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		| Vorratsdaten 
  Die Vorratsdatenspeicherung wird nicht auf das beschränkt, was nach 
		der Eilentscheidung des Bundesverfassungsgerichts ohnehin schon geltende 
		Rechtslage ist. Der Zugriff wird auf die Vorratsdaten für den Bereich 
		der Strafverfolgung ausgesetzt, soweit es sich um Bundesbehörden 
		handelt. Ein Zugriff darf nur noch zur Abwehr schwerer Gefahren für 
		Leib, Leben und Freiheit einer Person erfolgen. Das bedeutet zum 
		Beispiel, dass künftig nicht mehr bei Subventionsbetrug, Verstößen gegen 
		das Betäubungsmittelgesetz, Arzneimittelgesetz oder Steuerhinterziehung 
		auf die Daten zugegriffen werden kann. Das ist bislang nach der 
		Eilentscheidung möglich. 
 Leider ist die Speicherung der Daten europarechtlich vorgegeben. Erst 
		der Karlsruher Richterspruch wird Klarheit darüber schaffen, ob diese 
		Vorgaben mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Ich bezweifle das und halte 
		an meiner Klage fest.
  (1) |  
		| Internetsperren 
  Künftig gilt, dass wir den Grundsatz Löschen statt Sperren anstatt 
		Löschen vor Sperren vereinbart haben. Dazu setzen wir jetzt auf 
		wirkungsvolle Maßnahmen. Die Zusammenarbeit zwischen BKA und dem 
		internationalen Providernetzwerk INHOPE ist der Schlüssel für das 
		effektive Löschen kinderpornografischer Inhalte. Danach sollen Seiten 
		mit kinderpornografischem Material auf ausländischen Seiten – nur hier 
		besteht das Problem – unter Einschaltung der jeweiligen nationalen 
		Sicherheitsbehörden vom Netz genommen werden. Das erhöht den Druck auf 
		alle Beteiligten. Ich bin zuversichtlich: Nach einem Jahr werden alle 
		sehen, dass wir einen neuen, besseren Weg beschreiten.  (1) |  
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  Mit den 
		Aussagen der Koalitionsparteien setzt sich Stefan Krempl in der  auseinander  (1) 
		und interviewt schließlich die neue Bundesjustizministerin 
		Leutheusser-Schnarrenberger. Sie äußert sich unter anderem über die 
		Vorratsdatenhaltung und die Internetsperren. Danach kann man schon etwas 
		Panik bekommen  (2). 
		   Wir werden 
		den Zugriff der Bundesbehörden auf die gespeicherten Vorratsdaten
	 der Telekommunikationsunternehmen bis zur Entscheidung des 
		Bundesverfassungsgerichts über die Verfassungsmäßigkeit der Vorratsdatenspeicherung 
		aussetzen und bis dahin auf Zugriffe zur Abwehr einer konkreten Gefahr für 
		Leib, Leben und Freiheit beschränken  (3). 
		Das ist die Aussage im Koalitionsvertrag (S. 98). Das ist der neuen und 
		älteren Justizministerin zu wenig und selbst die von wenig 
		Entscheidungsfreude getragenen Eilentscheidungen des BVerfG gehen ihr 
		nicht weit genug 
		 (4). 
		Die Bundesbehörden sollen künftig nicht nur bis zur Entscheidung des BVerfG nur
		 zur Abwehr schwerer Gefahren für Leib, Leben und Freiheit einer 
		Person auf Vorratsdaten zugreifen dürfen - also nur bei schlichtem 
		Polizeirecht, sondern zur Strafverfolgung überhaupt nicht mehr (siehe  links oben). In der Strafverfolgung auf Bundesebene sind der 
		Generalbundesanwalt, das Bundeskriminalamt und die Bundespolizei tätig. 
		Die werden sich ebenso freuen wie der Finanzminister, dem die Einnahmen 
		aus der Tabaksteuer wegen der nicht verfolgbaren Schmuggelware 
		wegbrechen. 
		Die Justizministerin wendet sich besonders gegen die Verfolgung von 
		Betäubungsmittel-, Steuer- und anderen Straftaten, die sie von 		
		 § 100g StPO ausgenommen sehen will. Das BVerfG hat dagegen den 
		Anwendungsbereich dieser Vorschrift auf den  Straftatenkatalog des  § 
		100a Abs. 2 StPO
		vorläufig beschränkt. 
 
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  Die 
		Lockerheit, mit der hier argumentiert wird, verursacht mir Schaudern. 
		Der Katalog greift nicht bei jedem Subventionsbetrug, sondern nur bei 
		seinen besonders schweren und bandenmäßigen Formen, nicht bei jeder 
		Steuerhinterziehung, sondern nur bei den gewerbs- oder bandenmäßigen 
		Formen, nicht bei allen BtM-Straftaten, sondern nur bei den besonders 
		schweren, gewerbs-, banden und vereinigungsmäßigen Formen, und soweit 
		das Arzneimittelrecht betroffen ist, nur beim banden- oder 
		gewerbsmäßigen Doping. Die Täter wegen dieser durchweg schweren und 
		gesellschaftsfeindlichen Straftaten meint die Justizministerin besonders 
		schützen zu müssen. Chapeau! 
		 Dass sie 
		an ihrer Klage gegen die Vorratsdatenhaltung festhalten will, ist von 
		naturgesetzlicher Vorherbestimmbarkeit. Wenn ich recht informiert bin, 
		hat sie jedoch nicht geklagt, sondern sich beschwert. Kleiner Fehler. 
		Kann ja mal vorkommen. 
		 Wie die 
		Justizministerin das Ziel der Koalition fördern will, die 
		Internetkriminalität verstärkt zu bekämpfen, entnehme ich dem Interview 
		nicht. Und schon gar nicht, wie das ohne dem, jedenfalls punktuellen, 
		Zugriff auf Vorratsdaten möglich werden soll. 
		 Entgegen 
		den Internetsperren setzt die Justizministerin jetzt auf wirkungsvolle 
		Maßnahmen. Kinderpornos sollen gelöscht werden. Prima, das finde ich auch. Dazu soll ein internationales Providernetzwerk herhalten. Das mag 
		gegenüber großen und bekannten Rogue Providern funktionieren, nicht aber 
		bei denen, die getarnte IPs und Domänen gegen neugierige Frager 
		abschotten. 
		 Nach einem 
		Jahr werden wir vor einem Scherbenhaufen stehen. 
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