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 |  Zusammen mit 
		der Untreue (
  § 266 StGB) bildet der Betrug (  § 263 StGB) des Kern des klassischen Vermögensstrafrechts. Im Hinblick auf die Cybercrime ist von Bedeutung der Computerbetrug ( § 263a StGB), der anstelle eines getäuschten Menschen die 
		rechtswidrige Manipulation eines automatischen 
		Datenverarbeitungsvorgangs setzt. Mit seinem
		Urteil vom 26.04.2001 hat der BGH 
		seine Rechtsprechung zum Offertenbetrug fortgesetzt 
		 (1). Es geht dabei um 
		Angebotsschreiben, die äußerlich wie Rechnungen aufgemacht sind und über 
		eine nicht bestehende Forderung täuschen sollen. Der BGH sieht solche 
		Offerten jedenfalls dann als einen versuchten Betrug an, wenn die 
		typischen Rechnungsmerkmale in den Vordergrund gestellt werden und die 
		Hinweise darauf, dass es sich nur um ein Angebot handelt, nur im 
		Kleingedruckten zu finden sind. 
 
 |  Zur Täuschung führt der BGH aus:
 
    Die Täuschungshandlung besteht nach dem Wortlaut des Gesetzes in der 
		Vorspiegelung falscher oder in der Entstellung oder Unterdrückung wahrer 
		Tatsachen. Als Tatsache in diesem Sinne ist nicht nur das tatsächlich, 
		sondern auch das angeblich Geschehene oder Bestehende anzusehen, sofern 
		ihm das Merkmal der objektiven Bestimmtheit und Gewißheit eigen ist 
		(...). Hiernach ist die Täuschung jedes Verhalten, das objektiv 
		irreführt oder einen Irrtum unterhält und damit auf die Vorstellung 
		eines anderen einwirkt (...).  (2) 
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      |  |  Mit dem Vorwurf des Betruges (
  § 263 StGB) habe ich mich besonders tief 12 Jahre lang auseinander 
		setzen müssen. Dabei habe ich festgestellt, dass sich die meisten Fälle 
		bereits mit zwei einfachen Fragen darauf testen lassen, ob wirklich ein 
		Betrug vorliegt: 
			
				| 1. | Hat er gelogen? |  
			| 2. | Was hat er dafür bekommen? |  Müssen Sie nur eine der beiden Fragen mit "nein" beantworten, ist der 
		Wurm drin im Sachverhalt.
 
 |  Der Schnelltest missachtet alle Besonderheiten und erhebt überhaupt 
		nicht den Anspruch, die ausgefeilte Rechtsprechung, die Feinheiten 
		zwischen Vorbereitung und Versuch, Garantenpflichten und vielen 
		Problemen mehr berücksichtigen zu können.
 Aus den Erfahrungen mit dem komplexen Regelgehalt des Betrugsvorwurfs 
		würde ich mir so einfache Vorschriften wünschen, wie es sie in 
		Frankreich geben soll: Wer einen ungedeckten Scheck gibt, wird bestraft. Und meinetwegen nur zu einer (schmerzhaften) Geldbuße. Einfache Regel, 
		einfache Folge. Punkt.
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