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Juni 2010
27.06.2010 Datenschutz
     
zurück zum Verweis zur nächsten Überschrift Datenschatten in der Überwachungsgesellschaft

 

 

 
Von Matthias Becker ist bei Telepolis das Buch "Datenschatten" erschienen (1). Er beschäftigt sich mit den Methoden der elektronischen Überwachung, den Beweggründen der Überwacher und dem Unbehagen der Überwachten. Ihm geht es um die Fragen: Wie beeinflusst der Datenschatten die sozialen Beziehungen? Wie verändert er die Machtverhältnisse zwischen Staat und Bürger, Polizei und Bevölkerung, im Büro und der Fabrik? (S. 5)

Becker trennt nicht immer sauber zwischen dem, was er selber den Datenschatten nennt, und der Präsenz von Überwachung. Der Datenschatten ist die Spur, die man tagtäglich beim Onlinebanking, bei der mobilen Kommunikation, durch Überwachungskameras in öffentlichen Räumen und bei anderen Gelegenheiten hinterlässt. Wer auf sie alle oder auf Teile davon zugreifen kann, kann zugleich auch ein Profil und ein Abbild der Handlungen des Überwachten erstellen.

Eine präsente und wahrgenommene Überwachung erfolgt durch die Kamera in der Bank, die auf den Geldautomaten ausgerichtet ist, das Blitzgerät an der Ampelanlage, die Kamera auf öffentlichen Plätzen und besonders stark: Die elektronische Fußfessel. Zwischen dieser Art der Überwachung und den Datenschatten, die durch andere Informationssammlungen (Vorratsdaten, Kontobewegungen u.a.) hervorgerufen werden, trennt Becker nicht immer genau genug.

Nehmen wir die elektronische Fußfessel als ein extremes Beispiel. Sie dient dazu, Gefangenschaft zu vermeiden und die droht nicht jedermann. Die Fußfessel muss als Drohung begriffen werden, sonst funktioniert sie nicht.

Etwas anderes sind die diffusen Datenschatten und die Überwachung im Geheimen, auf die Becker anspricht (siehe Kasten rechts). Auch insoweit wäre eine differenzierte Betrachtung angezeigt gewesen. Ich gebe ihm recht darin, dass es nicht auf die Art der Überwachung ankommt, sondern darauf - und darin unterscheiden wir uns - welche Erhebungs- und Verwertungsregeln bestehen und wie sie kontrolliert werden.
 

 
Die Formen der Überwachung unterscheiden sich, je nachdem, in welchem Bereich sie zum Einsatz kommt. Im zwischenmenschlichen Bereich muss sie anders aussehen als in Organisationen wie Unternehmen oder Verwaltungen. Die Macht der Überwacher beruht nicht darauf, welche Technik sie zur Verfügung haben, sondern inwieweit sie die Regeln bestimmen können.
 
Überwachung soll abschrecken und einschüchtern. Sie soll Fehlverhalten riskant machen. Damit kommuniziert sie eine Drohung. Stellt sich allerdings heraus, dass hinter dieser Drohung nichts steht, erfüllt sie lediglich eine merkwürdig rituelle Funktion. Die Überwachungskameras repräsentieren die Anwesenheit der Kontrollmacht, obwohl sie nicht zu sehen ist, wie das Kruzifix im Klassenzimmer die spirituelle Gegenwart des Erlösers. Wo der Einsatz von Überwachungstechnik mehr sein soll als ein kommunikativer Akt, ist entscheidend, dass sie sich verbirgt. Das ist in überraschend vielen Fällen der Fall: Die Methoden der Marktforscher, Detektive, Polizisten und Agenten beruhen auf Täuschung und Geheimhaltung. Sie müssen verdeckte Ermittler sein. Überwachung, die den Überwachten keine Regeln vorschreiben kann, muss täuschen und sich verstecken. Sie muss verschleiern, wie sie funktioniert.
 
Zunächst aber, das ist ein Allgemeinplatz, kommuniziert Überwachung Misstrauen. Mit unterschiedlichen Folgen legt es den Überwachten nahe, zur Täuschung Zuflucht zu nehmen. Je nach dem, wie leicht das möglich ist, verfehlt Überwachung dann ihr Ziel und führt zu weniger statt zu mehr Kontrolle. Das Misstrauen, das in der Überwachung zum Ausdruck kommt, richtet sich aber nicht nur gegen die Überwachten, sondern auch gegen den Überwacher selbst. Sie ist das Kennzeichen einer Macht, die sich nicht darauf verlassen kann oder nicht verlassen will, dass man ihre Wünsche befolgt. Eskalierende Überwachung zeigt Schwäche. Die Allmachtsphantasien der Sicherheits-Funktionäre sind kompensatorisch: Sie haben Angst vor der Bevölkerung.
 
Becker (S. 161 - 162)
 

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Becker: Es geht beim Fahnden im Internet also auch um Alltagskriminalität?
Kochheim: Ich hoffe doch. Die „kleine Kriminalität“ ist im Internet alltäglich. Ich denke da an Betrügereien bei eBay, Täuschungen über die eigene Identität oder an Foren, wo diskriminierende Bilder abgelegt werden. Solche Formen der Kriminalität haben sich weit verbreitet hat und führen zu viel sozialem Unfrieden.
 
Becker: Verstehen Sie als Staatsanwalt das Unbehagen in der Bevölkerung, wenn Daten in der Fläche erhoben werden und dann der Justiz zur Verfügung stehen – wie es bei Vorratsdatenspeicherung der Fall ist?
Kochheim: Selbstverständlich. Auch ich laufe mit einem Handy herum und mein Aufenthaltsort wird sich ein halbes Jahr lang nachvollziehen lassen. Andererseits haben wir wegen der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung das Riesenproblem, dass wir bestimmte Delikte überhaupt nicht verfolgen können. An die Vorratsdaten kommen wir nur bei Delikten, die mit mehr als fünf Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden. Der ganze große Bereich der einfachen Kriminalität, der für die Bevölkerung ausgesprochen belastend ist, lässt sich dagegen nicht verfolgen. Was ist mit Beleidigung oder Nachstellen im Netz? Wenn wir bei solchen Taten nicht die IP-Adressen ermitteln können, entsteht ein rechtsfreier Raum.
 
Telefoninterview vom 07.12.2009
 

 
Becker geht es um eine grundsätzliche Kritik am Entstehen und an der Auswertung der Datenschatten als geheimer Prozess und an der präsenten Überwachung überhaupt.

Die Kehrseite davon artet leicht zur Maschinenstürmerei einerseits oder zur Hilflosigkeit andererseits aus. Das habe ich Becker anhand der Vorratsdatenspeicherung deutlich zu machen versucht (siehe Kasten links): Wenn in Bezug auf "kleine" Betrügereien, Identitätsdiebstahl, Nachstellungen und Verleumdungen keine Rechts- und Strafverfolgung mehr möglich sind, weil die Datenspuren nicht mehr zur Verfügung stehen (sprich: Verkehrsdaten), dann muss eine allgemeine Verunsicherung eintreten. Ihre Folgen sind: Verdrossenheit gegen Staat und Gesellschaft, Apathie oder Faustrecht. Ich möchte weder das Eine noch das Andere.

Globaler Handel, Internet, verzögerungsfreie Kommunikation und die Vorzüge der Informationsgesellschaft können nur funktionieren, wenn dabei Datenschatten entstehen.

Deshalb sind auch die Verwertungsregeln so überaus wichtig. Missbräuche, mit denen verschiedene große Unternehmen bekannt geworden sind, lassen sich damit nicht grundsätzlich vermeiden. Dazu braucht es zusätzliche Kontrollmaßnahmen, Sicherheitsstrukturen und Sanktionen.

Beckers undifferenzierte Betrachtung verschiedener Formen und Zwecke der Überwachung behindern ihn offenbar dabei, die Probleme in ihrer wahren Dimension zu sehen.
  

 
Der konsequente Verzicht auf Datenschatten und Überwachung führt zurück in die vor-informationstechnische Gesellschaft und in den Nachtwächterstaat. Die wirtschaftlichen und persönlichen Freiheiten, die die Gegenwart möglich macht, brauchen ein Korrektiv. Das ist die Rechtsstaatlichkeit und die Rechtsschutzgewährung. Damit sie greifen, muss der Staat die Einhaltung von Regeln überwachen und dazu muss er auch rückwirkend auf Datenschatten zugreifen können.

Dasselbe gilt für die Wirtschaft. Wenn sie keinem Vertrag im Onlineverkehr vertrauen kann, dann können irgendwann keine Leistungen mehr per Netz getauscht werden. Die Leichtigkeit, Schnelligkeit und Ortsunabhängigkeit des Dienstleistungs- und Warenverkehr bleiben schnell auf der Strecke, wenn sie mit Beliebigkeit und Unverantwortlichkeit verbunden werden.

Die Gefahren des Missbrauchs von Datenschatten lassen sich nicht bestreiten. Der Verzicht auf Kontrolle und auf gespeicherte Daten verhindert hingegen die Verlässlichkeit des Rechtsstaates. Wir brauchen ein ausgewogenes System, das Überwachung zulässt und die Überwacher effektiv überwacht.

15.07.2010: Beckers Replik ist äußerst freundlich ausgefallen:
Matthias Becker, "Eine grundsätzliche Kritik am Entstehen und an der Auswertung der Datenschatten", Blog 14.07.2010
 

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(1) Matthias Becker, Datenschatten. Auf dem Weg in die Überwachungsgesellschaft? Heise 2010
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© Dieter Kochheim, 11.03.2018