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August 2009 |
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Skype-Wanze veröffentlicht |
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Die Beschränkung auf Skype greift zu kurz. Insgesamt geht es um die Quellenüberwachung, also die Überwachung der Kommunikation und der Arbeitsvorgänge im Endgerät bei der Datenverarbeitung und bevor eine Verschlüsselung einsetzt. In Bezug auf die Onlinedurchsuchung sind drei Formen zu unterscheiden, von denen die erste, die Überwachung der Online-Kommunikation, von § 100a StPO zugelassen sind und die beiden anderen Formen bislang keine Regelungen in der Strafprozessordnung haben. Als ich die Demonstration eines Programms zur Quellenüberwachung sah, überkamen mich ungute Gefühle: Das, was kommerzielle Anbieter können, ist auch kriminellen Entwicklern möglich.
Was passiert eigentlich, wenn sich ein Entwickler solcher Programme von
Kriminellen kaufen lässt, damit sie Überwachungen abwehren und selber
einsetzen können? |
Davon ist die Skype-Wanze nur eine Funktion von mehreren, so dass noch nicht der Super-GAU eingtreten ist. Ein Anlass zur Sorge bleibt dennoch. |
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Anmerkungen | ||||||||||
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Cyberfahnder | ||||||||||
© Dieter Kochheim, 11.03.2018 |