeitig auftreten. Kinder
verfügen jedoch noch nicht in einem verstärkten Maße über solch
gefestigte Verhaltensweisen. Sie sind demnach eher in der Lage,
Gewaltbereitschaft durch Beobachtung zu verinnerlichen – mit
langfristigen Folgen für z.B. die Aggressivität ihres Verhaltens oder
das Ausmaß ihrer Hilfsbereitschaft.
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aus:
Gewalt
in den Medien wird von Kindern auf lange Sicht verinnerlicht,
Polizei-Newsletter 03.12.2007
Kinder
haben einen starren Nachahmungs-Automatismus, Telepolis 06.12.2007 |
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Altersverifizierung |
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20.10.2007:
Nicht unerwartet hat der Bundesgerichtshof am 18.10.2007 entschieden - I
ZR 102/05, dass zur Überprüfung des Alters (
Adult Verification System) im Zusammenhang mit
jugendgefährdenden Webangeboten die Plausibilitätsprüfung anhand einer
Personalausweisnummer nicht ausreicht. Mit dieser einfachen Form
arbeitet der Porno-Anbieter
ueber18.de und das sehr zum Leidwesen seines Konkurrenten
X-Check, der das aufwändige und
teure
Post-Ident-Verfahren
einschließlich
PIN-Verfahren
einsetzt.
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BGH
reicht Check der Ausweisnummer als Zugangshürde für Online-Pornos nicht
aus, Heise online 19.10.2007 |
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kein verschärfter Jugendschutz |
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15.10.2007:
Der umstrittene Entwurf zur Änderung
des Jugendschutzgesetzes (JuSchG) mit seinen Bestimmungen zum Verbot "Gewalt
beherrschter" Computerspiele und Testkäufen von Heranwachsenden im
Handel ist zunächst komplett vom Tisch, meldet
Familienministerium legt geplante Jugendschutzverschärfung komplett auf
Eis, Heise online 15.10.2007
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Mit ihrer unbedarften Forderung nach jugendlichen Testkäufern für
Tabak, Alkohol und jugendgefährdenden Computerspielen hatte die
Bundesfamilienministerin ganz überwiegend Kritik hervorgerufen. Unter
den wenigen Fürsprechern fällt besonders Professor Pfeiffer auf:
Debatte
um Verschärfung des Jugendschutzes. "Effektiver Kinderschutz",
sueddeutsche.de 15.10.2007
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Bullying, Slapping, Snuffing |
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27.09.2007:
Als Mobile Bullying werden Aufnahmen mit
Mobiltelefonen genannt, die Andere in peinlichen Situationen zeigen.
Happy Slapping ist das grundlose Schlagen
Anderer. Snuffing schließlich ist der
zusammenfassende Begriff für Videos von Morden, Vergewaltigungen oder
anderen Gewaltexzessen. Solche Aufnahmen werden pausenlos gefilmt und
verbreitet; das Internet und vor Allem die Mobiltelefonie machen es
möglich.
Wie soll man diese Moden nennen? Ekelhaft? Entwürdigend? Asozial? Passt
alles.
Die Kommunikationsforscherin Grimm hat die Phänomenen untersucht und
festgestellt, dass 43 % aller Jugendlichen Gewaltvideos aus eigener
Erfahrung kennen und viele eine erhebliche Furcht davor entwickelt haben,
ihrerseits in Gewaltvideos abgebildet und dadurch als Opfer abgestempelt
zu werden.
Studie:
Gewaltvideos verbreiten sich auf Handys von Jugendlichen, Heise
online 27.09.2007
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Diese Angst
ist nicht neurotisch, im Sinne von krankhaft, sondern sehr real.
Aus der kriminologischen Opferforschung (
Viktimologie) ist bekannt, dass bestimmte Verhaltensweisen,
Herkünfte und Merkmale die Hemmschwelle von Tätern wegen Gewalttaten
senken gegenüber anderen Mitmenschen, die selbstbewusst auftreten und
Stärke verkörpern. Als die
Kriminologie als eigenständige Disziplin noch gar nicht bekannt war,
berichtete der Sozialwissenschaftler
Jan
Philipp Reemtsma in den 70-er Jahren des letzten Jahrhunderts bereits
von dem Phänomen des Geschlagenen, der allein
dadurch, dass er als Geschlagener wahrgenommen wird, die Hemmschwelle
Anderer senkt, ihn ihrerseits zu schlagen (vergewaltigen, erniedrigen
oder ausbeuten) zu können.
Dieser Teufelskreis kann nur mit Hilfe anderer Mitmenschen
durchbrochen werden, die sich gegen solchen menschenverachtenden Moden
wenden und konsequent, zur Not auch handgreiflich, "Nein" zu ihnen sagen.
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Killerspiele machen keine Killer |
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25.08.2007:
Basil
Bernstein hat in den fünfziger Jahren des vergangenen Jahrhunderts
den Zusammenhang zwischen Denken, Sprechen und Handeln erkannt. Er
leitete daraus ab, dass sich Unterschichts- und Mittelschichtskinder
erkennbar in ihrem Sprech- und Handlungsverhalten unterscheiden und dass
ein enger Zusammenhang zwischen dem Denken, dem Sprachverhalten und
schließlich dem Gebärden- und Aggressionsverhalten der beobachteten
Kinder aus verschiedenen Herkünften besteht.
In den siebziger Jahren kamen die Medienwissenschaftler zu der
Erkenntnis, dass Massenmedien zwar in der Lage sind, vorhandene
Meinungen, Vorurteile und Vorbehalte zu stabilisieren und zu fördern,
aber nicht auslösen können. Mit anderen Worten: Wenn sie beim Leser oder
Zuschauer auf fruchtbaren Boden fallen, können sie ihn bestärken, nicht
aber wegen seiner Meinungen umorientieren.
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Seit geraumer Zeit sind die Killerspiele im Blickpunkt des öffentlichen
Interesses. Ihnen wird vorgeworfen, mit ursächlich für Amoktaten und
verantwortlich für eine zunehmende Verrohung von Kindern, Jugendlichen
und Heranwachsenden zu sein.
Vermutlich stimmt es, dass jedenfalls der Umgang männlicher
Jugendlicher miteinander gewalttätiger und härter geworden ist. Die
Ursachen dafür dürften weniger im Medienkomsum zu suchen sein, als in
den erwarteten Zukunftsaussichten, der Fragmentierung gesellschaftlicher
Bezugsgruppen und einer funktionsuntüchtigen sozialen Kontrolle.
So nimmt es nicht Wunder, dass sich vermehrt eine realistische
Bewertung von Killerspielen durchsetzt:
Thomas
Hartmann, Gewalt muss sein. Warum Killerspiele keine
Amokläufer machen, Telepolis 25.08.2007
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35 Jahre Ballerspiele |
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01.08.2007:
Gewaltverherlichende Spiele sind besonder umstritten im Zusammenhang
mit jungen Amokläufern. Aber schon die Diskussionen in den Siebziger
Jahren des letzten Jahrhunderts im Zusammenhang mit den
Manipulationsvorwürfen gegen die Bild-Zeitung und den Springer-Konzern
haben die Erkenntnis gebracht, dass Publikationsmedien Vorurteile und
vorgefasste Prägungen unterstützen und fördern, nicht aber verursachen
können.
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Abseits der populistischen Meinungen scheinen sich auch jetzt die
Fachleute wieder darauf zu besinnen.
Einen Überblick über die jetzt 35-jährige Geschichte der Ballerspiele
(Ego-Shooter) gibt:
Mark
Lederer, Vor 35 Jahren begann die Laufbahn des
Ego-Shooters, Telepolis 01.08.2007
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Cyberfahnder |
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© Dieter Kochheim,
11.03.2018 |