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Selten wird eine gerichtliche Entscheidung wohlwollend und gar liebevoll
journalistisch referiert und gewürdigt. Peter Mühlbauer
liefert in
dieses seltene Ereignis
(1):
In einem bislang nicht veröffentlichten Urteil des Amtsgerichts
Wiesloch vom 20.06.2008 - 4 C 57/08
(2)
- werden danach einer nicht genannten Bank unangenehme Wahrheiten im
Zusammenhang mit dem
Homebanking und dem in der Tat nicht mehr einsatzfähigen
TAN-Verfahren um die Ohren gehauen.
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Die Entscheidung betrifft einen ganz klassischen
Phishingfall unter Einsatz einer
Finanzagentin und einem
Bargeld-Transfer per Western Union nach Russland. Alle Vorurteile
werden davon bedient. Der Schaden betrug schmerzhafte 4.127,67 Euro.
Die beiden Artikel sprechen für sich.
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