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Juli 2008
07.07.2008 Haftung für Phishing-Schäden
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Selten wird eine gerichtliche Entscheidung wohlwollend und gar liebevoll journalistisch referiert und gewürdigt. Peter Mühlbauer liefert in dieses seltene Ereignis (1):

In einem bislang nicht veröffentlichten Urteil des Amtsgerichts Wiesloch vom 20.06.2008 - 4 C 57/08 (2) - werden danach einer nicht genannten Bank unangenehme Wahrheiten im Zusammenhang mit dem Homebanking und dem in der Tat nicht mehr einsatzfähigen TAN-Verfahren um die Ohren gehauen.
 

 
Die Entscheidung betrifft einen ganz klassischen Phishingfall unter Einsatz einer Finanzagentin und einem Bargeld-Transfer per Western Union nach Russland. Alle Vorurteile werden davon bedient. Der Schaden betrug schmerzhafte 4.127,67 Euro.

Die beiden Artikel sprechen für sich.
 

 

 

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(1) Peter Mühlbauer, Der Wert der Lebenserfahrung, Telepolis 07.07.2008
Das Amtsgericht Wiesloch setzt der Risikoexternalisierung im Online-Banking Grenzen

(2) Joerg Heidrich, Bank haftet für Schäden durch Phishing-Attacke, Heise online 04.07.2008
 

 

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© Dieter Kochheim, 11.03.2018