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Juli 2008
allg Meldung 10.07.2008  
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Ein hervorragender Dienst: zuständiges Gericht. Sie geben die Postleitzahl oder den Ortsnamen ein und der Dienst nennt Ihnen die zuständigen Ordentlichen Gerichte und in Niedersachsen auch das Insolvenz- und das Mahngericht mit ihren übergreifenden Zuständigkeiten, nicht aber das Registergericht, das ebenfalls für mehrere Landgerichtsbezirke zuständig ist. Auch die Gerichte der besonderen Gerichtsbarkeit und die Staatsanwaltschaft werden angezeigt.
 

 
Bei der Nagelprobe patzt die Anwendung. "Garbsen" gehört überwiegend in die Zuständigkeit des Amtsgerichts Neustadt am Rübenberge und wegen eines besonderen Klientels in die des Amtsgerichts Hannover (südlicher Teil). Das wird aber vollständig unterschlagen.

Mehr wird man von einem kostenlosen Angebot nicht erwarten dürfen.

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© Dieter Kochheim, 11.03.2018