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August 2009 |
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schriftliche Lügen | Politikerschelte |
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Die Schriftuntersuchung beruht auf einer anerkannten wissenschaftlichen Methode und widmet sich vor allem der Urheberschaft einer Handschrift (2). Die Besonderheiten, die links aufgeführt werden, gehören zu den Charakteristika, die sie untersucht und bewertet. Ihre Schwäche ist, dass sie als Erfahrungswissenschaft keine besonders hohen Wahrscheinlichkeitsaussagen treffen kann und recht häufig nur eine überdurchschnittliche Wahrscheinlichkeit attestiert. Noch erheblich schlechter sieht es beim Lügendetektor aus, den der BGH (3) zu Recht (4) als Beweismittel im Strafverfahren ausschließt. Die Kombination beider Methoden muss ihre Schwächen berücksichtigen.
Im Hinblick auf den Lügendetektor kann man ihr zugute halten, dass
weitere Messwerte und Erkenntnisquellen in die Gesamtbetrachtung
einbezogen werden. Das kann sie präzisieren. In Bezug auf die
Schriftuntersuchung hat sie den Vorteil, dass keine vergleichende
Betrachtung verschiedener Schriften gefordert ist, sondern die
Besonderheiten einer einzelnen Schrift untersucht wird. Beide Umstände
könnten den Aussagewert erheblich verbessern. Wegen seines Wertes
insgesamt
bleibe ich jedoch skeptisch. |
Ein böser Mensch, dieser Rudolf Stumberger, wenn er so schreibt wie in dem Zitat oben. Er berichtet vom bayerischen Mittelstandstag 2008 und verallgemeinert, was das Zeug hält (5). |
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Anmerkungen | |||||
(2) Schrifterkennung, Kriminaltechnik |
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Cyberfahnder | |||||
© Dieter Kochheim, 11.03.2018 |