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September 2008
15.09.2008 Onlinedurchsuchung
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Dass ich es für falsch halte, isoliert im BKA-Gesetz die Onlinedurchsuchung einzuführen, nicht aber in der im Endeffekt übergeordneten StPO, dürfte hinlänglich klar sein (1). Die Berichterstattung über die Anhörung des Innenausschusses des Bundestages wegen der Reform des BKAG lässt hingegen vermuten, dass die Berichterstatter zwei verschiedene Veranstaltungen wahrgenommen haben.

beschränkt sich auf die Wiedergabe der Äußerungen von Markus Hansen vom Unabhängigen Datenschutzzentrum - ULD - Schleswig-Holstein (2). Das ULD äußert sich gerne, häufig und in der Sache immer unverkennbar. Die Onlinedurchsuchung könnte allein deshalb ein unbrauchbares Mittel sein, weil die durch sie erhobenen Daten verfälscht sein oder von falschen Leuten, also Unbeteiligten stammen könnten. Die Infiltration könnte zudem Lücken aufreißen, die Trittbrettfahrer ihrerseits zu unlauteren Angriffen ausnutzen könnten.

Wenn es denn schon sein müsste, dann sollte die Onlinedurchsuchung nur in der Weise durchgeführt werden, dass die genutzte Soft- oder Hardware direkt am überwachten Gerät installiert wird.

Zum ersten Teil ist zu sagen, dass auch die Ermittlungsbehörden Erfahrungen damit haben, Quellenkritik zu betreiben. EDV-Daten haben per se eine schlechte Beweisqualität und müssen regelmäßig im Licht anderer Erkenntnisse betrachtet werden. Wegen des Quellenzugriffs ist nichts zu erinnern: Das ist auch aus meiner Sicht richtig so.

legt den Schwerpunkt eher auf die Fragen nach der Gewaltenteilung (3) und referiert auch die wohlwollenden Expertenstimmen.
 

 
Ich hingegen komme mir wie eine sich unablässig drehende Gebetsmühle vor: Ich glaube es, dass die Landes- und Bundespolizeien zur Gefahrenabwehr die Onlinedurchsuchung im Einzelfall brauchen. Ich glaube das auch wegen der Verfassungsschutzämter.

Nur kann es nicht sein, dass die im Kriminalitätsvorfeld erhobenen Informationen hinterher nicht im Strafverfahren verwertet werden dürfen. Das wäre ein Signal dafür, dass der Gesetzgeber die vorsorgliche Gefahrenabwehr über die Verfolgung begangenen Unrechts stellt, also den Polizeistaat über die Rechtssicherheit stellt.

Das kann ernsthaft nicht gewollt sein.

Meine Vorschläge sind bekannt (1).

16.09.2008: darf nicht fehlen und läuft hinterher. Burkhard und Claudia Schröder meinen: Die Regierungskoalition ist offenbar entschlossen, den "heimlichen Zugriff auf informationstechnische Systeme" zu erlauben, obwohl bisher weder auch noch nur ansatzweise feststeht, wie das technisch möglich sein könnte noch nachprüfbare Fakten vorgelegt wurden, ob jemals eine so genannte "Online-Durchsuchung" erfolgreich stattgefunden hat. (4)

Darf es ein Löffelchen Unfug mehr sein? Wegen der ersten Dummheit, die Frage nach dem Ob, siehe den Cyberfahnder, und wegen der zweiten nach den Erfolgsfällen: Solche Informationen, die knapp an den Kernbereich der persönlichen Lebensführung kratzen, gehen der journalistischen Meute wirklich nichts an.
 

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(1) zuletzt: BKAG: Verriss vom Ruheständler

(2) Experte: "Online-Durchsuchung trifft schnell den Falschen", tecchannel 15.09.2008
 

 
(3) Für und Wider im Bundestag zur geplanten Novelle des BKA-Gesetzes, Heise online 15.09.2008

(4) Burkhard und Claudia Schröder, Des Zierckes neue Gesetze, Telepolis 16.09.2008
 

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© Dieter Kochheim, 11.03.2018