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Vermögenstransfer 3 | |||||||||||
Auslandsüberweisungen per Bargeldtransfer | |||||||||||
Bargeldtransfer |
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Auslandszahlungen per Bargeldtransfer | |||||||||||
Heute dient der Dienst dazu, Barüberweisungen an alle Orte der Welt durchzuführen, wozu Western Union in 200 Ländern über 245.000 Vertriebsstandorte verfügt (Website von Western Union, siehe auch Vertriebspartner). Hierzu werden keine direkten Überweisungen durchgeführt, sondern betreibt das Unternehmen ein internes Verrechnungssystem, so dass der angewiesene Betrag am Zielort sofort oder nach kurzer Zeit zur Verfügung steht, wenn der Vertriebsstandort per Telefon oder per Fax erreichbar ist. Western Unions Vertriebspartner mit den größten Filialnetzen in Deutschland dürften die Postbank (1) mit 850 und die ReiseBank mit 90 besonders günstig gelegenen Geschäftsstellen sein. Für die Bewohner vieler entlegener und vor Allem armer Gebiete ist Western Union die einzige Möglichkeit, von Angehörigen im Ausland Geld und Unterstützung zu bekommen. Der wichtigste Konkurrent des Barzahlungsservices dürfte die Firma MoneyGram (2) mit 100.000 Vertretungen in 170 Ländern, aber mit erkennbar geringeren Sicherheitsvorkehrungen sein (3). |
Die Warnhinweise von Western Union kennzeichnen die problematischen Falle, die zur offentlichn Diskussion über das Unternehmen gefuhrt haben:
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Western Union hat es im Zusammenhang mit Geldwäschen und anderen illegalen Erscheinungen sehr heftig erwischt. Das Unternehmen kämpft um sein Ansehen, weil es den beliebtesten und bekanntesten Absatzweg für kriminelle Gewinne in Richtung Nordosteuropa im Zusammenhang mit dem Phishing zur Verfügung stellte. Die Ursache für die Missbräuche liegt in der Besonderheit des
Angebots. Abgesehen von MoneyGram kann kein anderer Finanzdienst für
sich eine solche Verbreitung und Verfügbarkeit in Anspruch nehmen. |
Western Union hat seine
deutsche Geschäftspraxis angepasst und umfangreiche Kontrollmechanismen
eingeführt. Mit den Strafverfolgungsunternehmen arbeitet das Unternehmen
- wie auch eBay - sehr eng zusammen und erteilt zügig Auskünfte über
angefragten Überweisungen. In diese Praxis sind die ausländischen
Unternehmensteile nicht eingeschlossen - was auch nicht zu erwarten und
nicht zu fordern ist. |
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Finanzagenten | |||||||||||
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Auf
den Einsatz von Finanzagenten haben die deutschen Banken sofort damit
reagiert, in Anwendung des „Abkommens über den Lastschriftverkehr“
(
siehe Missbräuche) vom Konto des Finanzagenten
den Schadensbetrag zurück auf das
Konto des missbrauchten Kunden zu buchen
(8). Den Vermögensschaden trägt damit der
Finanzagent oder, wenn er über kein Guthaben
und keine Einnahmen verfügt, seine
kontoführende Bank. Darüber hinaus läuft
der Finanzagent Gefahr, wegen (leichtfertiger) Geldwäsche gemäß
§ 261
StGB bestraft zu werden
(9). |
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Transfer von Sachwerten | |||||||||||
Ein (zum Beispiel) Gay Hubbard wirbt darin um erwachsene Order-Controller, die für eine Entlohnung von jeweils durchschnittlich 35 € Waren in Empfang nehmen, neu verpacken und per Post weiter senden, damit vor allem Bewohner von nicht EU-Staaten am freien Handels- und Warenverkehr teilnehmen können – so die Werbebotschaft. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
meinte noch 2006 (
BSI
Forum 2006#3, S. 3), dass solche Anschreiben nur der Werbung
von Finanzagenten dienen. Inzwischen
häufen sich jedoch die Hinweise darauf,
dass tatsächlich werthaltige Warensendungen
auf diesem Weg abgewickelt werden. |
Die Masche lehrt: Vermögenswerte lassen
sich in beliebiger Form verwerten, wenn ein
Markt für sie besteht, auf dem sie in andere
Vermögensarten und bevorzugt in Geld umgewandelt
werden können. Der Schmuggel
hat eine lange Tradition und wenn der Inhalt
eines Behältnisses unverdächtig ist, lohnt
sich womöglich ein Blick auf seine Verpackung - sie könnte wertvoller
als der Inhalt sein. |
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Inkassodienste, Nachnahme | Hawala | ||||||||||
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Fazit | |||||||||||
Auch die Hawala ist für sich ein zulässiges Geschäft, das den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches folgt. Nur in ihrer geschäftsmäßigen Form wird sie zum erlaubnispflichtigen Bankgeschäft. Das macht sie aber nicht prinzipiell zu einer kriminellen Struktur (außer im Fall der "unechten" Hawala, die die Funktionsprinzipien des Finanzsystems in einer kriminellen Organisation nachbildet und damit Geldwäsche betreibt). Die Erfahrungen, die
Western Union machen musste, lehren, dass legale Finanzdienste
missbraucht werden können und ihr Ansehen in der Öffentlichkeit stark
leiden kann. |
Die bisher vorgestellten Systeme sind in ein enges kaufmännisches und gewerberechtliches Kontrollsystem eingebunden eingebunden, das sicherlich nicht lückenlos ist, aber vom Prinzip her funktioniert. Das gilt sogar für die Hawaladare mit ihrem traditionellen Ehrenkodex. Was ist aber mit neuartigen Finanzsystemen im Zusammenhang mit dem
Internet? Die nächste Seite stellt einige vor. |
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Anmerkungen | |||||||||||
(2) Werbung für MoneyGram ist mir erstmals auf Kreta aufgefallen. Es kann sein, dass sich dieses Unternehmen dort bevorzugt etabliert, wo Britten oder englischsprachige Kunden zu erwarten sind. (3) Siehe Auszahlungsbedingungen bei Money-Gram (manuell: how much?). Für den Transfer eines Betrages von 6.500 € berechnet MoneyGram (automatisch) Gebühren in Höhe von 85 € (März 2007), ohne jedoch auf besondere Modalitäten bei der Auszahlung hinzuweisen. (4) eBay weist seine Kunden ausdrücklich darauf hin, keine „Bargeldüberweisungsservices (z.B. Western Union und MoneyGram)“ zu verwenden.
(5)
Die SSL-Verschlüsselung lässt sich prinzipiell durchbrechen (siehe
Anatomie eines Trojaners, Heise online 23.03.2007) und das
iTAN-Verfahren
ist machtlos gegen Angriffe in der
Form des
Man in
the Middle (siehe auch
Botnetze). |
(7) Das Konto des Finanzagenten wird gelegentlich auch als „Mule“ oder „Mule-Account“ bezeichnet. Das sind im Allgemeinen „sichere“ Bankkonten, auf denen sich Geld zwischenlagern lässt. Die Konten müssen vertrauenswürdig wirken, indem sie bereits längere Zeit existieren und aktiv genutzt werden (siehe gesonderte Anmerkung (5), Phishing - Fachworte. (8) Zivilrechtliche Ansprüche gegen Geldkurier beim Phishing: Beschluss des OLG Hamburg vom 02.08.06 – 1 U 75/06 (bei aufrecht.de). (9) Rechsprechungsübersicht bei sicherheit-online.net.
(10)
E-Mail vom 15.12.2006. |
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Cyberfahnder | |||||||||||
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© Dieter Kochheimm, 11.03.2018 |